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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2025 ff.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Zur Wiederherstellung und Sicherung seiner dauerhaften Leistungsfähigkeit ist es für den Kreis Segeberg unerlässlich, neben der ohnehin sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Mit dem Haushalt 2024, beschlossen vom Kreistag am 07.12.2023, zeichnete sich zuletzt eine Entwicklung ab, die die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreises Segeberg einschließlich des Mittelfristzeitraumes nicht mehr sicherstellt. Dies zeigte sich u.a. in Defiziten in den Ergebnissen 2024-2027 und in den Negativsalden aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan der Jahre 2024 und 2025 sowie einem exorbitanten Anstieg der Verschuldung bis 2027.

Um Möglichkeiten für eine Haushaltskonsolidierung ab 2025 ff aufzuzeigen, hat die Verwaltung im II. Quartal 2024 sämtliche Erträge und Aufwendungen, vorrangig im freiwilligen Bereich, auf Konsolidierungsfähigkeit geprüft.

Vor der Sommerpause, am 18.07.2024, wurden den Kreistagsabgeordneten und bürgerlichen Mitgliedern der Ausschüsse

  1. eine Gesamtliste der von der Verwaltung als konsolidierungsfähig eingestuften konsumtiven und investiven Positionen und
  2. Übersichten mit den von der Verwaltung als nicht konsolidierungsfähig bewerteten Maßnahmen einschließlich Begründung

zugeleitet.

Aus der Übersicht zu a) ergibt sich für den Ergebnisplan ein Konsolidierungspotential von rd. 5,6 Mio. € im Haushaltsjahr 2025, von rd. 6,5 Mio. € im Jahr 2026, rd. 6,7 Mio. € bzw. 6,6 Mio. € in den Jahren 2027 und 2028.

Im investiven Bereich wurden Konsolidierungsmöglichkeiten von insgesamt 6,5 Mio. € über die Jahre 2025 -2028 aufgezeigt.

Die Gesamtliste mit Stand 18.07.2024 ist als Anlage 2 der Drucksache beigefügt.

Mit dem Anfang Oktober 2024 zur Verfügung gestellten Haushaltsentwurf 2025 (in dem die Konsolidierungsmöglichkeiten lt. Anlage 2 nicht eingearbeitet wurden), bestätigt sich die desolate Finanzlage u.a. mit Defiziten im Umfang von insgesamt 88,5 Mio. € in den Jahren 2025-2028, Negativsalden aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan für die Jahre 2025-2027 sowie einer Nettoneuverschuldung von 165 Mio. € in den Jahren 2025 – 2028.

Die Konsolidierung der Kreisfinanzen ist also weiterhin unerlässlich.

In einem ersten Schritt der Abarbeitung der von der Verwaltung aufgezeigten Konsolidierungsmöglichkeiten hat sich der Ältestenrat in seiner Sitzung am 04.11.2024 auf Punkte verständigt, die die Zustimmung aller Fraktionen finden.

Diese Konsolidierungsmaßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Sie schließen im Ergebnisplan für 2025 mit Einsparung im Umfang von 1.245.300 € und im investiven Bereich von 205.000 € gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025 ab. Näheres ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Zum Kreistag am 12.12.2024 legt die Verwaltung den überarbeiteten Stand der Konsolidierungsliste einschließlich aller bis dahin beschlossenen Änderungen (einschließlich Hauptausschuss 05.12.2024) vor.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

X

Ja:

Positionen werden in die Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2025 übernommen.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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