Bericht der Verwaltung - DrS/2012/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktuelle Aufgabenentwicklung in der Kreisverwaltung Segeberg; hier: notwendige Stellenbesetzungen in 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Stefanie Kordts
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gesundheit für Mensch und Tier; Gleichstellungsbeauftragte; FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz; Personalrat; FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit; FB Umwelt, Planen, Bauen; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Hilmer, Günter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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11.09.2012
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Bereit
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Fraktion am 08.07.2012
- siehe DrS 083/2012 -
Die Entwicklung der Aufgaben in der Kreisverwaltung Segeberg unterliegt einem ständigen Wandel. Ursachen sind u.a.:
- Veränderungen in der Quantität der Aufgabe (Fallzahlen)
- Veränderungen in der Qualität der Aufgabe (neue oder veränderte rechtliche Grundlagen, wirtschaftliche Aspekte)
- Beschlüsse der Kreisgremien.
Im Folgenden sind die aus der Sicht der Verwaltung notwendigen Konsequenzen aus der Aufgabenveränderung im Hinblick auf den Stellenplan abgebildet. Aus Sicht der Fachdienste sind der zentralen Steuerung notwendige Personalveränderungen mitgeteilt worden, die vom FD 11.00 verifiziert wurden.
Die Vorlage der Verwaltung besteht aus einer tabellarischen Übersicht (Anlage 1) und einem Text (Begründung).
Die textliche Darstellung ist wie folgt untergliedert:
A: Stellen, für die kein Beschluss der Politik vorliegt und die nicht fremdfinanziert sind.
B: Stellen, für die kein Beschluss der Politik und eine teilweise Fremdfinanzierung vorliegt.
C: Stellen, für die ein Beschluss der Politik vorliegt.
D: Stellen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen einzurichten sind (Jobcenter).
E: Fazit
Begründung:
A: Stellen, für die kein Beschluss der Politik vorliegt und die nicht fremdfinanziert sind.
FB L
FD 30.00 - Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
0,50 Stelle | Jurist | L | 1115 | 37.100 € |
Für den Teilplan 1115 ist es insbesondere in der Kommunalaufsicht zu einer Zunahme der Fallzahlen gekommen. Hierfür ist im Jahre 2012 eine Erhebung der Fallzahlen vorgenommen worden, die bis zum 30.07.2012 ca. 50 Fälle umfasst. Die zu bearbeitenden Fälle sind in ihrer Komplexität und Schwierigkeit gravierender als in den Vorjahren. Die anfallende Arbeit konnte nur durch erhebliche Überstunden, Fremdvergabe an externe Rechtsanwälte und Gutachter und Nichtantritt von Urlaubsansprüchen aufgefangen werden. Vor allem die Kosten für die externe Vergabe rechtfertigen betriebswirtschaftlich die Kosten für die eingestellte Stelle im Teilplan 1115 in Höhe von 37.100 €.
Bisher wurde das Rechtsamt schon in seiner vielfältigen Arbeit durch die wiederholte Abordnung von Assessoren aus dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein unterstützt. Die letzte Abstellung endete bereits am 31.10.2010. Trotz Notwendigkeit zur Erledigung des Arbeitsanfalles im Rechtsamt ist eine weitere und zukünftige Abstellung durch das Innenministerium nicht in Aussicht gestellt worden; vielmehr wurde den vorherigen Fachdienstleitern Wolf und Grandt eine Absage erteilt, welche auch mit einer negativen Prognose für die weiteren Jahre versehen wurde.
Ergebnis: Es liegt ein nachgewiesener Bedarf von 0,5 Stelle EG 13/A 13 vor.
FB I - Zentrale Steuerung
FD 20.00 - Finanzen
a) Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
0,50 Stelle | Beschäftigte/Beamter | I | 1114 | 27.400 € |
b) Verlagerung |
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0,65 Stelle | Beschäftigte | Von ISE zum FB I | 1114 | 35.600 € |
a) Der Kreis Segeberg ist gem. § 95 o GO verpflichtet, ab dem Jahr 2013 einen Gesamtabschluss zu erstellen. Danach muss der Kreis seinen Jahresabschluss 2013 mit denen des Eigenbetriebes ISE, der BBZ SE und NO, der KSB, der WKS, der SVG und der VGN konsolidieren. Der Gesamtabschluss müsste spätestens zum 30.09.2014 erstellt sein. Um bereits im Jahre 2013 vorbereitend tätig werden zu können, ist eine halbe Stelle für den gehobenen Dienst für den FD 20.00 in den Stellenplan 2013 aufzunehmen. Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Für diese Aufgabe sind keine freien Personalressourcen im FD 20.00 verfügbar, wie durch eine aktuelle Verifizierung bestätigt wurde.
b) Wie in der Drucksache DrS/2012/096 dargelegt wurde , kommt es durch die Dienstleisterrolle des Fachdienstes 20.00 für die ISE neu, zur Verlagerung einer Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden (0,65 Stellen E 10) vom GMSE zum Fachdienst Finanzen (20.00).
Im Ergebnis ist diese Stelle im Stellenplan der ISE neu nicht aufzunehmen, allerdings im Stellenplan des Kreises für den Fachdienst 20.00 als Zugang darzustellen (Verlagerung).
FB II - Ordnungswesen und Straßenverkehr
FD 32.00 - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Zugang |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
2,50 Stellen | Verwaltungsangestellte/ | II | 1221 | 102.400 € gesamt |
Die mit der Änderung des Waffenrechts einhergehende Verpflichtung der Waffenbehörden zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen hat sich als zeitintensiver als zunächst angenommen erwiesen. Darüber hinaus entwickeln sich aus der Überprüfung der sicheren Aufbewahrung in vielen Fällen andere klärungsbedürftige Tatbestände, die zusätzliche Arbeit verursachen. Außerdem hat sich die Anzahl von zeitintensiven Überprüfungen hinsichtlich der Erteilung von Waffenbesitzverboten bzw. Entzugsverfahren gesteigert. Eine aktualisierte Organisationsuntersuchung zur Personalbemessung in der Waffenbehörde hat auf Grundlage der aktuellen Arbeitsprozesse und der Fallzahlentwicklung den Mehrbedarf von 2,50 Stellen ergeben. Von den 7.000 Waffenbesitzern konnten bisher ca. 30 % überprüft werden. Eine zeitnahe Überprüfung ist mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht möglich, da sich gezeigt hat, dass jährlich nur ca. 500 Überprüfungen mit dem schon befristet aufgestockten Personalbestand erfolgen können.
