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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/222

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, dass die in der Anlage beigefügte Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale angepasst wird.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale ist zum 01.01.2025 anzupassen.

 

Sachverhalt:

Die mit Beteiligung des Kreisfeuerwehrverbandes durchgeführte Gebührenkalkulation nach Maßgabe des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat ergeben, dass eine Anpassung der Gebührensatzung erforderlich ist. 

Aufgrund eines Defizites aus der Ist Kalkulation 2021 (insgesamt 81.857,73 Euro) im Bereich der Lehrgänge wurden die Gebühren zum 01.01.2023 erhöht. Nach Abschluss des Lehrgangsjahres 2023 konnte festgestellt werden, dass die Kalkulation mit einem Minderbetrag in Höhe von 16.672,58 Euro abschließt. Das Defizit hat sich somit deutlich verringert (-65.185,15 Euro). 

Die Gebührenanpassung hat die gewünschte Wirkung erzielt und es ist mit den bestehenden Gebühren zu erwarten, dass mit Abschluss des Jahres 2024 statt eines Defizits mit einem höheren Überschuss zu rechnen ist. 

Um der weiteren Bildung von Überschüssen entgegenzuwirken, soll eine Reduzierung der Lehrgangsgebühren um 20% erfolgen (außer MP-Feuer Lehrgänge). 

Ob der gewünschte Effekt eintritt und die Lehrgangsgebühren stabil bleiben, wird erst mit der Ist Kalkulation 2025 festgestellt werden können. Ergänzend zum Lehrgangsbereich wurden im Bereich der Feuerwehrtechnischen Zentrale die Gebühren entsprechend den Kosten eines Arbeitsplatzes ab 01.11.2023 nach KGST angepasst.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

x

Ja: Auf den Haushalt des Kreises Segeberg sollten die Anpassungen keine wesentlichen Auswirkungen haben, da nach §4 Abs. 1 der Satzung für die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg weitestgehend eine Gebührenbefreiung besteht. Gleiches gilt für die im Katastrophenschutz des Kreises Segeberg mitwirkenden Träger des Katastrophenschutzdienstes. 

 

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:  126

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 1261100

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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