Drucksache - DrS/2023/238-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbudget zur Ausgestaltung besonderer Förderbedarfe im schulischen Kontext
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Moritz Füller
- Verfasser 1:
- Füller, Moritz; Vernal, Mervie
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
26.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.12.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt ebenso wie der Bildungs- Kultur und Sportausschuss, der Hauptausschuss möge dem Kreistag empfehlen zu beschließen:
Das im Haushalt 2024 eingestellte Finanzbudget zur Ausgestaltung besonderer Förderbedarfe im schulischen Kontext wird ab dem Haushalt 2025 auf jährlich 1.850.000€ festgelegt. Das Finanzbudget ist in voller Höhe bereits im Haushaltsentwurf 2025 enthalten.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Wie in der DrS 2023/238 ausgeführt, wurde in 2024 die Übergangslösung (siehe DrS/2024/035 und DrS 2023/234) erfolgreich umgesetzt. Der Kreis ist zur Stabilisierung der Maßnahmen eine vertragliche Bindung (entsprechend der Ausschreibungslose) je nach Maßnahme von zwei bzw. drei Jahren eingegangen. Damit gehen die Übergangslösung und die weiteren TIP-Maßnahmen an allen Standorten langfristig auch in eine Phase der potentiellen Verstetigung. Weitere Maßnahmen zur Jugendberufshilfe und zur Bearbeitung der Absentismusproblematiken wurden entsprechend der vorangegangen Vorlagen bereits nach Möglichkeit umgesetzt und/oder analog zu den TIP-Maßnahmen vereinheitlicht zur Vorbereitung weiterer Ausschreibungen.
Sachverhalt:
Im Sommer 2024 wurden alle TIP Maßnahmen indiziert und selektiv ausgeschrieben (siehe DrS/2024/035, DrS 2024/187). Lediglich für eine von zwei Sek. I Maßnahmen am Standort Bad Bramstedt konnte im Rahmen der Ausschreibung bisher noch kein Träger gefunden werden. Hier wird voraussichtlich in absehbarer Zukunft (2025) eine erneute Ausschreibung stattfinden. Alle anderen Maßnahmen sind besetzt und haben ihren Betrieb zum Schuljahr 2024/2025 planmäßig und erfolgreich aufgenommen.
Maßnahmeart |
Maßnahme |
Anzahl |
Kosten laut Verträge pro Jahr |
Anmeldung |
TIP-Indiziert |
Übergangslösung |
7 |
532.200 |
532.200 |
TIP Bestand |
5 |
372.200 |
372.200 |
|
TIP Selektiv |
1 x Poul-Due-Jensen-Schule (Alt: Schulassistenz PDJ) |
3 |
240.000 |
240.000 |
Jugendberufshilfe |
Kaltenkirchen |
2 |
520.000 |
520.000 |
Absentismus |
Projekt Wahlstedt |
1 |
13.200 |
13.200 |
Absentismus (§13 SGB VIII) |
Sozialraum Projekte |
4 |
172.400 |
172.400 |
Summen |
|
22 |
1.850.000 |
1.850.000 |
Tabelle: Finanzplan Maßnahmen der kooperativen Erziehungshilfe an Schulen für besondere Förderbedarfe 2025 ff.
Die Jugendberufshilfe in Kaltenkirchen wird weiterhin umgesetzt und hat eine fast 100% Auslastung. Ebenso zeigen die Rückmeldungen des Trägers, dass die Maßnahme den aktuellen Bedarfen im Raum Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg bisher zumindest gerecht wird. Die zweite Jugendberufshilfe Maßnahme am Standort Bad Segeberg soll im Laufe des Jahres 2025 ausgeschrieben werden.
Für den Schwerpunkt Absentismus wird für jeden der vier Kreis-Sozialräume mindestens eine passende regionale Maßnahme geplant. Es hat sich sowohl im Hause, als auch in Kooperation mit dem Schulamt eine Arbeitsgruppe gefunden, die die Ausgestaltung der Maßnahmen plant, so dass auch hier im Laufe des Jahres 2025 die Maßnahmen starten sollen, wenn die entsprechenden Ausschreibungen und Vergaben erfolgreich verlaufen.
Finanz. Auswirkung
|
Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
Das Finanzbudgets zur Ausgestaltung besonderer Förderbedarfe im schulischen Kontext in Höhe von 1.850.000€ ist im vollen Umfang bereits im Haushaltsentwurf 25 enthalten und soll ab 2025 jährlich in den Haushalt eingestellt werden. |
|
Mittelbereitstellung |
|
X |
Teilplan: 3631 |
|
|
In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 5331000000 SozLst an natürl. Person. avE und 5332000000 SozLst an natürl. Person. in E
|
|
In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe von |
|
Euro |
|
(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
|
Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
|
Nein |
X |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
X |
Ja: |
