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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss beschließt, der Antrag der Arbeit und Beschäftigung Diakonie Altholstein GmbH vom 01.10.2024 auf Förderung des Sozialkaufhauses „Anziehungspunkt“ in Bad Bramstedt für 2025 wird abgelehnt. 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Arbeit und Beschäftigung Diakonie Altholstein GmbH beantragt beim Kreis die weitere Förderung des Sozialkaufhauses in Bad Bramstedt für das Jahr 2025 in Höhe von 30.000,00 Euro. Die Förderung soll im Rahmen der Transformation des Sozialkaufhauses das Haushaltsdefizit auch im zweiten Jahr des Übergangs ausgleichen.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 01.10.2024 beantragt die Arbeit und Beschäftigung Diakonie Altholstein GmbH eine Förderung für das Sozialkaufhaus „Anziehungspunkt“ in Bad Bramstedt für das Jahr 2025 in Höhe von 30.000,00 Euro. Die Arbeit und Beschäftigung Diakonie Altholstein GmbH ist Trägerin des genannten Sozialkaufhauses. In der Anlage 1 sind die Antragsunterlagen dargestellt. Ergänzend beantwortete die Trägerin die Rückfragen der Kreisverwaltung zu den vorgelegten Haushaltsplänen für die Jahre 2024 und 2025 (vgl. Rückfragen der Kreisverwaltung vom 08. und 10.10.2024 sowie Antworten der Trägerin vom 10. und 14.10.2024 – zusammengefasst in der Anlage 2)

 

Im Sozialkaufhaus „Anziehungspunkt“ können alle Menschen gut erhaltene gebrauchte Möbel, Kleidung oder Hausrat einkaufen. Es besteht ein sog. Zwei-Preis-System. Menschen mit geringem Einkommen können die sog. Diakonie-Card beantragen. Diese berechtigt zum günstigeren Einkaufen.

 

Ende des letzten Jahres war der Bestand des Sozialkaufhauses in Bad Bramstedt in Gefahr. Nach der Kürzung der Mittel durch das Jobcenter (bzw. den Bund) bedurfte es einer Umgestaltung. Zu diesem Transformationsprozess gehörten Einsparungen auf der Ausgabenseite (u.a. Reduzierung der Personalkosten, Ausbau des Ehrenamtes) sowie die Eröffnung neuer Möglichkeiten auf der Einnahmenseite (u.a. Café, Beratungen, Vermietung der Räumlichkeiten).

 

Der Erhalt des Sozialkaufhauses „Anziehungspunkt“ in Bad Bramstedt als soziale Infrastruktur und damit als soziale Daseinsvorsorge für alle Menschen im Kreis wurde gesichert.

 

Das im Rahmen der Transformation prognostizierte Haushaltsdefizit für das Jahr 2024 wird mit freiwilligen kommunalen Leistungen ausgeglichen. Im Einzelnen gewährte der Kreis Segeberg eine Förderung i.H.v. 60.000,00 Euro (vgl. KT-Beschluss vom 07.12.2023 - DrS/2023/192-01). Die Gewährung wurde an die Bedingung geknüpft, dass zur vollständigen Defizitabdeckung „übrige Mittel“ i.H.v. insgesamt 90.000,00 Euro nachgewiesen werden würden. Der Nachweis erfolgte. Die Standortkommunen bewilligten weitere Fördersummen i.H.v. rund 90.000,00 Euro. Die Stadt Bad Bramstedt bewilligte 53.700,00 Euro und das Amt Bad Bramstedt Land 36.000,00 Euro. Die fehlenden 300,00 Euro stellt die Diakonie Altholstein GmbH ihrer Tochtergesellschaft zur Verfügung.

 

Der Antrag der Trägerin auf Förderung durch den Kreis für das Jahr 2025 - und damit im zweiten Jahr der Transformation - wird von der Kreisverwaltung nicht unterstützt.

 

Der ursprüngliche Beschluss (siehe a.a.O.) sieht die Förderung ausdrücklich nur für das erste Jahr des Übergangs vor. Die Unterstützung erfolgte seinerzeit aufgrund der sehr kurzfristigen Lage und der o.g. Bedeutung des Sozialkaufhauses.

