Drucksache - DrS/2024/206
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Aller.Land" - Bereitstellung der Eigenmittel für die Umsetzungsphase
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Christine Künzel
- Verfasser 1:
- Künzel, Christine
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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26.11.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag möge beschließen:
Beschlussvorschlag Variante a):
Der Kreis Segeberg unterstützt den Antrag der vhs Bad Segeberg um Fördermittel aus dem „Aller.Land“-Programm und fungiert im Falle einer Förderung als Zuwendungsempfänger. Angesichts der Maßgabe, keine neuen Stellen zu schaffen, werden 50% der Stelle der Kulturentwicklungsplanung für die Dauer von fünf Jahren für die Koordination des „Aller.Land“-Projektes umgewidmet. Der Eigenmittelanteil beträgt 5% der Fördersumme:
2025: 11.500 EUR
2026: 13.500 EUR
2027-2029: 12.750 EUR
2030: 12.000 EUR
Die Personalkosten werden als Eigenmittel des Kreises angerechnet (siehe Sachverhalt, Modell 2, S. 4).
Die Erträge aus Bundes- und Landesmitteln werden im Haushalt 2025 ff. dargestellt ebenso wie die Transferleistungen in gleicher Höhe (siehe Sachverhalt, Tabelle auf S. 5).
Beschlussvorschlag Variante b):
Angesichts der erforderlichen Haushaltskonsolidierung verzichtet der Kreis Segeberg auf eine Bewerbung um Fördermittel für die Umsetzungsphase aus dem „Aller.Land“-Programm. Es wird kein Antrag eingereicht.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Bei „Aller.Land“ handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes zur Förderung von Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen, insbesondere strukturschwachen ländlichen Regionen. Der Kreis Segeberg hatte Anfang Oktober 2023 sein Interesse an dieser Fördermaßnahme bekundet (DrS/2023/138) und ist als eine von sieben Regionen in Schleswig-Holstein für eine Förderung im Rahmen der Entwicklungsphase ausgewählt worden (Februar 2024-Juni 2025).
Bis zum 16.12.2024 wird ein Antrag für die fünfjährige Umsetzungsphase vorbereitet. Voraussetzung für die Einreichung des Förderantrags ist, dass der Kreis als Zuwendungsempfänger fungiert. In dieser Funktion muss der Kreis einen Eigenanteil von 10% der jährlichen Fördersumme beisteuern. Das Land Schleswig-Holstein hat zugesagt, über die fünf Jahre hinweg 50% der Kosten des Eigenanteils beizutragen. D.h. als Eigenanteil bleiben für den Kreis 5% der Kosten, d.h. für 2025 11.500 €, 2026 13.500 €, 2027-2029 jeweils 12.750 € und 2030 12.000 €. Darüber hinaus ist eine 0,5-MA-Stelle für die Projektkoordination in der Kreisverwaltung zur Verfügung zu stellen (dazu gibt es verschiedene Modelle, siehe unten: Sachverhalt 2.2 b)).
Sachverhalt:
Bei „Aller.Land“ handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes für Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen, insbesondere strukturschwachen ländlichen Regionen.
Ziele des Programms sind:
- Förderung von beteiligungsorientierten Kulturvorhaben
- Veränderungsprozesse hin zu mehr kultureller Beteiligung und demokratischer Teilhabe
- Förderung von gemeinschaftsstiftenden, lokal verbundenen und vernetzten Kulturvorhaben zur Demokratisierung, die eine Mitgestaltung durch viele Partner*innen und viele interessierte Menschen in den Mittelpunkt stellen
- Förderung nachhaltiger Beteiligungs- und Netzwerkstrukturen
Es handelt sich um eine langfristige Entwicklungsförderung, im besten Falle über sechs Jahre. Der Kreis würde als Zuwendungsempfänger fungieren. Antragsteller kann ein gemeinnütziger freier Träger oder eine Kommune sein.
Förderzeitraum: maximal 6 Jahre (in zwei Phasen):
1. Entwicklungsphase 2024
1 Jahr für die Entwicklung von Konzepten (40.000 €; kein Eigenanteil)
Informationen zum Stand der Entwicklungsphase bietet Anlage 3.
2. Umsetzungsphase 2025-2030
5 Jahre für die Umsetzung (bis zu 1,5 Mio. € pro Region; Eigenanteil 10%)
Förderbedingungen in der Umsetzungsphase (2025-2030)
Mit dem Antrag, der von der vhs Bad Segeberg erarbeitet wird, kann sich der Kreis Segeberg um eine Förderung der Umsetzungsphase (5 Jahre) bewerben (siehe dazu das Infoblatt für Landkreise, Anlage 1).
