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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/063-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Für die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg (alle zwei Jahre) werden ab 2025 Mittel in Höhe von 8.000 EUR bereitgestellt.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

In der Sitzung am 11.06.2024 hatte sich der BKS-Ausschuss mit der Richtlinie zur Verleihung des Kunst- und Kulturpreises befasst und über Änderungen entschieden (DrS/2024/063).

 

Über einen Punkt wurde in der BKS-Sitzung allerdings nicht abgestimmt, und das betrifft die Höhe der Mittel, die für das Preisgeld und die Nebenkosten des Kunst- und Kulturpreises alle zwei Jahre im Haushalt eingeplant werden sollen.

 

Um Punkt 4 der Richtlinie zur Verleihung des Kunst- und Kulturpreises umsetzen zu können, Möglichkeiten zu schaffen, die ausgezeichneten Kunstwerke einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, bedarf es einer Anpassung der Höhe der bereitgestellten Mittel.

 

Sofern im Rahmen der Haushaltskonsolidierung keine Erhöhung der Mittel möglich ist, sollte über eine Streichung des letzten Teils von Punkt 4 der Richtlinie (siehe oben) beraten werden.

 

 

Sachverhalt:

 

Bis jetzt wurden für die Preisverleihung insgesamt 7.000 EUR zur Verfügung gestellt:

 

Preisgeld:  6.000 EUR

(je 3.000 EUR für den Hauptpreis und den Förderpreis)

 

Nebenkosten:  1.000 EUR

(Kosten für die Jury-Sitzungen: Getränke, Bewirtung, Aufwandsentschädigungen; Kosten im Rahmen der Preisverleihung: Geschenkgutscheine, Blumen etc.)

 

Im Jahr 2023 betrugen die Nebenkosten 809,00 EUR.

 

Bisher wurde bei der Höhe der Mittel allerdings nicht berücksichtigt, dass ein Teil der Aus­zeichnung laut Richtlinie (Punkt 4: Art und Umfang der Auszeichnung) darin besteht, „Möglichkeiten zu schaffen, die ausgezeichneten Kunstwerke einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen“.

 

Zur Preisverleihung im Jahr 2023 gab es den Beschluss, eine Ausstellung aller eingereichten Kunstwerke im Rahmen der SE-Kulturtage zu organisieren (DrS/2022/146). Aufgrund des Termins der Preisver­leihung am 07.12.2023 war eine Ausstellung in 2023 nicht möglich. Die Ausstellung fand vom 05. bis 17. Mai 2024 im Kulturhaus REMISE statt.

 

Doch wurden die Kosten (u.a. Versicherungskosten, Kosten für Plakate, Flyer, Material und Honorare für Aufsichten) für eine solche Ausstellung nicht bei der Haushaltsplanung für 2023 bzw. 2024 berücksichtigt. Für die Ausstellung fielen insgesamt Kosten in Höhe von 461,71 EUR an. Die Summe ist vergleichsweise gering ausgefallen, da für das kreiseigene Kulturhaus REMISE keine Raummiete anfiel.

 

Über die Höhe der Mittel, die ab 2025 alle zwei Jahre für den Kunst- und Kulturpreis zur Verfügung gestellt werden sollen, muss daher nun im zuständigen Fachausschuss gesondert abgestimmt werden.

 

Falls es bei dem Betrag in Höhe von 7.000 EUR bleibt, müsste überlegt werden, Punkt 4 der Richtlinie (Art und Umfang der Auszeichnung) dahingehend zu ändern, dass der Zusatz „Möglichkeiten zu schaffen, die ausgezeichneten Kunstwerke einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen“ gestrichen wird.

 

Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung. Die Richtlinie zur Verleihung des Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg kann im Rahmen der Haushaltsberatung noch außer Kraft gesetzt werden, denn es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung.

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalige Kosten: 6.000 EUR (2x Preisgeld je 3.000 EUR) + NK (2.000 EUR);

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 252 / 252100 „Kunst- und Kulturförderung“

8.500 EUR sind im Haushalt 2025 enthalten. (Realisierung ergänzt)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 529101

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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