Außerdem hat sich die Anzahl von zeitintensiven Überprüfungen hinsichtlich der Erteilung von Waffenbesitzverboten bzw. Entzugsverfahren in den letzten 2 Jahren von ca. 10 auf 30 Fälle verdreifacht.
Darüber hinaus erfolgt zum 01.01.2013 die Einführung eines Nationalen Waffenregisters, welches die komplette Übernahme aller vorhandenen Daten erfordert. Ob hierdurch ein personeller Mehrbedarf, zumindest für die Dauer der Umstellungsphase, entstehen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
Es ergibt sich folgender Stellenbedarf:
- Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Stellenplan-Nr. 0.1221.023).
- Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
(Stellenplan-Nr. 0.1221.025 = 0,5 Stelle) und - befristete Aufstockung um 1,0 VZK, da sonst die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung der Waffen nicht zeitnah bei allen 7000 Waffenbesitzern im Kreis Segeberg möglich ist
Der vom Fachdienst vorgetragene Stellenmehrbedarf ist aus den vorstehenden Gründen (rechtlich) und aufgrund der zunehmenden Fallzahlen begründet.
FD 36.00 - Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse
Teilplan 1222 Verkehrsordnungswidrigkeiten 1,00 Stelle
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
1,00 Stelle | Verwaltungsangestellte/Beamter | II | 1222 | 40.500 € |
Im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten ist auf Grundlage der aktuellen Arbeitsprozesse und der Fallzahlentwicklung ein Mehrbedarf von einer Stelle gegeben. Durch Fallzahlsteigerungen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten ist mit Mehreinnahmen von 60.000 € zu rechnen, die in das Budget 2013 eingeplant wurden. Eine nicht ausreichende personelle Besetzung in diesem Bereich könnte zur Verfristung von Vorgängen und damit zu Einnahmeverlusten für den Kreis führen.
| Ist 2005 | Ist 2006 | Ist 2007 | Ist 2008 | Ist 2009 | Ist 2010 | Ist 2011 |
erfasste | 4.483.619 | 4.536.141 | 4.663.791 | 5.720.799 | 8.855.641 | 11.169.796 | 11.263.191 |
gemessene | 170.114 | 165.942 | 162.990 | 169.284 | 173.699 | 169.896 | 169.901 |
Verwarnungen | 151.102 | 152.786 | 151.778 | 162.196 | 139.813 | 119.668 | 118.188 |
Bußgeld- | 26.282 | 25.373 | 25.561 | 21.839 | 18.808 | 16.688 | 21.382 |
Mahnungen | 8.554 | 7.691 | 6.893 | 6.198 | 5.554 | 4.969 | 5.936 |
Vollstreckungsersuchen | 7.003 | 6.197 | 4.456 | 4.318 | 3.917 | 3.450 | 3.702 |
Erzwingungshaftanträge | 2.358 | 1.904 | 873 | 1.393 | 817 | 1.031 | 821 |
Fahrverbote | 1.706 | 1.536 | 1.379 | 1.254 | 991 | 961 | 1.353 |
Bei der neu zu schaffenden Stelle sollte sich die Aufgabenwahrnehmung zu ca. 60 % auf den Bereich „Verkehrsordnungswidrigkeiten - Geschwindigkeitsüberschreitungen“ und zu ca. 40 % auf den Bereich „Verkehrsordnungswidrigkeiten: unterschiedliche Messverfahren, Unfälle, Drogen, Alkohol, Privatanzeigen, Anzeigen von verschiedenen Behörden, besondere Parkverstöße und Geschwindigkeitsüber-, Abstandsunterschreitungen ahnden“ erstrecken. Diese Aufgabenübertragung entspräche einer Eingruppierung nach Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a (E 8) des Tarifvertrages für den allgemeinen Verwaltungsdienst.
Im Fachdienst 36.00 - Verkehrsordnungwidrigkeiten - bestehen große Schwankungen im Arbeitsaufkommen durch
- Ausfall Messgerät
- Witterungsbedingte Einflüsse wie Schnee und Eis
- Aktuell: die Anschaffung eines neuen zusätzlichen Messgerätes
- Sonderaktionen der Polizei - dem Umstand entsprechend - nicht angekündigt
- Kurze Verjährungszeiten sind zu berücksichtigen, d. h. Rückstände können nicht zeitnah aufgearbeitet werden.
Die Einführung der elektronischen Akte führt zu hochkonzentrierten, insgesamt stärker belastenden Tätigkeiten an den Bildschirmarbeitsplätzen. Diese Situation verstärkt sich durch die hohe Arbeitsauslastung, was häufig zu krankheitsbedingten Fehlzeiten führt. Durch die vorgeschlagene Besetzung von einer vorhandenen und einer zusätzlichen Stelle könnte flexibel hinsichtlich der Aufteilung in Endziffern der Aktenzeichen auf die einzelnen SachbearbeiterInnen und in Vertretungsfällen und Bearbeitungsspitzen auf die dargelegten Schwankungen im Arbeitsaufkommen reagiert werden.
Ergebnis: Stellenbedarf 1,0 Stelle E 8 (Möglichkeit der Refinanzierung durch Mehreinnahmen von 60.000 €).
FB III - Soziales, Jugend, Bildung
FD 50.00 - Soziale Sicherung
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
0,50 Stelle | Verwaltungsangestellte/Beamter | III | 311 | 19.800 € |
Die Fallzahlen im Bereich der Kurzzeitpflege sind von 780 im Jahre 2009 auf 947 im Jahre 2011 gestiegen. Für 2012 ist davon auszugehen, dass die Tausendermarke überschritten wird. Ansprüche auf Leistungen der Kurzzeitpflege haben Menschen mit einer Pflegeinstufung, die sich vorübergehend (Übergang Krankenhaus in die eigene Häuslichkeit, Entlastung pflegender Angehöriger usw.) in einem Pflegeheim aufhalten. Nach dem Landespflegegesetz werden die Investitionskosten übernommen, es handelt sich somit um gesetzliche Einzelansprüche.