2.1 Fördervolumen:
Das maximale Fördervolumen in der Umsetzungsphase beträgt 1,5 Mio. Euro inkl. der 10% Kofinanzierung, d.h. 1,35 Mio. Euro (90%) aus Bundeshaushaltsmitteln (BKM, BMEL und bpb) und 150.000 Euro (10%) Kofinanzierung aus Eigen- oder Drittmitteln. In den Fördergrundsätzen für die Umsetzungsphase (Anlage 2) steht unter 1.5.1. „Art, Umfang und Höhe der Förderung“ eine Tabelle mit den Förderbeträgen für die jeweiligen Haushaltsjahre zur Verfügung.
Jedem Zuwendungsempfänger (pro „Aller.Land“-Region) stellt das Programm „Aller.Land“ in den Jahren 2025 bis 2030 Mittel in folgender Höhe zur Verfügung:
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
gesamt |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
Die Haushaltsmittel unterliegen der Jährlichkeit und können nicht in andere Haushaltsjahre übertragen werden. Nach Ablauf eines Haushaltsjahres fließen unverbrauchte Mittel zurück in den Bundeshaushalt und können nicht erneut abgerufen werden.
2.2 Eigenanteil des Kreises:
a) Eigenanteil an der Fördersumme:
Der Kreis müsste einen Eigenanteil von 10% der jährlichen Fördersumme beisteuern. Davon würde das Land SH über die 5 Jahre hinweg 50% der Kosten beitragen.
Eigenanteil des Kreises Segeberg (10%):
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
gesamt |
bis zu 22.500 € |
bis zu 27.000 € |
bis zu 25.500 € |
bis zu 25.500 € |
bis zu 25.500 € |
bis zu 24.000 € |
bis zu 150.000 € |
Verbleibender Eigenanteil des Kreises Segeberg (abzgl. des Landesbeitrags von 50%) |
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bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu |
bis zu 75.000 € |
b) Schaffung des Stellenanteils einer halben Stelle:
Darüber hinaus müsste in der Kreisverwaltung ab Juli 2025 (Beginn der Umsetzungsphase) eine halbe (0,5) Stelle für die Projektkoordination geschaffen bzw. bereitgestellt werden (bis zum Ende des Projektes). Dazu gibt es laut der „Aller.Land“-Förderrichtlinie drei verschiedene Modelle:
Modell 1: eine zusätzliche Projektstelle wird aus Fördermitteln finanziert
Die projektbezogenen Personalkosten für Projektmitarbeitende sind bei zusätzlich verursachten Kosten grundsätzlich aus Projektmitteln finanzierbar. Dies gilt bei einer projektbezogenen Neueinstellung oder für die zeitliche Aufstockung einer Bestandsstelle.
Modell 1 kommt aufgrund der Maßgabe, keine neuen Stellen zu schaffen, aus Sicht der Verwaltung nicht in Frage.
Modell 2: Kosten für Stammpersonal werden als Eigenmittel angerechnet
Kosten für Stammpersonal sind nicht förderfähig. Jedoch können Kosten für bestehendes Stammpersonal als Eigenmittel im Projekt angerechnet werden. Im Kosten- und Finanzierungsplan werden diese Kosten sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite als Beistellungen ausgewiesen. Die Personalstelle muss explizit für „Aller.Land“ zur Verfügung gestellt werden und vertraglich auch so ausgewiesen werden.
Wie oben ausgeführt, wäre das Modell 2 aus Sicht der Verwaltung die einzige Möglichkeit, sich trotz Stellenstopps und Haushaltskonsolidierung, um Fördermittel aus dem „Aller.Land“-Programm zu bewerben.
Modell 3: Kosten für eine projektbezogene Entlastungsstelle werden aus Fördermitteln finanziert
Im Fall, dass Stammpersonal in einem bestimmten Umfang für die Mitarbeit im Projekt zur Verfügung gestellt wird, die Kosten aber nicht als Eigenmittel eingebracht werden sollen, kann eine Entlastungsstelle projektbezogen als zusätzliche Projektstelle eingerichtet werde und aus Fördermitteln finanziert werden. In diesem Fall gibt das Stammpersonal Aufgaben aus seinem üblichen Dienstgeschäft an diese Entlastungsstelle ab, um in demselben Umfang Aufgaben im Projekt zu übernehmen.
Auch Modell 3 kommt aufgrund der Maßgabe, keine neuen Stellen zu schaffen, aus Sicht der Verwaltung nicht in Frage.
Erträge und Aufwendungen:
Der Kreis Segeberg fungiert als Zuwendungsempfänger der Bundes- und Landesmittel aus dem Förderprogramm. Der größte Teil der Fördergelder wird an verschiedene Letztzuwendungsempfänger weitergeleitet werden. Das ist zum einen der Antragstelller, die vhs Bad Segeberg, sowie weitere Kooperationspartner (u.a. der VJKA). Ein detaillierter Finanzierungsplan wird Bestandteil des „Aller.Land“-Antrags sein, der derzeit erarbeitet wird und spätestens am 16.12.2024 eingereicht werden muss.
