Drucksache - DrS/2012/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung von Aufgaben des Kreises auf die WKS; hier: teilweise Aussetzung der Kreistagsbeschlüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Constanze Marx
- Verfasser 1:
- Wolf, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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19.11.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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04.12.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ist einverstanden, dass die Beschlüsse des Kreistages - bezüglich der Gründung der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH und bezüglich der Übertragung von Aufgaben des Kreises auf jene (DrS/2011/003-1 und 004 und 048) und der diese vorbereitenden Beschlüsse der Fachausschüsse - bis zur endgültigen Klärung durch den zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur bezüglich des Teilaspektes „Übertragung von Aufgaben und von Projekten des Kreises auf die WKS“ längstens bis Ende 2014 ausgesetzt werden. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema soll im Frühjahr 2013 angestrebt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 20.08.2012 beschloss der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur, dass die DrS/2012/088 „Übertragung von Aufgaben des Kreises auf die WKS“ auf das Frühjahr 2013 verschoben werden solle und inhaltlich erneut zu diskutieren sei. Die DrS/2012/088 wurde sodann von der Tagesordnung des Kreistages am 13.09. genommen.
Gleichwohl haben die (alten) Beschlüsse des Kreistages (DrS/2011/003-1 und 004 sowie 048), welche sich u. a. mit der Übertragung von Projekten des Kreises auf die zu gründende WKS befassen, Bestand. Es gilt nunmehr, formal durch den Kreistag bestätigen zu lassen, dass die vollständige Umsetzung der Beschlüsse bis zur endgültigen inhaltlichen Klärung durch den zuständigen Fachausschuss vorerst nicht erfolgen wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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