Es besteht weiter ein höherer Arbeitsanfall im Bereich Asyl aufgrund von steigenden Fallzahlen. Die derzeitige Stelleninhaberin hatte die Aufgabe vor fünf Jahren übernommen als es deutlich weniger Asylsuchende gab und diese nur der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf zugewiesen wurden. Mit der steigenden Zahl von Asylsuchenden ist auch verbunden, dass die Anträge auf Übernahme von ärztlichen Behandlungskosten bei Schmerz- und Akutbehandlung zunehmen. Da die Stelleninhaberin keine Vertretung hatte, entstanden nicht vertretbare Notsituationen für die Hilfesuchenden und Arbeitsrückstände, die nicht mehr aufgeholt werden konnten. Die Zuweisung der Asylsuchenden erfolgt durch das Land Schleswig-Holstein, so dass der Kreis hierauf keinen Einfluss hat.
Die Fallzahlen im Bereich Asyl haben sich wie folgt entwickelt:
Fallzahl zum 30.06.2012479 Fälle
Fallzahl zum 30.12.2011465 Fälle
Fallzahl zum 31.12.2010407 Fälle
Fallzahl zum 31.12.2009403 Fälle
Fallzahl zum 31.12.2008377 Fälle
Die Überlastungssituationen in beiden Bereichen bestanden seit dem Sommer 2011 und verschärften sich.
Zusätzlich ist im Fachdienst 50.00 seit 2011 das Benchmarking Soziales der Kreise in Schleswig-Holstein zu bedienen.
Die zusätzlichen 17 Stunden für die Sachbearbeitung sind in Beschreibungen zu den Teilplänen 313 (Asyl) mit 10 % VZK und 313 (Leistungen nach dem Landespflegegesetz) mit 30 % VZK begründet. Sie entsprechen den Feststellungen der Orga-Abteilung.
Dieser Mehrbedarf wird voraussichtlich durch die Freigabe einer 0,5 Stelle ab 01.01.2013 für die Sachbearbeitung in der Kriegsopferfürsorge ausgeglichen. Die Bearbeitung der ca. 80 Fälle des Kreises durch die Stadt Kiel wird ca. 17.000 € im Jahr kosten. Dem stehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von ca. 34.000 € gegenüber.
FD 51.33 - Sozialpädagogische Hilfen
a) Zugang | Fachbereich | Teilplan | Kosten | |
1,00 Stelle | Beschäftigte | III | 363 | 50.800 € |
b) Zugang |
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2,00 Stellen | Beschäftigte ASD | III | 363 | 104.200 € |
c) Zugang befristet |
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0,50 Stelle | Beschäftigte SRO | III | 363 | 32.800 € |
Es wird auf die Drucksache 2012/089 verwiesen:
a) Fachstelle Kinderschutz und Qualitätsmanagement
Im Tagesordnungspunkt 3.2 des Jugendhilfeausschusses vom 06.09.2012 wurde zur Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und den sich daraus ergebenden erhöhten Qualitätsanforderungen der zu erledigenden Aufgaben berichtet.
Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt 3.3 wurde zusammenfassend im Rahmen des zweiten Kinderschutzberichtes über die Arbeit der Fachstelle Kinderschutz berichtet.
Die zusätzlichen Aufgaben sind keinesfalls im Rahmen der bisherigen Personalausstattung mit einer halben Stelle zu erledigen.
Für die Fachstelle soll daher eine zusätzliche Stelle für den Stellenplan 2013 eingeworben werden (Kosten 50.800 €).
b) Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Die Anforderungen an die Kompetenz der Fachkräfte und die Aufgaben des ASD sind infolge des Bundeskinderschutzgesetzes in quantitativer und qualitativer Hinsicht gestiegen. Netzwerkarbeit und Beratung von freien Trägern, Institutionen, Stellen des Gesundheitsbereiches sowie von Kommunen und Schulen stehen mehr im Vordergrund als in den Jahren zuvor. Im Kinderschutz wurden gesetzliche Vorgaben beispielsweise im Hinblick auf das Vieraugenprinzip und Hausbesuche, Inobhutnahmen, gesetzlich definierte Standards bei Hilfeübernahmen von dritten Jugendämtern und Abgaben an dritte Jugendämter, an die Dokumentation u. v .m. ausgeweitet (Siehe 3.2 und dort die Anlage Neue Aufgaben für das Jugendamt – erste Hinweise zur Umsetzung).
Vor allem hat eine quantitative Vergleichsberechnung (Fallaufkommen) seit der letzten Organisationsuntersuchung aus dem Zeitraum 2008 – 2009 hinsichtlich der Arbeitsbelastung (Fallaufkommen und Arbeitsschritte) im ASD ergeben, dass verglichen mit der Entwicklung seit 2009 bereits 2 Stellen im ASD fehlen. Hinzu kommen die gestiegenen qualitativen Anforderungen bei der Aufgabenwahrnehmung durch den Gesetzgeber aufgrund der Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes.
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| Anteil an Gesamtarbeitszeit gem. Orgauntersuchung 2009 | Veränderung 2008 > 2011 | entsprechende Stellenveränderung (Basis: 25,87 Vz) | |
Fallabhängige Arbeiten |
| 62,82% |
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| Beratung u. Betreuung | 16,45% |
| 32% | 1,36 |
| Hilfen zur Erziehung | 34,66% |
| 15% | 1,34 |
| Kinderschutz (GDG/42 u.a.) | 3,44% |
| 23% | 0,20 |
| Familiengerichtshilfe | 3,16% |
| 0% | 0,00 |
| Jugendgerichtshilfe | 0,55% |
| -33% | -0,05 |
| Jugendschutz | 0,07% |
| 0% | 0,00 |
| Vormund- und Pflegschaften | 3,46% |
| -100% | -0,90 |
| Service für Dritte | 1,02% |
| 0% | 0,00 |
Fallunabhängige Tätigkeiten |
| 31,13% | 0% | 0,00 | |
Fahrtzeiten |
| 6,05% | 0% | 0,00 | |
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| Gesamt: | 1,97 |
Für den ASD sollen daher 2 zusätzliche Stellen für den Stellenplan 2013 eingeworben werden (Gesamtkosten 104.200 €).
c) SRO – Koordinierung (Projektleitung)
Die vielfältigen Aufgaben der Koordinierung zwecks Einführung der Sozialraumorientierung erfordern in den nächsten 3 Jahren eine umfängliche und ausschließlich darauf ausgerichtete Aufgabenwahrnehmung, die aus Sicht der Verwaltung nicht mehr im Rahmen der Jugendhilfeplanung alleine bewerkstelligt werden kann.
Daher ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, im Stellenplan 2013 und auf 3 Jahre befristet eine 0,5 Stelle für die SRO-Koordinierung einzustellen (Kosten 32.800 €).