 

Zunächst hatte die Trägerin in ihrem Antrag auf Förderung für das Jahr 2024 den kommunalen Förderbedarf (auch durch den Kreis) auf die folgenden vier Jahre (2024 - 2027) ausgelegt. Des Weiteren waren die Antragsunterlagen insgesamt unvollständig. In der Sitzung des Sozialausschusses am 09.11.2023 wurde der Trägerin sodann aufgegeben, das fehlende Konzept inklusive einer tragfähigen Finanzierungsplanung mit dem Jobcenter und den genannten Kommunen zu erarbeiten. Es kam zu einer Sondersitzung des Sozialausschusses am 29.11.2024 mit Beschlussfassung bzgl. der Förderung.

 

Eine erneute Förderung des Sozialkaufhauses in Bad Bramstedt durch den Kreis Segeberg wird als nicht angebracht angesehen. Die Verantwortlichkeit wird vielmehr bei der Trägerin selbst, dem Jobcenter und den Standortkommunen gesehen. Die Lage ist nicht vergleichbar mit der Situation von vor einem Jahr. Eine Dringlichkeit besteht nicht mehr. Inzwischen hatte die Trägerin ein Jahr Zeit, das Konzept umzusetzen und die Zusammenarbeit mit den genannten Beteiligten zu vertiefen. Das ist im Einzelnen auch geschehen und im Werden.

 

Erforderlich bleibt eine langfristige und tragfähige Finanzierungsplanung unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostenträgerschaft nach dem SGB II, SGB III und SGB IX. Die Förderung nach § 16i SGB II zur Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt durch das Jobcenter. Im Jahr 2024 blieb eine von insgesamt fünf geförderten Stellen im Sozialkaufhaus noch unbesetzt. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III ist beantragt. Die Zertifizierung wird erwartet. Schließlich werden im Rahmen der Eingliederungshilfe für Erwachsene (vgl. SGB IX) im Kreis Segeberg in Kooperation mit dem Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein Praktikumsplätze im Sozialkaufhaus angeboten.

 

Es bleibt die Aufgabe der Trägerin, die Gemeinkosten, wie Miete, Entsorgung, Strom etc., im Blick zu behalten und mit allen zur Verfügung stehenden weiteren Fördermöglichkeiten und Unterstützungen zu senken. Hinsichtlich der Müllgebühren wurde die Initiative gestartet, dass der Wege-Zweckverband (kurz WZV) den Sozialkaufhäusern in Bad Segeberg und Bad Bramstedt die Gebühren für die Ablieferung von Müll dauerhaft erlässt. Des Weiteren regt diese Initiative eine Kooperation zwischen dem WZV und den genannten Sozialkaufhäusern an.

 

Entscheidend für den dauerhaften Bestand des Sozialkaufhauses „Anziehungspunkt“ in Bad Bramstedt werden jedoch die erzielten Umsätze sein. In diesem Zusammenhang sind die sich selbsttragenden Sozialkaufhäuser in anderen Kommunen und Kreisen als positive Beispiele zu nennen. Hierzu zählt das Sozialkaufhaus in Bad Segeberg. Bei vergleichbarer Ausgangslage Ende des Jahres 2023 konnten dort im Laufe des Jahres 2024 die Ausgaben gesenkt und die Umsätze offenbar derart gesteigert werden, dass die zuvor beantragten und bewilligten kommunalen Förderungen doch nicht gebraucht wurden.

 

Erst recht mit Blick auf die sehr angespannte Haushaltslage des Kreises ist der Antrag auf Förderung für das Jahr 2025 abzulehnen. Zumal der Trägerin die Förderung für das Jahr 2024 ausdrücklich nur für ein Jahr und aufgrund der Dringlichkeit gewährt worden war. Anderenfalls könnte sich im nächsten Jahr (im Jahr 2026) wieder die Frage der Förderung stellen. Es ist durchaus denkbar, dass die Trägerin danach auch für das Jahr 2026 die weitere Förderung des Sozialkaufhauses „Anziehungspunkt“ in Bad Bramstedt durch den Kreis beantragten wird. Die dauerhafte Unterstützung war aber von vornherein aus den genannten Gründen abgelehnt worden, zumal diese nicht Aufgabe des Kreises ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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