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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur, der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, sich dem einstimmigen Votum des Beirates der Region Südwest anzuschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ausgangslage:

Für die Jahre 2014 bis 2020 werden in Schleswig-Holstein für die regionale Struktur­förde­rung Finanzmittel

  • aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
  • dem Europäischen Sozialfonds (ESF),
  • dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
  • dem europäischen Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF),
  • der von Bund und Land getragenen Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regiona­len Wirtschaftsstruktur (GRW) sowie
  • des Landes

zur Verfügung stehen.

 

Um die EU-Mittel nutzen zu können, müssen bis Ende 2013 auf Landesebene vier operatio­nelle Programme aufgestellt werden. Der vom Bund und den Ländern verabschiedete GRW-Koordinierungsrahmen regelt seit 2009 die Verwendung der GRW-Mittel.

 

Die Programme, ihre Ziele und Strategien müssen untereinander abgestimmt werden. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorgaben auf nationaler und vor allem europäischer Ebene, die zu beachten sind. Hierzu zählen beispielsweise die Europa 2020-Strategie, der Gemeinsame Strategische Rahmen, die nationalen Partnerschaftsvereinbarungen und die Strukturfonds­verordnungen.

 

Die zentralen Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission zu den vier genannten Fonds liegen seit Herbst 2011 als Entwürfe vor. Diese sind allerdings zum Teil stark umstrit­ten und es ist eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen von den verschiedensten Akteuren der europäischen Strukturpolitik (z.B. Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Mitglieds­staaten, deutscher Bundesrat, Kammern) eingegangen. Ob und in welchem Umfang die Entwürfe nochmals überarbeitet werden, steht noch nicht fest.

 

Auch die Finanzausstattung der Strukturförderung ist noch nicht endgültig festgelegt, da sie vom Umfang des Gesamthaushalts der Europäischen Union abhängig ist, der ebenfalls zwi­schen der Kommission und den Mitgliedsstaaten umstritten ist.

 

Aus diesen Gründen sind derzeit – etwa eineinhalb Jahre vor Beginn der neuen Förderperiode – wesentliche Rahmenvorgaben für die schleswig-holsteinischen Programme noch nicht hin­reichend geklärt. Dennoch müssen jetzt auf Landesebene die konkreten Programme zur Umsetzung der Strukturfonds entwickelt werden, damit diese 2014 in die Umsetzung gehen können.

 

Der vorliegende Resolutionsentwurf versucht daher, anhand der bekannten vorläufigen Rahmenvorgaben, die Forderungen der regionalen Ebene an die Ausgestaltung der Struk­turförderprogramme auf Landesebene so zu formulieren, dass die Aussagen auch bei Ände­rungen der Voraussetzungen generell ihre Gültigkeit behalten.

 

Adressaten der Stellungnahme sollen der Ministerpräsident sowie die Ministerinnen und Minis­ter sein, in deren Häusern die künftige Strukturförderpolitik maßgeblich gestaltet wird. Dies sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWATV), das Ministe­rium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR), das In­nenministerium und das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa.

Resolution:

Stellungnahme des Beirats für das Zukunftsprogramm Wirtschaft - Region Südwest -
zur strukturellen Ausgestaltung der Regionalförderung in Schleswig-Holstein ab 2014

 

Die Forderungen zur thematischen Ausgestaltung der Regionalförderung ab 2014, wie in der Stellungnahme vom 9. Juni 2011 festgehalten und an den schleswig-holsteinischen Wirtschaftsminister übermittelt, haben unverändert Bestand. Die wichtigsten thematischen Eckpunkte daraus sind:

  • Bei der Ausgestaltung des operationellen Programms auf Landesebene ist auf eine ausgewogene Mischung aus Wachstumszielen und der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien zu achten. Daher sollten die Regionen ihre auf die jeweiligen Bedürfnisse angepassten Strategien selbst entwickeln und in das operationelle Programm auf Landesebene einbringen können, da sie die Umsetzung am effektivsten gestalten können. Dabei sind die Herausforderungen, die sich aus den Megatrends wie Klimawandel, Nachhaltigkeit, lebenslanges Lernen und demographische Entwicklung ergeben, aufzugreifen und aktiv zu gestalten.
  • Die Fortentwicklung der „Lissabon-Strategie“ durch die Strategie Europa 2020 ist zu begrüßen. Die Kernbereiche europäischer Strukturförderung sollten insbesondere den Zugang zu Daseinsvorsorgeleistungen, die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen und Vorhaben (vor allem gewerbliche Wirtschaft, Tourismus, Innovation, Forschung und Entwicklung), Telekommunikation, Klimaschutz, Umwelt und erneuerbare Energien sowie die Förderung einer raum- und umweltverträglichen Mobilität umfassen.
  • Die europäische Kohäsionspolitik hat die Verwirklichung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zum Ziel, wobei gleichzeitig durch die Verringerung der regionalen Unterschiede eine harmonische Entwicklung der Europäischen Union und ihrer Regionen gefördert werden soll. Entsprechend sind die Finanzmittel der Strukturfonds einzusetzen. Ein zusätzlicher Beitrag zur Aufgabenerfüllung anderer europäischer Politikfelder, wie etwa Klimaschutz oder Energie, ist dabei wünschenswert aber nicht vorrangig.
  • Stadt und Land bedingen einander und ergänzen sich, sie bilden gemeinsame funktionale Räume. Es muss eine gleichberechtigte Förderung des ländlichen Raumes und der städtischen Ballungszentren sichergestellt werden, die das sich gegenseitig ergänzende Wirtschafts- und Entwicklungspotenzial aller Teilregionen aufgreift.
  • Gleichklang von „Stärken stärken“ und Abbau regionaler Unterschiede
  • Künftig zentrale Themen Innovation, Wissen, Klimaschutz
  • Beibehaltung der „klassischen“ Infrastrukturförderung
  • Erhalt der regionalen Gestaltungsspielräume

