Drucksache - DrS/2024/216
Grunddaten
- Betreff:
-
VGN Investitionskostenzuschuss 2025-2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Alina Frenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
|
Vorberatung
|
|
|
13.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.12.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2024
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
In der DrS/2021/280 wurden die Anteile des Kreises Segeberg an den Investitionskostenzuschüssen der VGN für die Jahre 2022 – 2025 dargestellt (Erneuerung von Schwellen und Weichen, Neubau Stellwerk). Aufgrund der Fortsetzung der Investitionsmaßnahmen und die jetzt beauftragte Neubeschaffung von Fahrzeugen fallen ab dem Jahr 2025 weitere Investitionsanteile an.
Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der VGN hat am 15.10.2024 den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen.
Zusätzlich zu den für 2025 bereits fest disponierten Investitionskosten (vgl. DrS/2021/280) fallen für die Neubeschaffung von Fahrzeugen, deren Auslieferung ab 2030 geplant ist, bereits für das Jahr 2025 weitere Investitionskosten an. Die Auftragsvergabe ist in diesem Jahr erfolgt und sieht eine Vorauszahlung vor, die den Investitionskostenanteil je Gesellschafter für 2025 um 1.890.000 € erhöht. Die bestellten U-Bahn-Züge werden ab 2030 ausgeliefert. Die restliche Zahlung in Höhe von voraussichtlich ca. 17,15 Mio. € ist mit Auslieferung in 2030 vorgesehen und wird von den beiden Gesellschaftern je zur Hälfte zu tragen sein. Aktuell wird noch geprüft, ob sich die Auslieferung der Fahrzeuge ab 2030 auf mehrere Jahre verteilen lässt.
Auf Grundlage des vom Aufsichtsrat beschlossenen Finanzplans 2025-2029 ergeben sich für den Gesellschafter Kreis Segeberg voraussichtlich die folgenden jährlichen Investitionskostenanteile:
Jahr |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
Kostenanteil SE |
5.860.000 |
2.380.000 |
310.000 |
180.000 |
430.000 |
Der erhöhte Investitionskostenanteil 2025 ist in der Änderungsliste enthalten.
Finanz. Auswirkung
|
Nein |
x |
Ja: |
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
Investitionskostenzuschuss 2025: 5.860.000 € (bislang geplant 3.970.000 €) |
x |
Mittelbereitstellung |
|
x |
Teilplan: 547 |
|
|
In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
|
|
In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: 78125 |
|
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe von |
|
Euro |
|
(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
|
Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
|
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x |
Nein |
|
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
x |
Ja: |
