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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Abschluss eines Aufgabenübertragungsvertrages mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. sowie den Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg ab 01.01.2013 für weitere drei Jahre. Aufgrund der hohen Zahl an Tagespflegekindern und der stark gestiegenen Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten wird einer Erhöhung der vertraglichen Förderung um 4.500 EUR p.a. zugestimmt, sofern die beteiligten Gemeinden ihrerseits die Förderung um diese Summe anheben. Die Förderung des Tagespflege Norderstedt e.V. durch den Kreis beträgt damit ab dem Jahr 2013: 12.000 EUR p.a.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verein Tagespflege Norderstedt e.V. nimmt in der Süd-West-Region des Kreises (Stadt Norderstedt, Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg) die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Eignungsprüfung von Tagespflegepersonen sowie die Beratung der Kindeseltern wahr. Zwischen der Stadt Norderstedt und dem Tagespflegeverein findet eine direkte vertragliche Ausgestaltung der Aufgaben statt, da Norderstedt als große kreisangehörige Stadt ein eigenes Jugendamt unterhält. Der Tagespflegeverein ist für den Kreis bereits seit 18 Jahren in diesem Aufgabenbereich tätig und verfügt über eine hohe fachliche Qualifikation und entsprechend langjährige Erfahrungen.

 

Für den Bereich der Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg nimmt der Tagespflegeverein Norderstedt e.V. die o.g. Aufgaben im Auftrag des Kreises für ein Gesamtbudget in Höhe von 15.000 EUR p.a. wahr. Die Zuweisung an den Verein wird aufgrund einer Vereinbarung je zur Hälfte vom Kreis und den beteiligten Kommunen übernommen. Der Vertrag mit dem Tagespflegeverein ist Teil eines Systems aus insgesamt vier regionalen Vermittlungsstellen zur Unterstützung eines nachfragegerechten Angebots im Bereich der Kindertagespflege.

 

Der mit dem Tagespflegeverein für drei Jahre geschlossene Vertrag endet am 31.12.2012, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Mit Schreiben vom 27.06.2012 hat der Verein um eine weitere Beauftragung über den 31.12.2012 hinaus gebeten, verbunden allerdings mit dem Antrag auf deutliche Erhöhung des bisher zugewiesenen Budgets.

 

Zur Begründung der Budgeterhöhung werden die steigenden Betreuungszahlen der letzten fünf Jahre bei gleichzeitig steigenden Anforderungen an die Qualität der Betreuung und Beratung genannt. Die Zahl der Kinder in Tagespflege ist um ca. ein Drittel gestiegen (Ende 2007: 80 Kinder; Ende 2011: 108 Kinder). Die Anfragen für die Vermittlung von Tagespflegepersonen haben ebenfalls um ein Drittel zugenommen. Die Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen ist zudem umfangreicher und komplexer geworden. Dabei wird  auch der erhöhte Qualitätsanspruch gegenüber der Kindertagespflege deutlich. Die Eltern informieren sich ausführlich über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Formen der Kinderbetreuung bevor sie sich für das für ihre Lebenssituation passende Betreuungsangebot entscheiden. Die Bedeutung der Tagespflege gerade in der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern hat zugenommen. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich eine Gleichwertigkeit zwischen der Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und durch Tagespflegepersonen hergestellt.

 

Insgesamt macht der Verein einen zusätzlichen Mittelbedarf (für Norderstedt sowie für die Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg) in Höhe von 55.200 EUR p.a. geltend. Damit will der Verein eine zusätzliche Vollzeitstelle in der Fachberatung (Sozialpädagogik) und 10 zusätzliche Wochenstunden für Verwaltungstätigkeiten refinanzieren. Die Verwaltungskraft wurde bisher fast ausschließlich durch die Stadt Norderstedt finanziert.