FD 40.00 - Schulangelegenheiten
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| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
Zugang befristet auf 5 Jahre |
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1,80 Stellen | Sozialpädagogische Hilfen | III | 221 | 62.000 € |
Die Trave-Schule und die Moorbek-Schule haben beantragt, je Schule zum Stellenplan 2013 eine weitere Stelle einer Sozialpädagogischen Assistentin auszuweisen.
Beide Schulen haben die Schülerinnen und Schüler benannt, die schon jetzt und ab dem Schuljahr 2012/13 in der Anzahl zunehmend schwer mehrfachbehindert sind und einen deutlich erhöhten Assistenzbedarf erfordern.
Nach den Ermittlungen ergibt sich bei der Trave-Schule bei insgesamt 24 Schulkindern eine erhöhte Assistenz, die sich in Tagespflegestunden ausgedrückt auf einen Bedarf von 102 Std. errechnet. Davon können derzeit durch vorhandenes Personal (9 soz.päd. Assistentinnen, FSJ und BFDler) 95,50 Tagesstunden abgedeckt werden. Verbleibt ein Fehlbedarf von 6,5 Stunden/Tag.
Bei der Moorbek-Schule verhält es sich ähnlich. Hier ergibt sich bei insgesamt 23 Schulkindern ein erhöhter Assistenzbedarf, der sich auf 76 Tagesstunden errechnet. Durch vorhandenes Personal können davon 69,5 Tagesstunden abgedeckt werden. Es verbleibt ein Fehlbedarf von 6,5 Tagesstunden.
Die Fehlbedarfe an beiden Schulen können nicht durch Mitarbeiter im Freiwilligendienst abgefangen werden. Der Assistenzbedarf ist so speziell, dass hier nur ausgebildete Sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten zum Einsatz kommen können.
Die einzurichtenden Stellen wären mit einer Wochenstundenzahl von 32,5 Stunden zu versehen. Die Vergütung erfolgt nach S4 bei Ferienregelung.
In der mittelfristigen Erwartung rückläufiger Schülerzahlen auch im Bereich der Förderzentren erscheint es angebracht, die für die beiden Schulen beantragten Stellen zu befristen.
Eine Befristung auf 5 Jahre beginnend mit dem 02.01.2013 und auslaufend mit dem Schuljahresende 2016/17 erscheint hier eine angemessene Lösung. Die Schülersituation an den Förderzentren G wäre fortlaufend zu beobachten.
FB IV - Gesundheit für Mensch und Tier
FD 53.30 - Gesundheit (Umweltmedizin und Seuchenhygiene)
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
1,00 Stelle | Gesundheitsaufseher | IV | 4141 | 46.700 € |
Am 01.11.2011 wurde die Trinkwasserverordnung geändert. Als Folge dieser Änderungen muss u. a. eine Vielzahl an Hausinstallationen, die einer gewerblichen Nutzung unterliegen, durch das Kreisgesundheitsamt erstmalig erfasst und als Aufgabe nach Weisung fortlaufend überwacht werden. Ca. 1500 Anlagen (Mietwohnungen, Hotels, Beherbergungsbetriebe, Pensionen etc.) fallen im Kreis Segeberg unter diese Regelung. Zusätzlich müssen die 700 Kleinanlagen im Kreis Segeberg nunmehr im Einjahresrhythmus überprüft werden. Im Vergleich zum Zweijahresrhythmus, der vor der Änderung der Verordnung zur Anwendung kam, entspricht dies einer Steigerung um 100 %. Durch das vorhandene Personal an Gesundheitsaufsehern könne die Aufgaben nicht kompensiert werden. Unter Berücksichtigung der Fallzahlen ist eine zusätzliche Stelle Gesundheitsaufseher im Stellenplan zu berücksichtigen.
Als Folge gesetzlicher Änderungen und Weisungen der Fachaufsicht muss die Überwachungstätigkeit in den u. a. Bereich erweitert und intensiviert werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um Tätigkeiten, die in die Zuständigkeit der Hygienekontrolleure fallen. Um die Weisungsangelegenheiten erfüllen zu können, wird beantragt unter der lfd. Nr. 0.4141.032 im Stellenplan die Hygienekontrolleur-/Gesundheitsaufseherstellen um eine 1,0 Stelle ab 2013 zu erhöhen.
Durch das Gesetz zur Änderung gesundheitsrechtlicher Regelungen vom 20.06. 2011 wurde das Gesundheitsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass u. a. die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (incl. Trink- und Badewasserüberwachung), nach der Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, nach der Landesverordnung über das Leichenwesen und nach dem Arzneimittelgesetz von den Kreisgesundheitsbehörden jetzt als Aufgaben nach Weisung wahrgenommen werden müssen. Dadurch wird der Ermessensspielraum bei allen vorgenannten Aufgaben stark eingeschränkt.
Weiterhin ist der Erlass zur „Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken“ im April dieses Jahres in Kraft getreten.
FB V - Umwelt, Planen, Bauen
FD 63.00 - Bauverwaltung
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
0,10 Stelle | Beschäftigte | V | 521 | 4.900 € |
Begründung:
Seit Jahren sind für die Bearbeitung der Bauvoranfragen im Teilplan 521 0,9 Vollzeitkapazitäten (VZK) im Stellenplan hinterlegt.
Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung und der Risiken am Finanzmarkt ist eine kontinuierliche positive Entwicklung im Baubereich zu verzeichnen. Hinzu kommt es durch die Deregulierung der gesetzlichen Bestimmungen im Baurecht (insbesondere der LBO in der Fassung ab 2009) zu erheblichen Unsicherheiten bei potentiellen Bauherren. Grundsätzliche Fragen von Bauinteressenten werden daher vermehrt über entsprechende Bauvoranfragen im Vorfeld eines beabsichtigten Bauprojektes verbindlich geklärt.
Die Anzahl der Bauvoranfragen im Kreis Segeberg entwickelte sich wie folgt:
Während die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle in den letzten 5 Jahren stetig gestiegen ist, konnte dies bis 2011 nur durch den außergewöhnlichen Arbeitseinsatz der zuständigen Mitarbeiterin und unter Verlängerung der jeweiligen Fallbearbeitungszeiten nahezu aufgefangen werden. Die Belastungsgrenze war jedoch spätestens Ende 2011 erreicht.