Aufteilung der Aufwendungen (Bund, Land, Kreis):
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2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
gesamt |
Bund 90% |
bis zu 200.000 € |
bis zu 240.000 € |
bis zu 230.000 € |
Bis zu 230.000 € |
Bis zu 230.000 € |
Bis zu 220.000 € |
Bis zu 1.350.000 € |
Land 5% |
Bis zu 11.500 € |
Bis zu 13.500 € |
Bis zu 12.750 € |
Bis zu 12.750 € |
Bis zu 12.750 € |
Bis zu 12.000 € |
Bis zu 75.000 € |
Kreis 5% |
Bis zu 11.500 € |
Bis zu 13.500 € |
Bis zu 12.750 € |
Bis zu 12.750 € |
Bis zu 12.750 € |
Bis zu 12.000 € |
Bis zu 75.000 € |
Schirmherrin für die Bewerbung des Kreises Segeberg
Als Schirmherrin für die Bewerbung des Kreises Segeberg konnte die Kulturwissenschaftlerin Melanie Bernstein, Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Segeberg, gewonnen werden.
Resümee:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind die Chancen und Risiken einer Bewerbung des Kreises Segeberg um Mittel aus dem „Aller.Land“-Förderprogramm gut abzuwägen. Allerdings sind die Chancen, die mit diesem Förderprogramm verbunden sind, aus Sicht der Verwaltung wesentlich höher zu bewerten als die Risiken, da mit einem geringen Aufwand an finanziellen Mitteln eine große Fördersumme in die Region geholt werden könnte.
Auf Grundlage des oben genannten Modells (Beschlussvorlage Variante a) könnten trotz der angespannten Haushaltslage gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung der kulturellen Infrastruktur in der ländlich strukturschwachen Nordost-Region des Kreises geschaffen werden.
Sofern es von der Politik gewünscht ist, dass sich der Kreis Segeberg um Fördermittel aus dem „Aller.Land“-Programm bewirbt, wäre Modell 2 die einzige Variante, die aus Sicht der Verwaltung vor dem Hintergrund des Stellenstopps und der Haushaltskonsolidierung zu empfehlen wäre. Dieses Modell ist Grundlage der Beschlussvorlage Variante a).
Da es sich bei dem Projekt um einen wesentlichen Bestandteil der Kulturentwicklungsplanung in der strukturschwachen Nordost-Region des Kreises handelt, wäre die Koordination des Projektes bei der Stelle der Kulturentwicklungsplanung inhaltlich gut angesiedelt. Das Modell hätte nicht nur den Vorteil, dass keine neue Stelle angemeldet werden müsste, sondern dass sich zudem die Personalkosten für die Stelle für die Dauer des Projektes um den Anteil reduzieren würden, den der Kreis als Eigenmittel einbringen müsste. Ein Teil der Personalkosten könnte somit über das Projekt refinanziert werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Schaffung der finanziellen und personellen Voraussetzungen für eine Förderung der fünfjährigen Umsetzungsphase gemäß dem oben beschriebenen Modell. Mit diesem Förderprogramm könnte der Kreis mit einem geringen Aufwand an finanziellen Mitteln eine große Fördersumme (maximal 1,35 Mio. €) in die Region holen und so trotz der angespannten Haushaltslage gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Förderung kultureller Projekte und Netzwerke in der ländlich strukturschwachen Nordost-Region des Kreises schaffen. Eine Förderung im Rahmen von „Aller.Land“ wäre zudem ein wichtiger Bestandteil der Kulturentwicklungsplanung im Kreis Segeberg.
Allerdings gibt die Verwaltung zu bedenken, dass aufgrund einer Umwidmung der Stelle der Kulturentwicklungsplanung bestimmte Aufgaben (etwa im Rahmen der Kulturförderung und/oder der Organsiation des Kunst- und Kulturpreises) möglicherweise nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden können.
Voraussetzung für die tatsächliche haushalterische Bedeutung des Eigenmittelanteils ist die erfolgreiche Bewerbung des Kreises Segeberg, sprich: ein entsprechender Förderbescheid durch das „Aller.Land“-Büro.
Im Falle einer Ablehnung des Antrags würden die Haushaltsposten entfallen und die Umwidmung des Stellenanteils wäre unwirksam.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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2025: 11.500 EUR 2026: 13.500 EUR 2027-2029: jeweils 12.750 EUR 2030: 12.000 EUR
Erträge und Aufwendungen laut Sachverhalt (Tabelle S. 5) |
X |
Mittelbereitstellung |
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Teilplan: 252 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 5318400000 Ertragskonten: Zuweisungen vom Bund: Konto 4140 Zuweisungen vom Land: Konto 4141 Zuwendungen an übrige Bereiche: Konto 5318 |
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
X |
Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
X |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
X |
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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729,1 kB
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3
|
(wie Dokument)
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273,3 kB
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