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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/078-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinien zur finanziellen Förderung eines Deutschland-Schultickets im Zeitraum 01.09.2024 bis zum 31.12.2024 gemäß Anlage 1 der Beschlussvorlage DrS/2024/078-01 treten zum 01.09.2024 in Kraft und sind befristet bis zum 31.01.2025.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 11.07.2024 (DrS/2024/078) fördert der Kreis Segeberg das Deutschland-Schulticket ab dem 01.09.2024 mit einem Zuschuss in Höhe von 20 EUR mtl.. Entsprechend dem Beschluss hat die Verwaltung Richtlinien entworfen. Über diese Richtlinien ist zu beschließen.

 

 

Sachverhalt:

Mit Beginn des Schuljahres 24/25 wurde landesweit einheitlich das Bildungsticket als vergünstigtes Deutschland-Schulticket eingeführt. Mit dem Bildungsticket soll allen Schüler*innen (SuS) an öffentlichen, privaten und dänischen allgemeinbildenden Schulen aller Jahrgangsstufen sowie SuS ohne Arbeitgeber an berufsbildenden Schulen (Vollzeit-SuS) die preiswerte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht werden. Der Kreis fördert das Ticket mit einem Zuschuss in Höhe von 20 EUR pro Monat (DrS/2024/078).

Für die Zeit vom 01.09.2024 bis zum 31.12.2024 (Zeit der Übergangsphase) erwerben Schüler*innen oder Eltern/Erziehungsberechtigte das Ticket selbst. Der Antrag auf Erstattung des Zuschusses für diese Zeit der Übergangsphase ist einmalig, ausschließlich online im Zeitraum 15.11.2024 bis 31.01.2025 über ein entsprechendes Online-Portal beim Kreis Segeberg zu stellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erstattung auf Basis der anliegenden Richtlinien zur finanziellen Förderung eines Deutschland-Schultickets im Zeitraum 01.09.2024 bis zum 31.12.2024 zu regeln.

 

Für die Zeit ab 01.01.2025, wenn die Antragstellung für ein Deutschland-Schulticket über die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten beim Kreis Herzogtum- Lauenburg erfolgt, wird der Zuschuss über gesonderte Richtlinien geregelt. Diese werden den Gremien zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

x

Ja:

Siehe DrS/2024/078

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Anteilig für 2024: voraussichtlich ca. 4.700 SuS x 20 EUR x 5 Monate = ca. 470.000 EUR (TP 241),

zusätzlichen Verwaltungskosten (für Abo, Chipkarten) i.H.v. ca. 40.000 EUR werden über laufende Verkehrsverträge finanziert (TP 547)

einmalig 2024: Kosten für die Programmierung einer web-Oberfläche zur Antragsabwicklung (TP 241)

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 241

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 2415100

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

470.000

Euro zzgl. Verwaltungsaufwand

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

x

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: TP 547 (mittel fließen in den ÖPNV)

2024: ca. 1,5 Mio. EUR

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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