Drucksache - DrS/2012/094-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Reorganisation des Gebäudemanagements III – 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Finanzen und Finanzcontrolling; Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR; Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Verfasser 1:
- Grandt, Karin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.09.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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13.09.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat im Hauptausschuss am 30.08.2012 einen Änderungsvorschlag gemäß Anlage 3 eingebracht. Dieser Vorschlag sowie ein weiterer Änderungsvorschlag vom 11.09.2012 wurde in Anlage 2 – Stand 11.09.2012 – eingearbeitet. Diese Änderungen sind im Verhältnis zum Vorschlag der Verwaltung (Anlage 1, unverändert zu Anlage 1 der DrS/2012/094) kursiv, fett und unterstrichen dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wertgrenze nach dem Vorschlag der CDU-Fraktion von 50.000 Euro bei der Vergabe von Aufträgen durch die Landrätin (§ 6 Abs. 2 Buchst. h Hauptsatzung) im Verhältnis zur Wertgrenzenbefugnis der Werkleitung i. H. v. 150.000 Euro (§ 4 Abs. 2 Betriebssatzung - Vorschlag der CDU-Fraktion -, Parallelvorlage Änderung der Betriebssatzung DrS/2012/100/1) nicht adäquat ist. Die Wertgrenze für die Landrätin wie auch für die Werkleitung sollte die gleiche sein: entweder 50.000 Euro oder 150.000 Euro. Der Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion vom 11.09.2012 – Erhöhung der Wertgrenze auf 150.000 Euro – ist in Anlage 2 – Stand 11.09.2012 – eingearbeitet worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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17 kB
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