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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landrat wird beauftragt, den vierten Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg an die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt vom 26.11.2013/05.12.2013 in der Fassung der Anlage zur Vorlage DrS/2024/223 abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag haben der Kreis Segeberg und die Stadt Norderstedt für die Bereiche wirtschaftliche Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung Regelungen getroffen. Der 4. Änderungsvertrag sieht Regelungen für den Zeitraum 2024 bis 2026 vor, die in bilateralen Verhandlungen geeint wurden und nunmehr beidseitig durch die politischen Gremien zu beschließen sind.

 

Sachverhalt:

Die vertraglich für das Jahr 2024 vorgesehenen Revisionsverhandlungen zur Änderung bzw. Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt über die Aufgaben nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) wurden im Oktober abgeschlossen.

 

 

 

 

Das Verhandlungsergebnis wird nachfolgend dokumentiert und findet seinen Niederschlag im beigefügten und zur Beschlussfassung empfohlenen Entwurf eines vierten Änderungsvertrags zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die Stadtvertretung Norderstedt wird von der dortigen Verwaltung zeit- und inhaltsgleich mit dem Sachverhalt befasst.

 

  1.     Wirtschaftliche Jugendhilfe:

Im Bereich der Jugendhilfe setzt sich bundesweit der Trend fort: die Fallzahlen sind weiterhin

auf einem hohen Niveau und zudem steigen die Fallkosten durch erhöhte Hilfebedarfe und

steigende Personal- und Sachkosten bei den Trägern der Jugendhilfe (Leistungserbringern).

Dies führt dazu, dass der Ausgleichsbetrag anzupassen ist.

Als Grundlage zur Berechnung des Ausgleichsbetrags werden weiterhin die Nettoaufwendungen

des Kreises Segeberg für Einzelfall- und Personalkosten je Jugendeinwohner (JEW) mit

den Norderstedter JEW multipliziert. Hierbei werden die Planwerte für den Haushalt 2024 zugrunde

gelegt. Demnach stellen sich die Ausgangsgrößen für die Jahre 2024 ff. wie folgt dar:

 

Auf Grundlage dieser Zahlen wird für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 ein pauschaler Ausgleichsbetrag i.H.v. gerundet 15.381.581,00 € (bisher: 11.882.700,00 €) vereinbart.

Es wird vereinbart, dass die Differenz für das Jahr 2024 – unter Berücksichtigung der letzten noch zu leistenden Abschlagszahlung für das 4. Quartal – in Höhe von 6.470.081 € bis zum 31.12.2024 nachgezahlt wird. Für die Jahre 2025 und 2026 wird der Ausgleichsbetrag i.H.v. 15.381.581,00 € quartalsweise in gleichen Teilbeträgen gezahlt.

 

 

  1.     Kindertagesbetreuung

 

Im Bereich der Kindertagesbetreuung mit den Zweigen Kindertagesstätten (Kita) und Kindertagespflege (KTP) kommen die Revisionsverhandlungen zu folgendem Ergebnis:

 

 

geltende Vereinbarung 2023

Entwurf Vereinbarung 2024 ff.

Anmerkungen

1.Personalaufwendungen KTP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                    87.000   pauschal

Personalaufwendungen KTP, SQKM u. Qualitätsaufsicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                  249.500 pauschal

 

Im Rahmen der Evaluation des KiTaG wurden von hier auch die personellen Mehraufwendungen für die Umsetzung der Reform auf den Ebenen örtl Träger Jugendhilfe/Standortgemeinde/Kita-Träger ermittelt.

 

Dies ergab auf der Ebene öTJ insbesondere für Qualitätsaufsicht, Pflege Kita-Portal, SQKM-Finanzierung, Platzzahlreduzierung, Evaluation einen Bedarf von insgesamt 2,8 VZ-Stellen zusätzlich.

 

Unter Zugrundelegung einer Eingruppierung nach EG 9 c ergab dies durchschnittliche Arbeitgeberkosten in Höhe von 162.500 jährlich.

 

Daher soll die Zahlung um 162.500 erhöht werden. Für 2024 wäre dieser Betrag nachzuzahlen.

2. Fachberatung KTP

 

                    34.500   pauschal

Fachberatung KTP

 

                    34.500   pauschal

Unverändert für die in Norderstedt betriebene Fachberatungs-/Vermittlungsstelle

3. Qualifizierung KTP-Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                     7.500   pauschal

Qualifizierung KTP-Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                     0 €

Vereinbarungsgemäß ist der Kreis seit 2024 zuständig für die Zuschüsse für die Qualifizierung von Norderstedter

Kindertagespflegepersonen und stellt sicher, dass die Stadt und die Norderstedter

Bildungsträger regelmäßig in die Planung dieser Qualifizierungsmaßnahmen mit

eingebunden werden, sodass es tatsächlich Angebote in Norderstedt gibt. Daher wird die pauschale Zahlung der 7.500 ab eingestellt. Für 2024 wäre dieser Betrag zurückzuzahlen. Der Abzug ist für die Folgejahre einzuplanen

 

 4.Sozial- und Geschwisterermäßigung

 

 

 

 

 

         1.400.000   Abschlag mit

                      Spitzabrechnung

Sozial- und Geschwisterermäßigung

 

 

 

 

 

        1.700.000 Abschlag mit

                     Spitzabrechnung

Aufgrund der Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten für gesetzliche Ermäßigungsansprüche (s. Wohngeldreform) stiegen die Aufwendungen in diesem Bereich, obwohl seitens der Stadt No. bislang weiterhin nur Elternbeiträge erhoben werden, die deutlich unterhalb der gesetzlichen Maximalbeträge liegen.

