Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/079

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt, die pauschale Finanzierung von 344,00 € pro Fall als freiwillige Leistung des Kreises für 3 Jahre (01.01.2013 bis 31.12.2015) weiter zu gewähren.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Für Menschen, die zum Personenkreis der chronisch mehrfach beeinträchtigten abhängigen Menschen (CMA) entsprechend der Kriterien der Arbeitsgruppe CMA von 1999 gehören, gab es seit 2009 im Kreis Segeberg mit der Ambulanten und Teilstationären Suchthilfe (ATS) eine Leistungsvereinbarung.

Die Leistungsvereinbarung „Aufsuchende Suchtberatung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten“ wurde zum 31.12.2010 gekündigt, weil es sich im Regelfall nicht um Leistungen der Eingliederungshilfe handelt.

Mit Beschluss vom 23.08.2010 (DrS. 2010/083) wurde die pauschale Finanzierung von 344,00 € pro Fall (nach einer 10-prozentigen Kürzung der bisherigen Summe) als freiwillige Leistung des Kreises für 2 Jahre weitergewährt, weil der Wert der aufsuchenden Arbeit als niedrigschwelliges Angebot im Bereich der Suchterkrankten anerkannt wurde.

Daraufhin hat der Kreis Segeberg mit dem Landesverein für Innere Mission eine Vereinbarung für die aufsuchende Suchtberatung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten im Kreis Segeberg abgeschlossen. Diese Vereinbarung läuft jetzt aus.

 

 

Erläuterungen:

Seit Januar 2009 bietet die Ambulanten und Teilstationäre Suchthilfe (ATS) für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und einem auffälligen Suchtmittelkonsum eine aufsuchende Beratung an. Damit soll diesem Personenkreis überhaupt erst ermöglicht werden, am bestehenden (Sucht)Hilfesystem teilhaben zu können. Die Hilfestellung umfasst – einzelfallorientiert – alle Lebensbereiche und dient sowohl der Aufklärung über Hilfsmöglichkeiten als auch der ggf. notwendigen Unterstützung bei der Antragstellung für weitergehende Maßnahmen.

 

Ziele sind neben der Überlebenssicherung und der Verhinderung (weiterer) körperlicher Folgeschäden die Sicherung der sozialen Situation, die Verhinderung (weiterer) Desintegration, eine kleinschrittige Konsumveränderung (Konsumverringerung bzw. Umstieg auf „weiche“ Konsummuster, Verlängern von konsumfreien Phasen) sowie der Aufbau von Veränderungsbereitschaft bzw. von Behandlungsmotivation.

 

Die Vermittlung an die ATS erfolgt durch Gesundheits-, Sozial- oder Ordnungsbehörden sowie das medizinische Versorgungssystem (niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser).

 

Sobald der ATS der Unterstützungsbedarf einer Person durch eine der o. g. Institutionen angezeigt wird, erfolgt von Seiten eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin der ATS die Kontaktaufnahme im Rahmen eines (angekündigten) Hausbesuches.

 

Nach Auswertung der Fälle in 2011 belief sich das Kostenvolumen auf 3.440,00 € p.A. In 6 von 10 Fällen konnte eine Einbindung in die Hilfesysteme bzw. medizinische Hilfe erreicht werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Haushaltsansatz 4.000 Euro

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 3113

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3113663.5331

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Loading...