Drucksache - DrS/2024/078-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung: Richtlinien zur finanziellen Förderung eines Deutschland-Schultickets im Zeitraum 01.09.2024 bis zum 31.12.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Miriam Kesselboth
- Verfasser 1:
- Kesselboth, Miriam
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Entscheidung
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13.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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26.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.12.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 11.07.2024 (DrS/2024/078) fördert der Kreis Segeberg das Deutschland-Schulticket ab dem 01.09.2024 mit einem Zuschuss in Höhe von 20 EUR mtl.. Entsprechend dem Beschluss hat die Verwaltung Richtlinien entworfen. Über diese Richtlinien ist zu beschließen.
Sachverhalt:
Mit Beginn des Schuljahres 24/25 wurde landesweit einheitlich das Bildungsticket als vergünstigtes Deutschland-Schulticket eingeführt. Mit dem Bildungsticket soll allen Schüler*innen (SuS) an öffentlichen, privaten und dänischen allgemeinbildenden Schulen aller Jahrgangsstufen sowie SuS ohne Arbeitgeber an berufsbildenden Schulen (Vollzeit-SuS) die preiswerte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht werden. Der Kreis fördert das Ticket mit einem Zuschuss in Höhe von 20 EUR pro Monat (DrS/2024/078).
Für die Zeit vom 01.09.2024 bis zum 31.12.2024 (Zeit der Übergangsphase) erwerben Schüler*innen oder Eltern/Erziehungsberechtigte das Ticket selbst. Der Antrag auf Erstattung des Zuschusses für diese Zeit der Übergangsphase ist einmalig, ausschließlich online im Zeitraum 15.11.2024 bis 31.01.2025 über ein entsprechendes Online-Portal beim Kreis Segeberg zu stellen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erstattung auf Basis der anliegenden Richtlinien zur finanziellen Förderung eines Deutschland-Schultickets im Zeitraum 01.09.2024 bis zum 31.12.2024 zu regeln.
Für die Zeit ab 01.01.2025, wenn die Antragstellung für ein Deutschland-Schulticket über die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten beim Kreis Herzogtum- Lauenburg erfolgt, wird der Zuschuss über gesonderte Richtlinien geregelt. Diese werden den Gremien zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
Siehe DrS/2024/078
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Anteilig für 2024: voraussichtlich ca. 4.700 SuS x 20 EUR x 5 Monate = ca. 470.000 EUR (TP 241), zusätzlichen Verwaltungskosten (für Abo, Chipkarten) i.H.v. ca. 40.000 EUR werden über laufende Verkehrsverträge finanziert (TP 547) einmalig 2024: Kosten für die Programmierung einer web-Oberfläche zur Antragsabwicklung (TP 241)
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Mittelbereitstellung |
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x |
Teilplan: 241 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: 2415100
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
x |
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
470.000 |
Euro zzgl. Verwaltungsaufwand |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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x |
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: TP 547 (mittel fließen in den ÖPNV) 2024: ca. 1,5 Mio. EUR |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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178,7 kB
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