 

Um die beantragte Budgeterhöhung einschätzen zu können, hat die Verwaltung einen Vergleich des geplanten Personaleinsatzes mit entsprechenden Ist-Werten der Bundesebene sowie der Kreise in Schleswig-Holstein vorgenommen. Für diesen Vergleich wird die Relation zwischen einer Vollzeitstelle Fachberatung zur Anzahl der jeweils betreuten Tagespflegekinder (TPK) gebildet. Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. hat  Anfang 2011 seine Mitgliedsorganisationen sowie auch Fachdienste und Jugendämter befragt. Von 170 Fachdiensten bzw. Beratungsstellen sind Antworten eingegangen, daraus wurde eine durchschnittliche Personalrelation von 1:141 ermittelt. Auf eine Vollzeitstelle in der Fachberatung entfallen  somit im Bundesvergleich141 Tagespflegeverhältnisse bzw. Tagespflegekinder. Die Verwaltung hat außerdem die Jugendämter in Schleswig-Holstein bzgl. ihrer jeweiligen Personalrelation befragt. Das Ergebnis ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

Jugendamt

Anzahl Vollzeitstellen in der TP-Fach-beratung

Anzahl der TPK

Beratungs- schlüssel

Personalauf-stockung im Gespräch?

Stadt Flensburg

1,5

224

1:149

Nein

Stadt Kiel

3

531

1:177

Nein

Stadt Lübeck

 k.A.

k.A.

k.A.

Keine Angaben zur Fachberat.

Stadt Neumünster

k.A.

k.A.

1:201

Halbe Stelle ausgeschrieben

Kreis Dithmarschen

0,75

169

1:225

Ja

Kreis Herzogtum Lauenburg

1

500

1:500

Nein

Kreis Nordfriesland

1,1

437

1:397

Nein

Kreis Ostholstein

0,5

477

1:954

Nein

Kreis Pinneberg

3,675

990

1:269

Nein

Kreis Plön

1

360

1:360

Ja

Kreis Rendsburg-Eckernförde

2

630

1:315

Nein

Kreis Schleswig-Flensburg

0,75

181

1:241

Ja

Kreis Segeberg

1,9

784

1:413

Ja

Kreis Steinburg

0,5

222

1:444

Ja; 10 Std./Wo.

Kreis Stormarn

1,0

968

1:968

Nein

 

Der Vergleich der schleswig-holsteinischen Kreise zeigt stark voneinander abweichende Personalrelationen. Selbst die durchschnittliche Personalrelation Fachberatung / TPK liegt in Schleswig-Holstein mit 1:462 deutlich über dem o.g. bundesweiten Wert von 1:141.

 

Weiterhin ist die Förderung des Tagespflegevereins durch die  Stadt Norderstedt und die Förderung der drei weiteren Vermittlungsstellen im Kreis Segeberg zu beachten, um ein Gleichgewicht der Förderung zu wahren. Die Verträge mit den freien Trägern, die die Vermittlungsstellen unterhalten, sind jeweils mit einer Laufzeit von drei Jahren geschlossen worden und enden - bedingt durch den sukzessiven Aufbau dieser Vermittlungsstellen - zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Norderstedt hat bereits über die Förderung des Vereins Tagespflege Norderstedt e.V. ab 01.01.2013 entschieden. 28.000 EUR p.a. sollen von dort für die Einrichtung einer weiteren halben Stelle für die Fachberatung und für zusätzliche Stunden in der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Die aktuelle Förderung der Vermittlungsstellen und diese zusätzliche Förderung durch die Stadt Norderstedt sind nachfolgend tabellarisch dargestellt. Weiterhin wird durch die Tabelle eine Fördervariante ab Januar 2013 für die Region Henstedt-Ulzburg / Ellerau aufgezeigt.

 

Region

Einwohner     (Stand: 31.12.2011)

Förderung, aktuell

Fachberatung, Vollzeitstellen

Bad Bramstedt

47.197

19.850 EUR

0,41

Kaltenkirchen

41.379

20.000 EUR

0,33

Bad Segeberg

53.289

26.678 EUR

0,50

Henstedt-Ulzburg / Ellerau

33.394

15.000 EUR

0,21

Stadt Norderstedt

72.436

45.000 EUR

0,44

Stadt Norderstedt, ab 01.01.2013

72.436

73.000 EUR

0,94

H.-U. / Ellerau; Fördervariante ab 01.01.2013

33.394

24.000

0,41

 

 

Region

Anzahl Tagespflegekinder (TPK)

Beratungsschlüssel (Vollzeitstelle zu TPK)