Da die Bearbeitungszeiten für Bauvoranfragen gesetzlich normiert sind, kann die Bearbeitungszeit nicht beliebig ausgedehnt werden. Zur Begrenzung des Schadensersatzrisikos und zur Sicherstellung der Zielerreichung für 2012 wurde eine befristete Erhöhung der Personalkapazitäten auf 1,0 VZK, aufgrund von längeren Personalausfällen in anderen Bereichen des Teilplanes, umgesetzt.
Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung und Zielerreichung wird die Entfristung von 0,1 Stellenanteilen im Teilplan 521 beantragt.
FD 63.00 - Bauverwaltung (Regionalmanagement und Klimaschutz)
Zugänge befristet auf 3 Jahre |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
0,50 Stelle | Beschäftigter | V | 5111.300 | 22.400 € |
Begründung:
Das Regionalmanagement und die Aufgabe ÖPNV sind bei Herrn Dr. Westphal angesiedelt. Herr Dr. Westphal kümmert sich ferner als einzig sachlich zuständige Person um die beim Kreis Segeberg laufenden Projekte und zukünftig auch um die 2 einzustellenden Klimaschutzmanager; er ist darüber hinaus verantwortlicher Sachbearbeiter für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes. Im Einzelnen sind folgende Projekte und Aufgaben bei Herrn Dr. Westphal angesiedelt:
- ÖPNV
- Integriertes Klimaschutzkonzept
- Teilplan 575 (Tourismus)
- Teilplan 551 (Öffentliches Grün/Landschaftsbau)
- Teilplan 511 (Regionalmanagement)
- Teilplan 5712 (sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr)
- Projekte:
a) PGN
b) Gesundheitsregion Segeberg
c) Wanderweg Naturpark Schleswig-Holsteinische Schweiz
d) Betreuung der Projekte mit der WEP (KMU, Startbahn)
Die Aufgaben und Projekte werden nach den Verhandlungen mit der WKS nicht wie geplant auf die WKS übergehen sondern vorerst beim Kreis verbleiben. Es ist auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass alle oben genannten Aufgaben und Projekte auf die WKS übergehen werden. Es wird ein signifikanter Anteil an Aufgaben auf Dauer beim Kreis verbleiben (z. B. ÖPNV und Regionalmanagement). Die Tatsache jedoch, dass die Aufgaben gerade nicht wegfallen, sondern mit dem integrierten Klimaschutzkonzept neue und sehr umfangreiche Aufgaben auf Herrn Dr. Westphal/den FB V zukommen, führt zu einer dauernden Überlastung der handelnden Personen bezüglich der adäquaten Aufgabenwahrnehmung. Es ist zur Sicherstellung einer sach- und finanzgerechten Aufgabenumsetzung dringend geboten, die Aufgaben und Projekte durch eine fachkundige Verwaltungskraft begleiten zu lassen. Die administrative Begleitung und Kontrolle der oben beschriebenen Aufgaben und Projekte würde auch das permanente Haftungsrisiko/Anlastungsrisiko des Kreises bezüglich der Förderprojekte erheblich verringern und dem Kreis langfristig zugutekommen.
Hierfür ist eine fachkundige Verwaltungskraft des gehobenen Dienstes - angesiedelt im Verwaltungspool des Fachbereiches V/Fachdienst 63.00/Teilplan 5111.300, halbe VZK – einzustellen.
FD 63.40 - Bauaufsicht
Zugänge befristet für 2 Jahre |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
2,00 Stellen | Bauingenieure | V | 521 | 118.400 € |
Begründung:
Sachverhalt
Zur Feststellung des Stellenbedarfs im Fachdienst Bauaufsicht wurde vom Fachdienst Personal und Organisation in den Jahren 2008 und 2009 eine Untersuchung zur Geschäftsprozessoptimierung durchgeführt. Die dieser Untersuchung zugrundeliegenden Fallzahlen bezogen sich auf das abgeschlossene Jahr 2008.
Der Abschlussbericht zu dieser Untersuchung ergibt die Notwendigkeit von 7,00 Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung in der Bauaufsicht. Hierin ist der Bedarf für die Bearbeitung von Freistellungsverfahren nach § 68 LBO und baufachlichen Stellungnahmen (Z-Bau-Prüfungen, außer Konjunkturpaket II und Bundesinvestitionsprogramm für die Förderung der Kindertagespflege für unter 3-Jährige) enthalten. Abzüglich des Anteils für die Bearbeitung der Z-Bau-Prüfungen wurde somit für die Sachbearbeitung in der Bauaufsicht ein Bedarf von 6,50 Vollzeitstellen ermittelt. Derzeit sind 6,42 Vollzeitstellen in der Sachbearbeitung der Bauaufsicht besetzt.
Im Abschlussbericht wird davon ausgegangen, dass die Fallzahlen auch zukunftsorientiert verwendbar sind, da zu dem damaligen Zeitpunkt keine relevanten Veränderungstrends bezüglich des Bauantragsaufkommens erkennbar waren.
Tatsächlich sind die Fallzahlen in der Bauaufsicht in den letzten Jahren (ab 2009) aber kontinuierlich angestiegen und haben mittlerweile eine erhebliche Steigerung erreicht. Der Anstieg der Fallzahlen war zum Abschluss der Organisationsuntersuchung nicht absehbar. Er entstand/entsteht im Wesentlichen durch folgende Umstände:
- Durch die Finanzkrise, die Ende 2008 begann und deren Auswirkungen bis heute bei den Betroffenen nicht verdrängt wurden, flüchten viele Kapitalanleger in den Erwerb von Immobilien. Sie glauben, dass ihr Kapital hier besser angelegt ist als auf dem Kapitalmarkt.
- Die derzeit sehr niedrigen Bauzinsen ermöglichen eine günstige Finanzierung.
- Die Anzahl der Bauvoranfragen nach § 66 LBO ist gestiegen. Bauvorbescheide ziehen in der Regel Bauanträge nach sich.
- Die Konjunktur hat sich erholt, die wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik hat sich verbessert. Das ermuntert viele Großunternehmen und Investoren, zu investieren und ihre lange Zeit zurückgehaltenen Projekte wieder umzusetzen (z. B. Logistikzentrale der Firma Jungheinrich in Kaltenkirchen, Bebauung der Bahnhofsumgebung in Kaltenkirchen, City-Center in Henstedt-Ulzburg).
