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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag stimmt den Investitionskostenzuschüssen für die VGN für die Jahre 2025-2029 zu, vorbehaltlich der jeweiligen Zustimmung zum Gesamthaushalt.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

In der DrS/2021/280 wurden die Anteile des Kreises Segeberg an den Investitionskostenzuschüssen der VGN für die Jahre 2022 – 2025 dargestellt (Erneuerung von Schwellen und Weichen, Neubau Stellwerk). Aufgrund der Fortsetzung der Investitionsmaßnahmen und die jetzt beauftragte Neubeschaffung von Fahrzeugen fallen ab dem Jahr 2025 weitere Investitionsanteile an.

 

Sachverhalt:

Der Aufsichtsrat der VGN hat am 15.10.2024 den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen.

Zusätzlich zu den für 2025 bereits fest disponierten Investitionskosten (vgl. DrS/2021/280) fallen für die Neubeschaffung von Fahrzeugen, deren Auslieferung ab 2030 geplant ist, bereits für das Jahr 2025 weitere Investitionskosten an. Die Auftragsvergabe ist in diesem Jahr erfolgt und sieht eine Vorauszahlung vor, die den Investitionskostenanteil je Gesellschafter für 2025 um 1.890.000 € erhöht. Die bestellten U-Bahn-Züge werden ab 2030 ausgeliefert. Die restliche Zahlung in Höhe von voraussichtlich ca. 17,15 Mio. € ist mit Auslieferung in 2030 vorgesehen und wird von den beiden Gesellschaftern je zur Hälfte zu tragen sein. Aktuell wird noch geprüft, ob sich die Auslieferung der Fahrzeuge ab 2030 auf mehrere Jahre verteilen lässt.

 

Auf Grundlage des vom Aufsichtsrat beschlossenen Finanzplans 2025-2029 ergeben sich für den Gesellschafter Kreis Segeberg voraussichtlich die folgenden jährlichen Investitionskostenanteile:

 

Jahr

2025

2026

2027

2028

2029

Kostenanteil SE

5.860.000

2.380.000

310.000

180.000

430.000

 

Der erhöhte Investitionskostenanteil 2025 ist in der Änderungsliste enthalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Investitionskostenzuschuss 2025: 5.860.000 € (bislang geplant 3.970.000 €)

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 78125

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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