Drucksache - DrS/2024/205
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Kulturentwicklungsplanung (KEP) 2025-2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Christine Künzel
- Verfasser 1:
- Künzel, Christine
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreis Segeberg hat sich mit einem Beschluss vom Dezember 2021 für die Durchführung einer Kulturentwicklungsplanung (KEP) entschieden, um eine Kulturstrategie für den Kreis zu entwickeln. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der mit einem längerfristigen Engagement über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren verbunden ist. Um diesen Prozess professionell zu begleiten, wurde eine Stelle in der Kreisverwaltung geschaffen und eine Prozessbegleitung engagiert. Aufgrund eines personellen Wechsels in der Kulturplanung konnte die KEP erst im Jahr 2024 richtig beginnen und erste Zwischenergebnisse ermitteln. Das bedeutet, dass der Prozess mindestens bis Ende 2026 fortgeführt werden müsste, um eine nachhaltige Strategie zu erarbeiten und daraus Konzepte für sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln.
Für diesen Prozess bedarf es der Planungssicherheit (mindestens) für die nächsten zwei Jahre. Das betrifft auch die Bereitstellung von Mitteln zur erfolgreichen Fortführung der KEP. Sollte der Beschluss gefasst werden, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung keine Mittel für die KEP im Haushalt 2025 bereitzustellen, würde der Prozess zum Erliegen kommen. Es würde keine Prozessbegleitung mehr zur Verfügung stehen und es könnten keine Veranstaltungen mehr durchgeführt werden. Aus Sicht der Verwaltung wäre dies ein fatales Signal an die Kulturschaffenden und Kulturinteressierten im Kreis, die die KEP bisher mit Interesse begleitet und ihre Ideen in den Prozess eingebracht haben.
Im Rahmen des Kulturpaktes 2030 haben sich das Land Schleswig-Holstein sowie Städte und Gemeinden darauf verständigt, bei verschärften Haushaltslagen nicht reflexartig in das Muster zu verfallen, im Bereich der vermeintlich „freiwilligen Leistungen“ für Kultur zu kürzen.
Die Verwaltung appelliert an die Vertreter*innen der Politik, dies angesichts von Entscheidungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 2. Dezember 2021 hat sich der Kreis Segeberg dafür entschieden, in den Prozess der Kulturentwicklungsplanung einzutreten. In der Kreisverwaltung wurde eine Stelle für die Kulturplanung geschaffen und es wurde eine Prozessbegleitung engagiert. Der Beschluss ist Ausdruck einer besonderen Wertschätzung des Beitrags von Künstler*innen, Kulturschaffenden, Kulturvereinen und Kultureinrichtungen zum kulturellen Leben im Kreis. Damit verbunden sind der Wunsch und das Ziel, das kulturele Leben im Kreis stärker zu unterstützen und gezielter zu fördern. Der Kreis Segeberg hat erkannt, dass Kultur eine entscheidende Grundlage des Gemeinwesens ist. Kulturförderung und die Sicherung der kulturellen Infrastruktur sind wesentliche Elemente kommunaler und regionaler Entwicklung und zentral für die Ausbildung eines gesellschaftlichen Miteinanders.
Kulturentwicklungsplanung (KEP) ist ein kulturpolitisches Planungs- und Beteiligungsinstrument. Kulturpolitik wird dabei als Teil der Gesellschaftspolitik verstanden. Ziel ist es, ein zeitgemäßes Verständnis von Kultur zu entwickeln und eine regionale Kulturlandschaft nachhaltig und zukunftsorientiert zu gestalten.
Die KEP verläuft in verschiedenen Phasen. Auf eine Erhebungsphase folgen in der Regel eine Beteiligungs- und eine Konzeptionsphase sowie schließlich eine Umsetzungsphase.
I. Erhebungsphase (November 2023 – Juni 2024)
Inzwischen liegen mit der Bestandaufnahme der kulturellen Infrastruktur des Kreises Segeberg Ergebnisse der Erhebungsphase vor. Diese wurden von der Prozessbegleitung im BKS-Ausschuss am 20. Februar 2024 vorgestellt.
II. Beteiligungsphase (seit März 2024)
Die Beteiligungsphase gestaltet sich wesentlich zeitintensiver und komplexer, weil möglichst viele Zielgruppen erreicht und zur Mitwirkung ermutigt werden sollen (Kulturschaffende, Vertreter*innen aus Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Politik und Verwaltung sowie Bürger*innen verschiedener Altersgruppen u.a.).