Der Anstieg der Fallzahlen bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in den Jahren ab 2008 ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen:
Fallzahlen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
Die Daten sind der Auswertung des elektronischen Fachverfahrens ProBAUG entnommen. Das System ist nicht manipulierbar. Die Werte für das Jahr 2012 wurden hochgerechnet auf Basis 2. Quartal 2012.
In Zeitraum von 2008 bis 2012 haben sich die Gebühreneinnahmen wie folgt entwickelt:
Gebühreneinnahmen in der Bauaufsicht
____ = geplante Einnahmen
____ = tatsächliche Einnahmen
Die Daten sind der Auswertung des elektronischen Fachverfahrens MACH entnommen. Das System ist nicht manipulierbar. Die Werte für das Jahr 2012 wurden hochgerechnet auf Basis 2. Quartal 2012.
Die Belastung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ist wie folgt gestiegen:
Fallzahlen pro Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter
Um diese zusätzliche Arbeit zukünftig in der gleichen Qualität erledigen zu können, wie sie im Jahr 2008 garantiert werden konnte, sind zusätzlich 2 Vollzeitstellen erforderlich. Die Bemessung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Jahr | Fallzahlen | Veränderung gegenüber 2008 [%] |
2008 | 1353 |
|
2009 | 1357 | 0,02 |
2010 | 1409 | 4,14 |
2011 | 1607 | 18,77 |
2012 * | 1760 | 30,08 |
* (hochgerechnet auf Basis 2. Quartal 2012)
Die Bemessung der zusätzlich erforderlichen Stellen berechnet sich wie folgt:
Erforderliche Stellen gesamt:6,50 +30 % = 8,45
Vorhandene Stellen 6,42
Zusätzlich erforderliche Stellen 2,03 2,00
Die Stellen sind mit Entgeltgruppe 10 bewertet.
Innerhalb des Fachdienstes Bauaufsicht sind in anderen Bereichen (Brandschutzdienststelle, Baudienststelle) derzeit keine Personalkapazitäten vorhanden, die diesen Mehrbedarf ausfüllen könnten. Auch außerhalb des Fachdienstes sind nach Rücksprache mit den in Frage kommenden Fachdiensten keine Personalkapazitäten vorhanden.
Würden die Stellen nicht geschaffen werden, entstünden
- längere Bearbeitungszeiten (auch durch Nachfragen, insbesondere zum Verfahrensstand und zum Genehmigungstermin),
- verminderte Kundenorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch extreme Belastungen,
- zusätzliche Kundenunzufriedenheit,
- Verluste bei Gebühreneinnahmen durch fiktive Genehmigungen bei Anträgen, die nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt wurden.
Die Auswirkungen verschlechterten das Investitionsklima und führten zu einer verminderten Wirtschaftsförderung im Kreis Segeberg.
Finanzielle Auswirkungen
Die Stellen müssen neu eingeworben werden; Kostenschätzung: 118.400 €.
Eine (Gegen-)Finanzierung sollte gesichert sein. Denn es ist davon auszugehen, dass die Gebühreneinnahmen entsprechend der Entwicklung der Gebühren in den vergangenen Jahren und im Jahr 2012 auch im Jahr 2013 weiter steigen werden um geschätzte 150.000 €
FD 67.00 - Naturschutz und Landschaftspflege
Zugänge
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| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
1,00 Stelle | Ingenieur | V | 554 | 63.100 € |
1,00 Stelle | Techniker | V | 554 | 50.500 € |
0,5 Stelle | Verwaltungskraft/Beschäftigter | V | 554 | 25.200 € |
Der Kreis nahm in seiner Antwort vom 22.12.2009 auf eine damalige Anfrage aus dem Landwirtschaftsministerium (MLUR) als Fachaufsichtsbehörde wie folgt Stellung:
Aus Sicht des Fachdienstes liegen die wesentlichen Vollzugsdefizite (sog. "suboptimale Aufgabenerfüllung" der vergangenen Jahre und Prüfergebnis des LRH aus 2010) in den folgenden Sachbereichen der UNB:
- Umsetzung der Managementpläne zu FFH-Gebieten
- Wahrnehmung der Anforderungen des Artenschutzes
- Anstieg der Knickrodungslängen und Antragszahlen auf Knickrodung
- Überarbeitung nicht rechtssicherer Landschaftsschutzverordnungen
- Neuausweisung von Naturdenkmalen
- Einpflege von Kompensationsflächen in das K3 Umwelt-Modul
- Pflege von Ausgleichsflächenkataster und Ökokontomodul
- Auflagenkontrollen kurz- und mittelfristig bei eigenständigen Genehmigungen
- Fachaufsicht bei Gemeinden bei übertragenen Aufgaben
- Eigenständige Überwachung/Aufnahme von unzulässigen Eingriffen
- Aufbau einer bürgerorientierten Internetpräsentation Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf kreiseigenen Flächen/ Ausgleichsflächen
- Verstärkung durch Anstieg der Anträge auf Umbruch von Dauergrünland
- Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen (LKT-Stellungnahmen)
- Übernahme von Aufträgen zur Stärkung der Metropolregion
Eine proaktive Aufgabenwahrnehmung über die unmittelbar gesetzlich geregelten Pflichtaufgaben einer Naturschutzbehörde ist mit dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich. Ordnungswidrigkeiten, die von Dritten hier angezeigt werden, werden natürlich auch soweit möglich verfolgt. Eine eigene Ermittlung ordnungswidriger Zustände unterbleibt jedoch weitgehend und ist nur besonders gravierenden Verstößen vorbehalten.
Aus den beschriebenen Defiziten ergibt sich bei summarischer Betrachtung der nicht wahrgenommenen Aufgaben ein weiterer Stellenbedarf im Fachdienst Naturschutz (UNB) für:
- 1 Ingenieurstelle der Fachrichtung Landespflege oder vergleichbarer Qualifikation,
- 1 Techn. Mitarbeiter für Außendiensttätigkeiten,
- 1 Verwaltungskraft zur Umsetzung der aufgenommenen Sachverhalte.
