Drucksache - DrS/2012/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung der Anlaufstelle im Haus der Sozialen Beratung in Kaltenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Sozialpädagogische Hilfen
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Schneider, Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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06.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt der Mittelfreigabe für die Anlaufstelle im Haus der Sozialen Beratung in Kaltenkirchen für das Jahr 2012 in Höhe von 10.000,00 € nach Maßgabe der vorstehenden Aufgabenbeschreibung zu. Für die Folgejahre beschließt der Jugendhilfeausschuss eine Förderung von 20.000,00 € p. a. parallel zur Förderung der beiden „Familienbüros“ in Bad Bramstedt und in Bornhöved.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 01.03.2012 (Drs. 2012/030), die Verwaltung aufzufordern, Gespräche mit der Stadt Kaltenkirchen und den im Haus der Sozialen Beratung Kaltenkirchen beteiligten Trägern über eine mögliche Beteiligung des Kreises in Höhe von bis zu maximal 10.000,00 € p. a. für eine zentrale Anlaufstelle zu führen.
Zwischenzeitlich fanden mehrere Hauskonferenzen der beteiligten Stellen in Kaltenkirchen und der Stadtverwaltung Kaltenkirchen statt, die zum einen die vielfältigen im Hinblick auf die Eröffnung und den Betrieb des Beratungszentrums erforderlichen Abstimmungen und zum anderen die für die zentrale Anlaufstelle angedachten Aufgaben und Funktionen thematisiert haben.
Dazu ist in der Anlage ein Schreiben des Landesvereins der Inneren Mission in Schleswig-Holstein mit Datum vom 19.06.2012 beigefügt.
Demnach soll die Anlaufstelle:
- Doppelproblematiken erkennen,
- die Ratsuchenden dem richtigen Träger zuführen,
- den Ratsuchenden erste Informationen zu den Angeboten und eine erste Orientierung geben,
- Hauskonferenzen und andere interne Absprachebedarfe einschließlich der Nutzung von im Beratungszentrum vorhandener Räumlichkeiten abstimmen.
Es ist ferner beabsichtigt, dass von der Anlaufstelle für das Jugendamt entlastende Funktionen wahrgenommen werden. Insbesondere soll die Erreichbarkeit, der künftig verstärkt sozialraumorientiert arbeitenden Mitarbeiterschaft sichergestellt werden. Alle weiteren koordinierenden Aufgaben (inhaltliche Konzeption) zwischen den im Haus der Sozialen Beratung tätigen Stellen sollen jedoch weiter ausschließlich bei dem Träger verbleiben. Die Anlaufstelle soll klientenorientiert arbeiten!
Die offizielle Eröffnung des Hauses der Sozialen Beratung wurde auf den 30.08.2012 datiert.
Für 2012 wurden bereits vorsorglich 10.000,00 € für die Finanzierung der Anlaufstelle in den Haushalt eingestellt und zunächst mit einem Sperrvermerk versehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| für 2012: 10.000,00 € für 2013: 20.000,00 € |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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975,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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55,7 kB
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