Folgende Beteiligungsveranstaltungen wurden bzw. werden in 2024 duchgeführt:
Kompakt-Workshop im Rahmen der ersten Kulturkonferenz im Kreis
Im Rahmen der ersten Kulturkonferenz am 5. März 2024 fand ein Kompakt-Workshop statt, in dem sich verschiedene Arbeitsgruppen mit den besonderen Herausforderungen der KEP im Kreis Segeberg befasst und Ansätze für mögliche Lösungen erarbeitet hatten.
Visions-Workshop
Am 19. Juni 2024 fand ein Visions-Workshop unter Leitung der Prozessbegleitung statt. Eingeladen waren Künstler*innen, Kulturschaffende, Vertreter*innen von Kulturvereinen, Politik und Verwaltung sowie interessierte Bürger*innen. Auch hier wurden die verschiedenen Themen, die zuvor als die größten Herausforderungen für den Kreis identifiziert wurden, in fünf Arbeitsgruppen bearbeitet und Visionen/Ideen für einzelne Bereiche erarbeitet.
Für die einzelnen Themenbereiche wurden folgende mögliche Pilot- und Ankerprojekte erarbeitet:
1. Ehrenamt
Entwicklung einer (Kultur-)Ehrenamtsstrategie für den Kreis SE
2. Kulturinformation
Einrichtung eines einheitlichen Kulturportals
3. Teilhabe
a) Thema: Kulturräume
Bestandsaufnahme von (Kultur-)Räumen im Kreis SE; lokale Herausforderungen prüfen; Schaffung bzw. Öffnung von Räumen für Kultur
b) Thema: Kultur & Alter
Schwerpunkt Kultur & Alter (wäre ein Alleinstellungsmerkmal in SH)
c) Thema: Wie wollen wir leben? (Aller.Land-Bewerbung Kreis SE)
Erfolgreiche Einwerbung von Fördermitteln für die fünfjährige Umsetzungsphase im Rahmen des Bundesförderprogramms „Aller.Land“ (max. 1,35 Mio. EUR); Bereitstellung des Eigenanteils des Kreises SE für die Umsetzungsphase. Einen ausführlichen Bericht zur Bewerbung des Kreises SE im Rahmen des „Aller.Land“-Programms bietet DrS/2024/170.
4. Mobilität
Entwicklung einer Kultur-Mobilitätsstrategie (mobile Kulturangebote im Kreis SE)
5. Kulturförderung
Entwicklung einer Kreis-Strategie für die Kulturförderung (evtl. Prüfung der Voraussetzungen für die Gründung einer Kulturstiftung für den Kreis Segeberg
6. SE-Faktor (Alleinstellungsmerkmal)
Heinrich von Rantzau als bedeutender Teil der Landesgeschichte (Anker für Landesgeschichte); 500 Jahre Heinrich von Rantzau (Veranstaltungen zum Jubiläum in 2026)
Einen ausführlichen Bericht zum Stand der KEP und den Ergebnissen des Visions-Workshsops bietet die DrS/2024/168.
Erste Jugendkulturkonferenz im Kreis SE
Am 28. November 2024 wird die erste Jugendkulturkonferenz „Youth Culture Con SE 2024“ im Seminarhaus in Norderstedt stattfinden.
III. Konzeptionsphase
Planung für die Jahre 2025 und 2026:
- Prozessbegleitung fortführen
- Prozessdesign entwickeln
- Maßnahmen zu den Themen aus dem Visions-Workshop und der Jugendkulturkonferenz formulieren
- Veranstaltungen (Workshops, Vorträge etc.) mit Expert*innen zu den einzelnen Themenbereichen
- Kulturkonferenz jährlich (jeweils an einem anderen Ort im Kreis)
- Jugendkulturkonferenzen (alle 3-4 Jahre)
- Koordination der Kulturentwicklungsplanung mit Norderstedt
Damit wären Ausgaben verbunden für:
- Prozessbegleitung
- Veranstaltung von Kulturkonferenzen / Jugendkulturkonferenzen
- Workshops mit Expert*innen (6 Themenbereiche: Ehrenamt, Kulturinformation, Teilhabe (3 Aspekte), Mobilität, Kulturförderung, SE-Faktor
- Supervision der KEP im Kreis SE durch externe Agentur/Person
IV. Umsetzungsphase
Umsetzung beschlossener Maßnahmen (ab 2026/2027)
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
30.000 EUR (2025-2026)
X |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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30.000 EUR (2025: 15.000 EUR; 2026: 15.000 EUR |
X |
Mittelbereitstellung |
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Teilplan:252 Im Haushaltsentwurf sind für 2025 20.000 EUR und für 2026 22.000 EUR enthalten. (Realisierung ergänzt) |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 5291000000
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
X |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
X |
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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241,5 kB
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