Die beschriebenen Defizite können mit dem vorhandenen Personalbestand nicht mehr aufgearbeitet werden. Die Fallzahlentwicklung ist der Tabelle zu entnehmen:
| Vollzugshinweise | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
Managementpläne zu FFH-Gebieten | Im MP festgelegte Maßnahmen werden zeitlich auf Jahre „gestreckt“ | 2 | 4 | 8 | 11 |
Artenschutzrechtliche Prüfungen | Neue Aufgabe, war früher nicht relevant bei Einzelentscheidungen | 5 | 10 | 15 | 25 |
Anträge auf Knickrodungen | Erhöhte Prüfungs-anforderungen durch Artenschutz | 2623 | 3745 | 1125 | 1699 |
Anträge auf Dauergrünlandumbruch | Keine Ortsbesichtigungen bei Antragsbearbeitung | 5 | 63 | 55 | 40 |
Stellungnahmen baulichen Anlagen |
| 346 | 347 | 309 | 329 |
Anträge auf Baumbeseitigung | Erhöhte Prüfungs-anforderungen durch Artenschutz | 254 | 253 | 257 | 262 |
Stellungnahmen zur Bauleitplanung |
| 119 | 127 | 133 | 145 |
Landschaftsschutzverordnungen | Aufgabe „Neuausweisung /Novellierung“ wird nicht wahrgenommen. | 1 | 0 | 0 | 0 |
Naturdenkmale | Aufgabe „Neuausweisung /Novellierung“ wird nicht wahrgenommen. | 1 | 0 | 0 | 0 |
Einpflege von Fällen und Kompensationsflächen in das K3 Umwelt-Modul | Aufgabe „Neuausweisung /Novellierung“ wird nur teilweise wahrgenommen. | 10 | 10 | 0 | 0 |
Ausgleichsflächenkataster | Kein K3-Umwelt, nur Exceltabelle |
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Auflagenkontrollen (außer Kiesabbau) | nur Reaktion auf Anzeigen | 15 | 10 | 5 | 5 |
Fachaufsicht bei Gemeinden bei übertragenen Aufgaben | Aufgabe „Neuausweisung /Novellierung“ wird nicht wahrgenommen. | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufnahme von unzulässigen Eingriffen | Keine Aufnahme eigens ermittelter Verstöße, nur Reaktion auf Anzeigen | 15 | 10 | 5 | 5 |
LKT-Stellungnahmen |
| 7 | 8 | 8 | 10 |
Benchmarking, Strategisches Management | Hoher Zeitbedarf durch Teilnahme an Sitzungen und Datenrecherche (Angabe in Stunden) | 60 | 80 | 100 | 100 |
FAG Metropolregion | Hoher Zeitbedarf durch Teilnahme an Sitzungen und Ausarbeitungen (Angabe in Stunden) | 30 | 30 | 45 | 50 |
Beirat Naturschutz, UNK | Hoher Zeitbedarf durch Teilnahme an Sitzungen Vor- und Nachbereitungen (Angabe in Stunden) |
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Stellenmehrbedarf, der organisatorisch noch zugeordnet werden muss
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
0,50 Stelle | Datenschutzbeauftragter | NN | NN | 36.900 € |
Für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ist eine 0,5 Stelle einzuwerben.
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragen ergeben sich aus § 10 Abs. 4 LDSG S-H:
yy(4) Die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte überwacht und unterstützt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der datenverarbeitenden Stelle zum Schutz von personenbezogenen Daten. Sie oder er hat insbesondere
1. auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Einführung von Datenverarbeitungsmaßnahmen hinzuwirken,
2. die Beschäftigten der datenverarbeitenden Stellen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen,
3. die datenverarbeitende Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten und bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften hinzuwirken,
4. das Verfahrensverzeichnis zu führen und zur Einsicht bereitzuhalten,
5. die Vorabkontrolle bei der Einrichtung von wesentlichen Änderungen von automatisierten
Verfahren durchzuführen.
Bisher wurden diese Aufgaben suboptimal wahrgenommen. Eine aktuelle formale Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in der Kreisverwaltung Segeberg gibt es nicht. Auf EU-Ebene wird durch eine Verordnung, die das Anhörungsverfahren durchlaufen hat, in den kommenden Wochen jede öffentliche Dienststelle verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese konkrete rechtliche Vorgabe gab es in der Vergangenheit nicht.
Es wurde mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Herrn von der Ohe abgeklärt, dass eine Zuordnung dieser Aufgabe im FD 10.50 rechtlich möglich zulässig ist.
Bezüglich des Stellenbedarfes wurde auf eigene Erfahrungswerte und die Erfahrungen anderer Kreisverwaltungen zurückgegriffen.
Eine Aufgabenumverteilung im FD 10.50 – Informations- und Kommunikationsmanagement-ist nicht möglich wegen der anstehenden Projekte und der Notwendigkeit, ausreichende Ressourcen für die Optimierung von Schnittstellenproblematiken vorzuhalten, wobei zusätzlich die Planung des Landes (IM) zu berücksichtigen ist, Aufgaben für zentrale GDI-SH-Stellen (Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein) auf die Kommunen/Kreise herunterzubrechen.
Auch hier ist die Verwaltung verpflichtet im Hinblick auf den verstärkten künftigen Einsatz mobiler Geräte (Smartphones, Laptops, Ipads) und den sich daraus ergebenden Risiken entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen.
Ergebnis: Es besteht ein Bedarf in Höhe von einer 0,5 Stelle E/A 10.
B: Stelle, für die kein Beschluss der Politik und eine teilweise Fremdfinanzierung vorliegt
FB IV - Gesundheit für Mensch und Tier
FD 53.10 - Gesundheit (Amtsärztlicher und Jugendmedizinischer Dienst)
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
0,20 Stelle | Kinderarzt | IV | 4141 | 17.800 € |
Seit 2009 werden im Fachdienst Gesundheit Gutachten zur interdisziplinären Frühförderung gemäß § 30 SGB IX und der Frühförderverordnung als neue Aufgabe wahrgenommen. Leistungsempfänger sind noch nicht eingeschulte behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die nach ausführlicher Begutachtung heilpädagogische Leistungen als Komplexleistung der Eingliederungshilfe und der Krankenkassen erhalten. Während im Jahr 2009 nur zwei Begutachtungen erfolgten, ist die Fallzahl im Jahr 2011 auf 62 Gutachten angestiegen. Von einem weiteren Anstieg der Fallzahlen ist auszugehen. Für diese Begutachtungen, die in der Regel in den Frühförderzentren in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt stattfinden, benötigt die begutachtende Kinderärztin ca. 3 Stunden pro Fall. Zurzeit werden gut 70 % der o. a. Personalaufwendungen durch die Krankenkassen erstattet.
