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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/198-06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 370.000 € für das Haushaltsjahr 2025. Der FD 11.60 wird beauftragt, die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Die Vorlage beschreibt den erhöhten Bedarf an Bauleistungen in den Außenanlagen. Für die Umsetzung der Maßnahme im Frühjahr 2025 sind zusätzliche investive Mittel erforderlich.

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschlussfassung des Kreistages vom 01.12.2022 (DrS/2019/198-05) wurde der FD 11.60 mit der Baudurchführung (Stufe 3) beauftragt.

Zwischenzeitlich ist das Gebäude fertiggestellt, die Nutzungsaufnahme erfolgt jetzt im November/Dezember 2024.

Die Arbeiten in den Außenanlagen dauern noch an und werden etwa im Mai 2025 fertiggestellt.

 

 

 

 

Außenanlagen Innenhof

 

Im Zuge der Ausführung der Bauarbeiten für die Außenanlagen im Innenhof hat sich herausgestellt, dass die Oberflächen, Unterbauten und Entwässerungsleitungen nicht ausreichend sanierungsfähig sind. Es ist technisch erforderlich, diese in größerem Umfang als geplant zu erneuern bzw. vollständig neu zu errichten. Die zusätzlichen investiven Mittel hierfür belaufen sich auf rund 73.700 €, brutto.

 

 

Außenanlagen vorderer Hofbereich

 

Der im Süden und Westen an das Schulgrundstück angrenzende Feldweg ist als Feuerwehrzufahrt vorzuhalten. Hierfür gibt es einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Segeberg.

 

Nicht über den Vertrag abgedeckt ist die Nutzung der südlichen Teilstrecke des Feldweges, als Zufahrt für die vorhandenen Stellplätze. Für eine dauerhafte Nutzung des Feldweges ist dieser aber nicht ausgelegt, so dass regelmäßig - zum Teil erhebliche - Ausbesserungsmaßnahmen durch den Kreis, zur Sicherung des Winterdienstes und der Feuerwehrumfahrt, durchgeführt werden müssen.

 

Eine Anfrage bei der Stadt, zur Herbeiführung einer vertrags- und funktionsgerechten Lösung, hat ergeben, dass ein Ausbau durch die Stadt oder der Kauf des Feldweges für einen Ausbau durch den Kreis nicht möglich ist.

 

Der Lösungsvorschlag seitens FD 11.60 sieht nun vor, die Stellplätze über das eigene Grundstück zu erschließen.

 

Die vorhandene Zufahrt liegt in der südöstlichen Grundstücksecke und ist von der regulär ausgebauten Burgfeldstraße erschlossen. Durch eine erweiterte bauliche Anpassung des vorderen Hofbereiches lässt sich die innere Erschließung realisieren, so dass der Feldweg ausschließlich, wie vertraglich vereinbart, für die Feuerwehrumfahrt dauerhaft instandgehalten werden muss.

 

In dem Zuge soll der vordere Hofbereich barrierefrei hergerichtet werden.

 

Die zusätzlichen investiven Mittel für die Neugestaltung und Verbesserung des Vorhofes belaufen sich auf rund 217.500 €, brutto einschließlich Planungskosten.

 

 

Beleuchtung in Außenanlagen

 

Die vorhandene Außenbeleuchtung in beiden Hofbereichen ist nicht ausreichend in ihrer Ausleuchtung bzw. Sicherung der Barrierefreiheit und ist in Teilen der Umgestaltung anzupassen. Die zusätzlichen investiven Mittel hierfür belaufen sich auf rund 75.000 €, brutto.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten:

 

Die zusätzlichen Mittel setzen sich folgend zusammen:

 

Außenanlagen Innenhof

73.700 €

Außenanlagen vorderer Hofbereich

217.500 €

Beleuchtung in Außenanlagen

75.000 €

Summe, brutto

366.200 €

gerundet

370.000 €

 

 

Termine:

 

Beginn:  sofort nach Beschlussfassung

Fertigstellung: Mai 2025

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Es sind zusätzliche investive Mittel in Höhe von 370.000 EUR im Haushalt 2025 bereitzustellen.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 1116990.7851

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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