Zur strukturellen Ausgestaltung und operativen Umsetzung der künftigen Strukturförderung sowie des Partnerschaftsprinzips im Land sind folgende Punkte aus Sicht des Beirats der Region Südwest zu beachten:

Eigenverantwortung fördern und regionale Kompetenzen nutzen

  • Das Modell der Förderregionen zur Umsetzung der regionalen und infrastrukturellen Vorhaben hat sich bewährt und ist beizubehalten.
  • Ein Teil der Fördermittel ist als Regionalbudget den Regionen oder auch Teilregionen zur Verfügung zu stellen. Dabei ist auch die Umsetzung der Programme und die Förderentscheidungen auf die regionale Ebene zu delegieren, da nur so die spezifischen regionalen und lokalen Besonderheiten und Erfordernisse umfassend beachtet und so die wirkungsstärksten Projekte entwickelt und umgesetzt werden können.
  • Der Entfaltung der vielfältigen und regional verschiedenen endogenen Potenziale im Sinne einer integrierten Entwicklung kann nur ein regionsbezogener, individueller Ansatz Rechnung tragen. Daher müssen die Regionen ihre auf die jeweiligen Bedürfnisse angepassten Umsetzungskonzepte selbst festlegen können. Hierbei kann auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Regionalbudgets fondsübergreifend (Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF)) auszugestalten. Ebenso sind Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und ergänzende Landesmittel zu berücksichtigen.
  • In der ländlichen Entwicklung wird seit längerem der LEADER-Ansatz zur eigenbestimmten Strategieentwicklung und -umsetzung auf lokaler Ebene genutzt, in Schleswig-Holstein mittels der AktivRegionen. Die neue Möglichkeit, diesen Ansatz fondsspezifisch oder auch fondsübergreifend im Rahmen des EFRE und des ESF zu nutzen, ist als Option in den operationellen Programmen zu berücksichtigen. So können die lokale Eigenverantwortung, das Unternehmertum vor Ort und die Innovationskraft noch nachdrücklicher stimuliert werden.
  • Die Vorgaben und Auflagen der EU zur Ausgestaltung der Strukturförderung sind so umfangreich und detailliert wie nie. Dies wird die effiziente Umsetzung der Programme und das Erreichen der vorgegebenen Ziele vor Ort erschweren. Diese Rahmenbedingungen sollten seitens des Landes nicht  durch weitere Auflagen und Einschränkungen weiter eingeschränkt werden.
  • Erhalt der Förderregionen
  • Einführung von Regionalbudgets mit regionaler Umsetzung und regionalen Förderentscheidungen
  • Optionale Nutzung des LEADER-Ansatzes auch im EFRE und ESF
  • Vorgaben von Zielen, Gestaltungsfreiheit in der Umsetzung

Partnerschaft stärken

  • Die regionalen Beiräte des Zukunftsprogramms Wirtschaft sind Akteure einer erfolgreichen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Ihre Funktion ist auszubauen.
  • Ein landesweiter Qualitätswettbewerb aller Projekte außerhalb der Finanzpläne der Regionalbudgets sichert die zielgerichtete Umsetzung der Strukturförderung. Eine Einbindung der regionalen Ebene in die Projektauswahl auf Landesebene mit Stimmrecht ist dabei unverzichtbar.
  • Auf Landesebene sind die regionalen Beiräte in die Begleitausschüsse der Förderprogramme einzubinden. Die Rolle der Begleitausschüsse bei der Vorbereitung, der Umsetzung, dem Monitoring und der Evaluierung der Programme ist zu stärken, um künftig der von der EU geforderten aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft, der kommunalen und regionalen Verwaltungen sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner besser zu entsprechen.
  • Die künftig noch intensivere Abstimmung und Verknüpfung der verschiedenen Strukturförderprogramme im Land muss sich auch in der Zusammensetzung und Arbeit der entsprechenden Beratungs- und Entscheidungsgremien wiederfinden.
  • Erhalt der Regionalbeiräte
  • Landesweiter Qualitätswettbewerb mit regionalem Stimmrecht
  • Stärkere Rolle der Begleitausschüsse in der Programmumsetzung und
    -kontrolle