C: Stelle, für die ein Beschluss der Politik vorliegt
FD 50.30 Eingliederungshilfe
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
0,5 Stelle | Beschäftigte | III | 3113 | 27.800 € |
Im Hinblick auf weiter steigende Fallzahlen und Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe ist es unumgänglich, die möglichen Steuerungsinstrumente zu nutzen. Diese ergeben sich durch eine effektive Hilfeplanung in diesem Bereich. Zudem muss dem Fallgeschehen Rechnung getragen werden.
Das Land erstattet den Kreisen und kreisfreien Städten im Zuge der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe für die Hilfeplanung und den Koordinierungsaufwand die Kosten in Höhe von 11 Mio. €.
Durch das Ausführungsgesetz zum SGB XII werden ab 01.01.2011 50.000,00 € pro Hilfeplanerstelle an die Kreise und kreisfreien Städte erstattet. Diese Mittel werden vom Land zur Verfügung gestellt, weil die Hilfeplanung als Steuerungsmöglichkeit der Eingliederungshilfe fachlich als notwendig und damit förderungswürdig angesehen wird.
Die Einrichtung der 0,5 Stelle wurde mit Beschluss DrS 2012/043 beschlossen.
E: Stellen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen einzurichten sind (Jobcenter)
Abwicklung über Vorschusskonto keine Kostenmäßige Belastung
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
14,00 Stellen | Beschäftigte | III | 3120 (nachrichtl. Teil) | Nicht zu beziffern |
Zur Vorlage 07/2012 der Trägerversammlung am 21.08.2012 (Erhöhung des Stellenanteils des Kreises von 36 auf 50 Stellen) wurde eine Empfehlung einstimmig beschlossen, die wie folgt lautet:
„Um die operative Leistungsfähigkeit sicherzustellen, eine überflüssige Personalfluktuation zu vermeiden und gut ausgebildete, motivierte und bewährte Fachkräfte zu erhalten, empfiehlt die Trägerversammlung den Gremien des Kreises, den Stellenplan für Kreis- oder kommunal Beschäftigte im Jobcenter Kreis Segeberg für die Jahre 2013 ff. von heute 36 um 14 auf dann 50 Stellen zu erhöhen. Diese Stellen sollten auf Dauer eingerichtet werden.“
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 23.08.2012 beschlossen, dass im Kreistag eine endgültige Beschlussfassung erst nach Befassung im Hauptausschuss erfolgen wird (s. DrS 2012/86).
Hinsichtlich der Vor- und Nachteile ist folgendes zu beachten:
Vorteile für den Kreis:
- Keine erhöhten Kosten trotz mehr Kreispersonal:
Die Personalkosten für die dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten werden dem Kreis durch das Jobcenter erstattet. Zudem erhält der Kreis für die Personalverwaltungskosten einen Pauschalbetrag in Höhe von 2 % der Personalkosten (§ 17 Verwaltungskostenfeststellungsverordnung).
Durch den kommunalen Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten trägt der Kreis zwar 15,2 % der Kosten für das gesamte Personal des Jobcenters. Bei einer Erhöhung des kommunalen Stellenanteils würden diese Kosten aber sinken, da die Aufwendungen für Beschäftigte des Kreises geringer sind als die Vergütungen für BA-Mitarbeiter.
- Steigerung der Fachlichkeit:
Die Aufgaben der Beschäftigten im Jobcenter sind sehr vielfältig und setzen gute Kenntnisse in vielen Rechtsgebieten voraus. Sofern dem Antrag der Geschäftsführung gefolgt wird, fördert der Kreis daher die Fachlichkeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese dann später ggf. auch in anderen Bereichen der Kreisverwaltung nutzen können.
- Höherer Einfluss im Jobcenter
- Imagesteigerung:
Der Kreis würde sein „Image“ bei den Beschäftigten des Jobcenters noch weiter steigern, da er durch „Übernahme“ der BA-Stellen die Möglichkeit schafft, freiwerdende Stellen kurzfristig neu zu besetzen. Eine erhöhte Belastungssituation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter wird so relativ gering gehalten.
Nachteile für den Kreis:
- Mehrarbeit im FD 11.00:
Die Mehrarbeit bezieht sich im Wesentlichen auf die Fertigung der Arbeitsverträge, Gehaltszahlungen, Abrechnung mit dem Jobcenter und evtl. Berechnung von Reisekosten. Dieser Mehraufwand dürfte durch die Pauschale in Höhe von 2 % der Kosten zumindest finanziell ausgeglichen sein.
- „Rückkehr“ des Personals:
Nachteilig könnte sich die Erhöhung des Stellenanteils des Kreises dann auswirken, wenn sich die Anzahl der Leistungsberechtigten verringert und daher weniger Personal im Jobcenter benötigt wird, so dass den Beschäftigten eine andere Aufgabe beim Kreis Segeberg zugewiesen werden müsste. Allerdings wird dieses Szenario für sehr unwahrscheinlich gehalten:
Sofern Leistungsberechtigte Einkommen erzielen, reduziert dies zunächst die Leistungen der BA (Regelbedarf). Erst wenn das Einkommen diesen Bedarf vollständig abdeckt, wird das darüber hinausgehende Einkommen auf die kommunalen Leistungen (Unterkunft und Heizung) angerechnet. Daraus ergibt sich, dass es immer eine Anzahl von Leistungsberechtigten nach dem SGB II geben wird, die zumindest kommunale Leistungen benötigen, während die Leistungen der BA nicht mehr bewilligt werden müssen. Sofern es also zu einem Stellenabbau kommen sollte, müsste zunächst das Personal der BA betroffen sein.
E: Fazit:
Wie aus der Anlage – geplante Stellenzugänge 2013 – hervorgeht, besteht ein Stellenmehrbedarf von 34,25 Stellen bei Kosten von 1.080.900 €.
Gelichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die Personaldecke im Hinblick auf die wahrzunehmenden Aufgaben als zu dünn empfunden wird. Überlastungsanzeigen nehmen zu. Es sind hohe Krankenstände zu verzeichnen. Suboptimale Aufgabenerledigung und Prozessoptimierungen können das Manko zur teilweise auffangen, da außerdem Aufgaben neu zu erledigen sind und sich der Umfang und die Qualität von Aufgaben ebenfalls verändern.
In der vergleichenden Betrachtung der Personalkosten 2010 mit den übrigen Kreisen in Schleswig-Holstein lag der Kreis Segeberg an letzter Stelle (siehe Anlage 1),
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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21,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
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128 kB
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