Drucksache - DrS/2012/127
Grunddaten
- Betreff:
-
Frühförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Rohwer, Annett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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15.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg hat mit der Koordinierungsstelle für soziale Hilfen (KOSOZ) für das Jahr 2012 u. a. eine Zielvereinbarung zu strategischen und operativen Zielen geschlossen. Ein operatives Ziel für 2012 ist die Verhandlung für die Einrichtungen der Frühförderung im Kreis Segeberg.
Hintergrund dazu ist, dass die Vereinbarungen in diesem Bereich seinerzeit noch vom Kreis selbst verhandelt wurden. Die Verhandlungen für den ambulanten Bereich, also auch für die Frühförderung, werden vertragsgemäß seit 01.01.2010 von der KOSOZ wahrgenommen. Träger der Frühförderung sind im Kreis Segeberg die Lebenshilfe Bad Bramstedt e.V., Lebenshilfe Bad Segeberg gGmbH, Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH, Diakonisches Werk Norderstedt, Heilpädagogische Praxis Bey, Boostedt, Ein Forum für Kinder, Bad Segeberg und die Heilpädagogische Praxis Christa Dubberke. Zur Fristwahrung hat die KOSOZ die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zum 31.12.2012 gekündigt.
Der Bereich der Frühförderung war im Rahmen des Benchmarking Eingliederungshilfe ein Schwerpunktthema im Jahr 2008. In diesem Zusammenhang wurden die Handlungsempfehlungen zur Eingliederungshilfe für Kinder (heilpädagogische Leistungen) erstellt. Ein Vergleich der Vergütungsvereinbarungen hat ergeben, dass im Kreis Segeberg überproportional Anteile für die indirekten Leistungen gewährt wurden. In 2009 wurden diese Anteile bereits von 60:70 auf 60:30 reduziert, jetzt steht die nächste Verhandlungsrunde an. Ziel ist es, auf den landesüblichen Anteil 60:15 (direkt zu indirekt) zu verhandeln.
Direkte Leistungen sind personenbezogen und werden unmittelbar mit oder für die/den Leistungsberechtigte(n) und dem Umfeld (Eltern, Kindertagesstätte) erbracht.
Zu den indirekten Leistungen gehören mittelbar für die/den Leistungsberechtigte(n) bzw. personenübergreifend erbrachte Leistungen.
- Kontakt zu weiteren Dritten (z. B. Rücksprachen, Terminplanungen, Koordination
von Unterstützungsmaßnahmen) ohne Beteiligung des Leistungsberechtigten
- Kontakt zum Sozialhilfeträger
- Schriftverkehr
- Vor- und Nachbereitung
- Dienstbesprechungen
- Dokumentation
- Fallbesprechung
- Supervision.
Zusätzlich zu diesen Leistungen werden Einsatzpauschalen für die Rüstzeit sowie Fahrzeiten/-kosten gewährt.
In der Anlage ist ein Beispiel für die Falldokumentation/Rechnung beigefügt. Von Seiten des Kreises werden der Förderplan am Anfang der Maßnahme sowie ein Entwicklungsbericht bei Abschluss bzw. Verlängerung gefordert. Das Kalkulationsblatt ist als Muster für die Berechnung einer Fachleistungsstunde beigefügt.
Inzwischen wurden im Bereich der Frühförderung alle Kreise in Schleswig Holstein bis auf Nordfriesland (andere Strukturen durch Sozialraumbudgetierung) und Steinburg und einige Anbieter in Pinneberg auf den Standard 60:15 verhandelt, weitere Verhandlungen sind anhängig. Vergleichbare Einrichtungen in der Größe der Lebenshilfen in Schleswig Holstein haben im Mittel einen Satz von 51,54 € für die Fachleistungsstunde sowie die Einsatzpauschale innerorts von 6,35 € und außerhalb von 16,50 €.
Die Auswertung bezogen auf die einzelnen Anbieter im Kreis Segeberg hat ergeben, dass sich das Fallgeschehen insofern verändert hat, als dass teilweise einige Anbieter weniger Kinder, andere dagegen einen Zuwachs an Kindern zu verzeichnen haben. Weiterhin wurde festgestellt, dass ein erheblicher Anteil (zwischen 10 und 20 %) der bewilligten Fördereinheiten nicht geleistet wurde, so dass ein Teil der Umsatzeinbußen aus dieser Tatsache resultieren.
Die bisherige pauschale Gewährung von Frühfördereinheiten soll im Kreis Segeberg zukünftig fallbezogen bemessen werden, so dass besser auf die Bedürfnisse des Kindes eingegangen werden kann und auch über 2 Fördereinheiten hinaus Bewilligungen erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Die Veränderung wird zu einer Kostenersparnis im Bereich der ambulanten Frühförderung führen, die nicht beziffert werden kann, weil die Kalkulationen noch nicht vorliegen und auch die Bewilligungspraxis geändert werden wird (individuelle Bemessung). Vorsichtig geschätzt ist eine Ersparnis von 25.000,00 € im Haushalt einzuplanen.
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,6 kB
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(wie Dokument)
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42,9 kB
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