 

Ideen entwickeln und Projekte umsetzen

  • Die vorhandenen regionalen Arbeitsstrukturen und die Beratungsleistungen vor Ort zur der Umsetzung der Programme haben sich bewährt. Sie gewährleisten eine unabhängige Beratung, wobei die Beratungsstellen als Mittler zwischen Projektträger und Bewilligungsstelle fungieren. Die regionalen Managementstrukturen sind förderprogrammübergreifend in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsförderungseinrichtungen und den Gebietskörperschaften zu regionalen Entwicklungsagenturen weiterzuentwickeln.
  • Die regionalen Entwicklungsagenturen sollen die Umsetzung der regionalen wie teilräumlichen Entwicklungsstrategien und die verschiedenen Strukturförderprogramme vor Ort betreuen. Es ist zu prüfen, ob hier die Einbindung der Regionalmanagements der AktivRegionen möglich und sinnvoll ist. Dies verbessert insgesamt die Nutzung des regionalen Wissens, stärkt die endogene Entwicklungskraft und ermöglicht eine effiziente Umsetzung der Programme und Strategien.
  • Die Zuständigkeit der Geschäftsstellen endet zurzeit mit der Bewilligung. Neben der Be­treuung der Regionalbudgets sowie der regionalen Entwicklungsstrategien und ihrer Gremien ist auch eine Ausweitung der Verfahrensaufgaben innerhalb der Förderprogramme für die Entwicklungsagenturen sinnvoll, da die Unterstützung der Projektträger nach der Bewilligung derzeit nicht zufriedenstellend ist. Die Begleitung der Vorhabenträger durch Institutionen vor Ort, die sie kennen und denen sie vertrauen, auch in der Umsetzungsphase wird zu einer noch erfolgreicheren und effizienteren Projektumsetzung beitragen.
  • Die Förderprogramme wie die Regionen benötigen zur erfolgreichen Umsetzung ihrer Entwicklungsziele Projekte. Ideen für Projekte gibt es. Es fehlen aber häufig in den Regionen die Kompetenzen und die Ressourcen, aus den Ideen umsetzungsfähige Projekte zu entwickeln, Partner und Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Die Geschäftsstellen sollten sich daher zu vollwertigen regionalen Entwicklungsagenturen entwickeln, die solche Dienstleistungen für nicht-gewerbliche Akteure in der Region unentgeltlich anbieten können – unabhängig von der potenziellen Fördermittelquelle.

Beibehaltung der bestehenden Aufgaben sowie Verbreiterung und Vertiefung der Aufgaben der Geschäftsstellen und damit die Entwicklung zu regionalen Entwicklungsagenturen in drei Bereichen:

  • Betreuung Regionale Entwicklungsstrategie / Regionalbudget
  • Ausweitung der Projektbetreuung auf Beratung nach Bewilligung
  • Ausweitung des Unterstützungsangebots im Bereich Projektentwicklung und -finanzierung

Der Beirat für das Zukunftsprogramm Wirtschaft – Region Südwest – appelliert an die schleswig-holsteinische Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass den berechtigten Forderungen der Region Rechnung getragen wird und die regionale Ebene im Land von Beginn an in die Arbeiten zur Programmaufstellung für die Förderperiode ab 2014 aktiv eingebunden wird.

Dr. Heinz SeppmannJutta Hartwieg

Vorsitzender des Beirats Südweststellv. Vorsitzende des Beirats Südwest

 

Beschlussvorschlag für den Beirat am 13.08.2012:

 

Der Beirat verabschiedet die Stellungnahme entsprechend des vorliegenden Entwurfs.

Die Geschäftsstelle wird beauftragt, die Stellungnahme an die Adressaten zu verschicken.

 

Die Resolution ist am 13.08.2012 vom Beirat einstimmig verabschiedet worden und er hat darüber hinaus einstimmig beschlossen, dass die Resolution auch den Kreistagen bzw. der Ratsversammlung möglichst kurzfristig zur Beratung und ggfs. zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, damit gegenüber der Landesregierung die Wünsche und Erwartungen der regionalen Ebene durch die Willensbekundung der Selbstverwaltung mehr politisches Gewicht bekommen. Nach Aussage des Wirtschaftsministeriums werden von jetzt an bis zum Herbst hausintern die Eckpunkte für die zukünftigen Förderprogramme festgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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