Drucksache - DrS/2012/134
Grunddaten
- Betreff:
-
Verteilung der Mittel aus dem ehemaligen Sozialvertrag II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Rohwer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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15.11.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschluss beschließt, im Jahr 2013 werden die Projekte unter den lfd. Nrn. 1 - 5 im selben Umfang wie 2012 gefördert. Der Antrag der ATS unter Punkt 2 auf eine zusätzliche Förderung der Präventionsarbeit wird abgelehnt. Der Erhöhungsantrag des Sozialwerkes Norderstedt unter der lfd. Nr. 3 sowie der Neuantrag der Therapiehilfe e.V. unter Punkt 6 werden ebenfalls abschlägig beschieden.
Als neues Projekt wird die unter Punkt 7 genannte Einrichtung einer Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen in Kaltenkirchen im Umfang von 24.344,97 EUR im Jahr 2013 gefördert.
Die Verwaltung wird beauftragt ein Modell zur sozialräumlichen Verteilung der Landesmittel aus dem ehemaligen Sozialvertrag II zu entwickeln und mit den Trägern in Gespräche über eine Umsteuerung der Angebote einzutreten. Über die Ergebnisse ist dem Sozialausschuss im ersten Quartal 2013 zu berichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit mehreren Jahren, bis einschließlich 2011, förderte das Land direkt Angebote und Projekte im Bereich der regionalen Suchtkrankenhilfe und der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich im Rahmen des Sozialvertrages II.
Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurden diese Fördermittel des Landes, mittels Vertrag vom 15.12.2011, zwischen des Kreisen bzw. kreisfreien Städten und dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit (MASG) kommunalisiert um die bedarfsgerechte Steuerung der Fördermittel in die Verantwortlichkeit der Kreise und kreisfreien Städte zu geben. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Aufgabenübertragung wurden die Anträge für das Jahr 2012 noch durch das MASG geprüft. Eine Mitwirkung der Kreise und kreisfreien Städte bei der Verteilung der Landesmittel für das Jahr 2012 gab es daher nicht.
Im Rahmen der Kommunalisierung wurde auch eine Umsteuerung bei der Mittelverteilung auf die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte vereinbart. Zukünftig orientiert sich die Verteilung der Landesmittel (insgesamt ca. 2,37 Mio. EUR) an einem Indikatorenmodell, welches diverse Sozialdaten (Einwohner, Bevölkerungsdichte, suchtkranke Personen, etc.) als Grundlage nimmt. Durch diese Umsteuerung erhält der Kreis Segeberg in den Jahren 2013 und 2014 jeweils Fördermittel in Höhe von 169.134,49 EUR. Dies stellt im Vergleich zur bisherigen Förderung eine Verbesserung um 24.344,97 EUR dar.
Nach Ablauf der Antragsfrist zum 30.08.2012 liegen folgende Anträge auf Förderung
für das Jahr 2013 vor:
Lfd. Nr. | Träger/ Maßnahme | Institutionelle Förderung des Trägers aus Kreismitteln 2013 | Förderung aus Sozial-vertrag in 2012 | Antrag Sozialver-trag in 2013 | +/- zu 2012 | Anmerkungen |
1. | ATS – Fachstelle Glücksspiel | 0,- | 22.000,- | 22.000,- | 0,- | Förderung ist vertraglich auf 22.000,- p.a. festgeschrieben |
2. | ATS – Suchtberatung (Kreisgebiet) | 534.764,-
| 101.745,- (Betreuung Substituierter) | 101.745,- zzgl. (neu)
24.345,- (Prävention) |
+24.345,- | mit zusätzlichen Landesmitteln sollen die Kürzungen der Kreisförderung für Prävention aufgefangen werden |
ATS- Suchtberatung (Stadtgebiet Norderstedt) | 19.121,- | |||||
ATS- Suchtberatung (Familienbüro Bornhöved) | 46.432,- | |||||
3. | Sozialwerk Norderstedt- Suchtberatung Stadtgebiet Norderstedt | 59.546,- | 8.851,- (Betreuung Substituierter) | 10.000,- | + 1.149,- | Erhöhung nicht explizit begründet |
4. | ATP – Begegnungsstätten für psychisch Kranke Menschen (Bad Segeberg/Wahl-stedt/Norderstedt) | 143.748,- | 3.812,- | 3.812,- | +/- 0,-
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5. | DRK – Sozialstation Henstedt-Ulzburg | 0,- | 8.380,- | 8.380,- | +/- 0,- |
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6. | Therapiehilfe- Suchtberatung im Familienbüro Bad Bramstedt | 53.018,- | 0,- | 20.061,- | +20.061- | Neu zu schaffendes Angebot im Bereich der Prävention speziell für ältere Menschen und Migranten |
7. | ATP- Begegnungsstätten für psychisch Kranke Menschen (Kaltenkirchen) | 0,- | 0,- | 30.000,- | + 30.000,- | neu zu schaffendes Angebot für psychisch Kranke Menschen |
Summe | 856.629,- | 144.788,- | 220.343,- | + 75.555,- |
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Anhand der vorstehenden Auflistung ist erkenntlich, dass die vorliegenden Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel um 51.209,- EUR übersteigen. Es ist nicht möglich alle Anträge vollumfänglich zu befriedigen. Somit ist eine Abwägung darüber zu treffen, welche Anträge nicht bzw. nur teilweise bedient werden sollen.