Förderung je TPK

Bad Bramstedt

103

1:251

193 EUR

Kaltenkirchen

107

1:321

187 EUR

Bad Segeberg

186

1:372

143 EUR

H.-U. / Ellerau

108

1:514

139 EUR

Stadt Norderstedt

267

1:607

169 EUR

Stadt Norderstedt, ab 01.01.2013

267

1:284

273 EUR

H.-U. / Ellerau; Fördervariante ab 01.01.2013

108

1:263

222 EUR

 

Die Höhe der Förderung der Vermittlungsstellen basiert aktuell auf den Einwohnerzahlen der jeweiligen Region bzw. der beteiligten Kommunen. Je Einwohner wird eine Förderung in Höhe von 0,50 EUR gezahlt. Diese Förderung teilen sich die beteiligten Kommunen und der Kreis je zur Hälfte. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 08.10.2009 darf das vorgegebene Gesamtbudget für die Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege in Höhe von 47.500 EUR nicht überschritten werden.

 

Mit Ausnahme der Vermittlungsstelle des Tagespflegevereins Norderstedt wurden die Vermittlungsstellen erst in den letzten Jahren eingerichtet. Für die Aufbauphase war diese Form der Förderung sinnvoll. Der aktuelle Vergleich der Vermittlungsstellen verdeutlicht jedoch, dass Regionen mit einer hohen Anzahl an Tagespflegekindern und dementsprechend hohem Beratungs- und Vermittlungsaufwand eine vergleichsweise niedrige Förderung erhalten. Die Anzahl der Tagespflegekinder kann nur stichtagsbezogen ermittelt werden und ist im Jahresverlauf gewissen Nachfrageschwankungen unterworfen, wobei z.B. die Einrichtung neuer Krippengruppen oder die Errichtung von Neubaugebieten eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Wie bereits dargestellt, nimmt die Beratung der Eltern und Tagespflegepersonen einen immer größeren Umfang ein. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für 1- und 2-jährige Kinder ab 01.08.2013 werden die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten weiter zunehmen.

 

Mit der oben dargestellten Fördervariante für die Region Henstedt-Ulzburg und Ellerau wird von der Verwaltung ab Januar 2013 ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,2 für die Fachberatung vorgeschlagen, d.h. ca. 8 Stunden je Woche. Damit ist sowohl die Relation zur Förderung der Stadt Norderstedt als auch zu den drei weiteren Vermittlungsstellen gewahrt.

 

Das Gesamtbudget für die Region Ellerau und Henstedt-Ulzburg würde somit bei 24.000 EUR p.a. liegen. Dies bedeutet eine Erhöhung um 9.000 EUR p.a. Im Rahmen des bisherigen Finanzierungsschlüssels müsste die Hälfte dieser zusätzlichen Kosten in Höhe von 4.500 EUR vom Kreis getragen werden, während die andere Hälfte von den Kommunen aufzubringen wäre. Das Finanzierungssystem der Vermittlungsstellen, basierend auf den Einwohnerzahlen, würde allerdings hier aufgrund der hohen Zahl an Tagespflegekindern in dieser Region verlassen. Da zurzeit das Amt Itzstedt weiterhin nicht an der Förderung der Vermittlungstätigkeiten beteiligt ist, würde durch die Erhöhung für den Tagespflege Norderstedt e.V. das zur Verfügung stehende Gesamtbudget in Höhe von 47.500 EUR nicht überschritten. Die Finanzierungsgrundlage ändert sich jedoch. Sobald sich bei der nächsten Vertragsverlängerung für andere Träger ebenfalls eine Budgeterhöhung ergeben sollte oder sich das Amt Itzstedt doch beteiligen sollte, wird das Gesamtbudget jedoch überschritten. In diesem Fall wäre auch eine Entscheidung über die Erhöhung des Gesamtbudgets zu treffen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Der Kreisanteil in Höhe von 12.000 EUR jährlich wird aus dem für die Aufgabenübertragung zur Verfügung gestellten Budget in Höhe von 47.500 EUR p.a. geleistet.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 36121

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziffer 2.2: Der Kreis entwickelt ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kindertagesbetreuung;

Ziffer 2.2.2: Im Kreis besteht ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kindertagespflege, unterstützt durch ein System regionaler Vermittlungsstellen.

 

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