Drucksache - DrS/2024/227
Grunddaten
- Betreff:
-
Budget 2025 – Fachbereich III (Teilbereich Sozialausschuss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Haushalt/Controlling FB III
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- FB Soziales, Arbeit und Gesundheit; Finanzen und Finanzcontrolling; Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Verfasser 1:
- Sandra Kraft
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 2. Ziel 2 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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21.11.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der FB III bringt seine Teilpläne 242, 3111, 3112, 3113, 3114, 3115, 3116, 3117, 3119, 3121, 3129, 313, 314, 3151, 3152, 3155, 3156, 343, 345 und 351 für den Teilbereich Sozialausschuss zur Beratung ein.
Sachverhalt:
Für den Haushaltsentwurf 2025 sind die Detailinformationen über IKVS für die Budgetberatungen im Fachausschuss bereitgestellt worden.
Der Zuschussbedarf erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr in Summe um 2.552.200 €.
Wesentliche Unterschiede zu den Ansätzen des Vorjahres ergeben sich in den Zuschussbedarfen in den folgenden Bereichen:
Beim Teilplan 3111 Hilfe zum Lebensunterhalt ergibt sich knapp 1 Mio. € mehr Zuschussbedarf als im Vorjahr.
Der Teilplan 3112 Hilfe zur Pflege weist einen erhöhten Zuschussbedarf von knapp 1,8 Mio. € durch Preis- und Fallzahlensteigerungen aus.
Beim Teilplan 3121 ergibt sich ein um knapp 4 Mio € erhöhter Zuschussbedarf bei den Kosten für Heizung und Unterkunft nach dem SGB II.
Bei den Asylleistungen auf dem Teilplan 313 ist ein geringerer Zuschussbedarf von ca. 1,4 Mio. € veranschlagt. Durch die Entscheidung zur Festlegung der Verteilung der Kopfpauschale i.H.v. 6.750 € pro geflüchteter Person Mitte Oktober wird sich hier ggfs. noch eine Anpassung auf der Änderungsliste ergeben.
Ebenso ergibt sich auf dem Teilplan 314 der Eingliederungshilfe gem. SGB IX ein niedrigerer Zuschussbedarf i.H.v. 2,3 Mio. € aufgrund eines zu hohen Planungsansatzes 2024.
Der Teilplan 3117 weist eine Verbesserung beim Zuschussbedarf durch erhöhte Erstattungen für Leistungen des SGB XII von ca. 1,1 Mio. € aufgrund von Mehrausgaben in diesem Rechtsbereich aus.
Soweit es gegenüber dem bereitgestellten Haushalts-Entwurf Änderungen gibt, werden diese im Sitzungsverlauf protokolliert und in die Änderungsliste zum Haushalt 2025 aufgenommen.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
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Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
x |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
x |
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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331,4 kB
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