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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2012/089

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

a)      Fachstelle Kinderschutz und Qualitätsmanagement

Im Tagesordnungspunkt 3.2 wurde zur Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und den sich daraus ergebenden erhöhten Qualitätsanforderungen der  zu erledigenden Aufgaben berichtet.

Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt 3.3 wurde zusammenfassend im Rahmen des zweiten Kinderschutzberichtes über die Arbeit der Fachstelle Kinderschutz berichtet.

Die zusätzlichen Aufgaben sind keinesfalls im Rahmen der bisherigen Personalausstattung mit einer halben Stelle zu erledigen. Für die Fachstelle soll daher eine zusätzliche Stelle für den Stellenplan 2013 eingeworben werden. (Kosten 50.800 Euro)

 

b)      Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Die Anforderungen an die Kompetenz der Fachkräfte und die Aufgaben des ASD sind infolge des Bundeskinderschutzgesetzes  in quantitativer und qualitativer Hinsicht gestiegen. Netzwerkarbeit und Beratung von freien Trägern, Institutionen, Stellen des Gesundheitsbereiches  sowie  von Kommunen und Schulen stehen mehr im Vordergrund als in den Jahren zuvor. Im Kinderschutz wurden gesetzliche Vorgaben beispielsweise im Hinblick auf das Vieraugenprinzip und Hausbesuche, Inobhutnahmen, gesetzlich definierte Standards bei Hilfeübernahmen von dritten Jugendämtern und Abgaben an dritte Jugendämter, an die Dokumentation u.v.m ausgeweitet. (Siehe 3.2 und dort die Anlage Neue Aufgaben für das Jugendamt – erste Hinweise zur Umsetzung)

Vor allem hat eine quantitative Vergleichsberechnung (Fallaufkommen) seit der letzten Organisationsuntersuchung aus dem Zeitraum 2008 – 2009 hinsichtlich der Arbeitsbelastung (Fallaufkommen und Arbeitsschritte) im ASD ergeben, dass verglichen mit der Entwicklung seit 2009  bereits 2 Stellen im ASD fehlen. Darin sind nicht die erläuterten dazugekommenen Aufgaben und Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes enthalten. Für den ASD sollen daher 2 zusätzliche Stellen für den Stellenplan 2013 eingeworben werden. (Gesamtkosten 104.200 Euro)

 

c)      SRO – Koordinierung

Die vielfältigen Aufgaben der Koordinierung zwecks Einführung der Sozialraumorientierung erfordern in den nächsten 3 Jahren eine umfängliche und ausschließlich darauf ausgerichtete Aufgabenwahrnehmung, die aus Sicht der Verwaltung nicht mehr im Rahmen der Jugendhilfeplanung alleine bewerkstelligt werden kann.

Daher ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich,  im Stellenplan 2013 und auf

3 Jahre befristet eine 0,5 Stelle für die SRO-Koordinierung einzustellen. (Kosten 32.800 Euro)

 

d)      Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen

In vorangegangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde wiederholt über die Personalsituation und die Fluktuation von Fachkräften berichtet.

Die Fluktuation betrifft in 2012    15 Fachkräfte bei einer Personalstärke von zZ 35 Personen (Voll- und Teilzeit). Nicht einrechnet  sind zukünftige Wechsel der Dienstorte, wie sie durch die Neugründungen von Dienststellen in Bornhöved und in Henstedt-Ulzburg abzusehen sind und Langzeiterkrankungen von Fachkräften. Für die Adressaten, andere Abteilungen des Hauses sowie für dritte Institutionen bedeutet die Fluktuation einen häufigen Zuständigkeitswechsel und für das eigene Personal einen hohen Bedarf an Aufwand für Einarbeitung.

 

Kennzeichnend ist, dass neben der Eingruppierung bei einzustellendem sowie beim vorhandenen Personal Fragen der Supervision und Fortbildung, der fortlaufenden Qualifikation und von Unterstützungsleistungen somit die Rahmen – und Arbeitsbedingungen an Bedeutung gewinnen. In der Regel werden neue Fachkräfte durch berufserfahrene und langjährig im Team tätige Fachkräfte  - soweit vorhanden - eingearbeitet, unterstützt und in die Aufgabengebiete eingeführt.  Erkennbar ist ferner, dass die Wohnortnähe zum Arbeitsplatz aufgrund der gestiegenen Energiekosten zunehmend von Interesse ist. Aufgrund gestiegener Nachfrage an pädagogischem Fachpersonal insgesamt, ist der Arbeitsmarkt für studierte und staatlich anerkannte Diplomsozialpädagogen/innen oder Diplomsozialarbeiter/innen nahezu ausgeschöpft.

 

Im August konnte das Vertiefungsgebiet Vormundschaften mit den vorgesehenen 2,5 Stellen besetzt werden.

 

Im Pflegekinderdienst wurden die durch dritte Jugendämter kostenerstattungsfähigen Aufgaben und Leistungen in der Betreuung von Pflegekindern und Pflegestellen nach

§ 33 SGB VIII im Anschluss an ein Vergabeverfahren auf den freien Träger der Jugendhilfe IUVO GmbH (IUVO = lat. für "helfen, unterstützen, fördern")

– das frühere Jugendgemeinschaftswerk Neumünster – übertragen.

 

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