Drucksache - DrS/2019/021-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der "Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg" ab 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Beteiligt:
- Bau- und Umweltverwaltung
- Ziele:
- 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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12.06.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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13.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Kreistag beschließt die Fortführung der Förderung des Ausbaus von kommunaler Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg einschließlich der in der Anlage beigefügten aktualisierten Förderrichtlinie und bewilligt ein jährliches Budget von 1,5 Mio. Euro für den Zeitraum 2025 bis einschließlich 2028. Die Höhe des Förderbudgets steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Gesamthaushalt 2025.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die „Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg“ läuft zum Ende des Jahres aus. Aufgrund der guten Nachfrage wird eine Fortführung über das Jahr 2024 hinaus vorgeschlagen, jedoch vor dem Hintergrund der notwendigen Konsilidierungserfordernisse in reduziertem Umfang.
Sachverhalt:
Das Programm zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg läuft mit Ende des Jahres 2024 aus.
Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im Kreisgebiet ist ein wichtiger Bestandteil der strategischen Zielsetzung des Kreises und liefert einen bedeutenden Beitrag zu dem Ziel der Stärkung des Klimaschutzes (operatives Ziel Nr. 39 im Teilplan 541) . Da das überwiegende Ausbaupotential in der Baulastträgerschaft der Kommunen liegt, diese einen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur jedoch oft nicht aus eigenen Mitteln bewerkstelligen können, kommt einer zielgerichteten Unterstützung der Kommunen eine zentrale Bedeutung zu.
Das Förderprogramm hat sich etabliert und wird nach wie vor gut nachgefragt. Da jedoch nicht alle zur Förderung beantragten und bewilligten Projekte auch zu einer fristgerechten Umsetzung gelangen, zeigt die vorstehende Übersicht nur die realisierten Maßnahmen. Die bisher zur Verfügung gestellten Fördermittel von 2 Mio. Euro pro Jahr wurden wie folgt abgerufen:
Bescheide aus 2018 |
1.882.117,79 € |
Bescheide aus 2019 |
808.219,05 € |
Bescheide aus 2020 |
1.099.733,18 € |
Bescheide aus 2021 |
528.926,49 € |
Bescheide aus 2022 |
1.196.495,00 € |
Bescheide aus 2023 |
1.242.223,45 € |
Bescheide aus 2024 |
1.171.800,00 €
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Über eine Fortführung des Förderprogrammes auch über das Jahr 2024 hinaus ist im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen zu entscheiden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Konsilidierungserfordernisse wird trotz der anhaltenden Nachfrage eine Reduzierung um 0,5 Mio. € jährlich vorgeschlagen.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Je 1,5 Mio.€ für die Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 |
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Mittelbereitstellung |
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X |
Teilplan: 541 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 7812100000
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
|
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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733,5 kB
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