Grundsätzlich wäre es aus Sicht der Verwaltung wünschenswert die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel anhand sozialräumlicher Kriterien zu verteilen und so eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung im Kreisgebiet zu erreichen. Mögliche Indikatoren hierfür könnten sein:
- Einwohnerzahl
- Einwohnerdichte
- Anzahl der NutzerInnen von Suchtberatungsstellen
- Anzahl der NutzerInnen von Wohnangeboten nach §§ 53, 54 SGB XII (EGH)
- Demografischer Wandel im einzelnen Sozialraum/Altersstruktur.
Solch eine Umsteuerung benötigt sowohl von Seiten der Verwaltung als auch von Seiten der Träger einen hinreichenden Vorlauf, da zum einen seitens der Verwaltung valide Daten erhoben werden müssen und zum anderen die Träger ihre Angebote an die sozialräumliche Ausrichtung anpassen müssten.
Insbesondere durch die langjährige Förderung der bisherigen Projekte (lfd. Nrn. 1- 5 der oben stehenden Tabelle) aus Landesmitteln haben sich diese als festes Angebot der Träger etabliert, in denen Personal und Sachmittel gebunden sind.
Unter Beachtung der zuvor genannten Anforderungen an eine sozialräumliche Umsteuerung schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:
- Die bereits im Jahr 2012 geförderten Projekte werden in der bisherigen Höhe weitergefördert und somit deren Fortbestand im Jahr 2013 sichergestellt. Hierdurch werden im Jahr 2013 Fördermittel in Höhe von 144.518,- EUR gebunden.
- Die verbleibenden freien Fördermittel im Jahr 2013 in Höhe von 24.344,97 EUR werden geschlossen für folgendes Projekt vergeben:
Einrichtung einer Begegnungsstätte für psychisch Kranke in Kaltenkirchen (lfd. Nr. 6)
Begründung: Aktuell werden aus den zur Verfügung stehenden Landesmitteln ca. 92 % für Projekte und Maßnahme im Bereich der ambulanten Suchtkrankenhilfe ausgekehrt. Auch im Bereich der Förderungen aus Kreismitteln ist der Bereich der dezentralen Psychiatrie stark unterrepräsentiert. Durch die Einrichtung einer Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen in Kaltenkirchen könnte das bestehende Angebot an den Standorten Bad Segeberg, Norderstedt und Wahlstedt sozialräumlich sinnvoll ergänzt und die Versorgung psychisch kranker Menschen in der Region spürbar verbessert werden. Durch das niedrigschwellige Angebot einer Begegnungsstätte sind zudem positive Auswirkungen auf die Inanspruchnahme anderer höherschwelliger Angebote (z. B. ambulante Betreuung nach §§ 53, 54 SGB XII) in Kostenträgerschaft des Kreises zu erwarten. Der Fachdienst 50.30 sieht einen hohen präventiven Anteil in der Arbeit der Begegnungsstätten und erhofft sich mittelbare finanzielle Entlastungen bei den Leistungen für psychisch kranke Menschen. Eine Komplementärfinanzierung der neuen Begegnungsstätte durch den Kreis ist nicht vorgesehen.
- Die Verwaltung entwickelt ein Indikatorenmodell anhand sozialräumlicher Daten und steigt mit den beteiligten Trägern über eine entsprechende Angebotsumsteuerung in Gespräche ein. Ab dem Jahr 2014 soll dann eine Umverteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel auf die im Rahmen der Sozialraumorientierung des Jugendamtes gefundenen Sozialräume des Kreises sowie die Stadt Norderstedt erfolgen. Der Sozialausschuss des Kreistages wird im 1. Quartal 2013 über die möglichen Auswirkungen einer solchen Umsteuerung informiert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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610,2 kB
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