 

Daher soll die Abschlagszahlung um 300.000 erhöht werden. Für 2024 wäre dieser Betrag nachzuzahlen, für die Vertragsfolgejahre einzuplanen.

5 Finanzierungsdefizit aufgrund der Neuordnung der Finanzströme u.  Kosten für die in Hamburg betreuten No. Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

        1.000.000 € Abschlag mit

                      Spitzabrechnung

(lt. Vertrag war für 2024 ein reduierter Abschlag iHv 700 T € vorgesehen)

 

Finanzierungsdefizit aufgrund der Neuordnung der Finanzströme u. Kosten für die in Hamburg betreuten No. Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

         1.000.000 Abschlag mit

                       Spitzabrechnung

Das Finanzierungsdefizit hat sich seit 2021 sukzessive deutlich reduziert. Ein Potenzial für weitere erhebliche Reduzierungen ist selbst bei Ausschöpfung aller nur möglichen Maßnahmen nicht ersichtlich, da das Entstehen eines Grundfinanzierungsdefizits systemimmanent nicht zu vermeiden ist.

 

Die Stadt No. wird aber fortlaufend mit dem Kreis Segeberg in einem engen Austausch seitens der jeweils zuständigen Fachbereiche verbleiben, um durch Nutzung der wechselseitigen Erfahrungen das Handlungsspektrum zu optimieren.

 

Der im Vorvertrag für 2024 vereinbarte „abgeschmolzene“ Abschlag auf 700.000 Euro konnte nicht erzielt werden. Realistisch und überschlagen wird das Gap bei ca. 1 Million Euro liegen. Dies soll für 2024 und die folgenden Jahr Grundlage bleiben.

 

  

 

 

Für die Jahre 2024 bis 2026 ergeben sich somit Abschlags- und pauschale Zahlungen in Höhe von insgesamt 2.984.000 €, die durch die Spitzabrechnungen des Vorjahres für die soziale Ermäßigung/ Geschwisterermäßigung einerseits und durch den Ausgleich des Gaps variieren können.

 

Für 2024 bedarf es einer gesonderten Darstellung:

Der 3. Änderungsvertrag sah Verhandlungen in 2023 für die Jahre 2024 vor. In Anbetracht der erst jetzt abgeschlossenen Verhandlungen wurden die Abschläge gemäß den Werten für 2023 fortgewährt und wären nunmehr mit den geeinten Beträgen zu verrechnen.

 

Daraus folgt (Finanzielle Auswirkungen):

Tabelle zu 1 (TP 361):

+162.500 Euro Nachzahlung pauschal Personalkosten SQKM

Tabelle zu 3 (TP 361): 

 - 7.5000 Euro Rückforderung pauschale Qualifizierung Kindertagespflege

Tabelle zu 4 (TP 361):

+300.000 Euro Nachzahlung Abschlag soziale Ermäßigungen und Geschwisterermäßigung

Tabelle zu 5 (TP 365):  

+300.000 Euro Nachzahlung Abschlag Finanzierungsdefizit(Gap)

 

Insgesamt ergibt sich die Verpflichtung, für den Bereich Kita/Kindertagespflege 755.000 Euro für 2024 an die Stadt Norderstedt nachzuzahlen.

 

In den Jahren 2025 und 2026 werden die Zahlungen quartalsweise als Abschlagszahlungen geleistet. Die Spitzabrechnung der unter Punkt 4 und 5 genannten Beträge wird zum 30.09. des Folgejahres vereinbart.

 

Der Mehrbedarf in 2024 in Höhe von insgesamt 4.253.881 € wird im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2024 eingeplant.

 

Es wird vereinbart, dass die nächsten Revisionsverhandlungen – auf Grund der hohen Dynamik und der nicht absehbaren Folgen der Kita- bzw. SGB VIII-Reform – im 1.Halbjahr 2026 (auf Basis der Ist-Zahlen 2025) mit Wirkung ab 01.01.2027 stattfinden sollen.

Unabhängig von den erforderlichen Revisionsverhandlungen wird der enge fachliche Austausch zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt fortgesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

X

Ja:

Es ergibt sich ein Mehrbedarf in 2024 von insgesamt 4.253.881 €. Die entsprechenden Haushaltsansätze werden im Nachtragshaushalt angepasst.

 

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 361, 365 und 3636, jeweils mit dem Aufwandskonto 5312

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

X

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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