Drucksache - DrS/2012/077
Grunddaten
- Betreff:
-
Förmliche Widmung eines Straßenabschnitts auf der Kreisstraße 13 in Groß Niendorf für den öffentlichen Verkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Constanze Marx
- Verfasser 1:
- Wolf, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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20.08.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.09.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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13.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, der Straßenabschnitt entlang der Kreisstraße 13, Flurstück 11/7, Flur 2, außerhalb der geschlossenen Ortschaft von Groß Niendorf wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet, gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zzt. gültigen Fassung. Die Widmung wird unverzüglich öffentlich bekanntgemacht.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ein Straßenabschnitt auf der K 13 in der Gemeinde Groß Niendorf wurde bisher nicht für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Die förmliche Widmung ist durch den Straßenbaulastträger Kreis Segeberg nachzuholen (siehe Anlage 1 - förmliche Bekanntmachung einer Straßen-Widmung).
Vermutlich Mitte der 70-iger Jahre wurde der Knotenpunkt (Bundesstraße 432/Kreisstraße 13) in Groß Niendorf ausgebaut. Dies geht zumindest aus der Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Bundesstraßenverwaltung vom 10. Februar 1975 und dem dazugehörigen Schriftverkehr hervor.
Es war geplant, nach dem Ausbau des Knotenpunktes die Widmung der westlichen Schleife (siehe beigefügte Anlage 2) zum Anschluss an die Bundesstraße 432 zur Kreisstraße 13 durchzuführen.
Förmliche Widmungs- oder Umstufungsverfahren wurden seitdem nicht eingeleitet. Die neu gebauten Strecken wurden von der Straßenmeisterei Segeberg unterhalten. Eine Aufnahme in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde, des Kreises oder des Bundes erfolgte nicht.
Bei einem Termin mit der Gemeinde Groß Niendorf, bei dem die straßen- und wegerechtliche Situation im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 432, der Kreisstraße 13 und der Gemeindestraße erörtert wurde, wurde festgestellt, dass ein offensichtlich in der Straßenbaulastträgerschaft des Kreises Segeberg stehender Straßenabschnitt nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet wurde.
Die Anschlussarme der Bundesstraße 432 (siehe Anlage 2) sind bis zum Fahrbahnrand der Gemeindestraße und Kreisstraße 13 als Bestandteil der Bundesstraße 432 gewidmet und wurden entsprechend in das dortige Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen.
Lediglich die Widmung der westlichen Schleife (Anlage 2) wurde bisher nicht durchgeführt. Jene förmliche Widmung ist nunmehr durch den Kreis Segeberg nachzuholen.
Zusammenfassung des Widmungsverfahrens:
- Der Kreis Segeberg als Straßenbaulastträger des betreffenden Straßenabschnitts entlang der Kreisstraße 13 ist für das rechtskräftige Widmungsverfahren zuständig.
- Die Voraussetzung, dass sich das betreffende Flurstück im Eigentum des Kreises Segeberg befindet, ist erfüllt.
- Nach Beschlussfassung durch den Kreistag ist die Widmung Mitte September 2012 zu veröffentlichen (Anlage 1).
- Nach Ablauf der 1-monatigen Einspruchsfrist wird die Widmungsverfügung einschließlich aller Planunterlagen Mitte Oktober 2012 dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) übersendet.
Der LBV-SH wurde über den vorgesehenen Zeitplan informiert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Bekanntmachungskosten (sind im Budget enthalten) |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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