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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/149-06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz unterstützt grundsätzlich die Position der Gemeinden, wonach die Umsetzungsverantwortung für eine Radroute+ weiterhin beim Land Schleswig-Holstein gesehen wird. Die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen lassen eine Umsetzung durch die Gemeinden oder den Kreis nicht zu. Dem Land ist zu dem aktuell vorliegenden LoI-Entwurf eine dementsprechende, mit den Gemeinden abgestimmte Rückmeldung zu geben.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie Kreisverwaltung sehen die Umsetzungsverantwortung für eine Radroute+ weiterhin beim Land Schleswig-Holstein. Die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen lassen eine Umsetzung durch die Gemeinden oder den Kreis nicht zu. Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz unterstützt grundsätzlich die Position der Gemeinden.

 

Sachverhalt:

Im Februar 2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT) den überarbeiteten Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklärung (Letter of Intent - LoI) zur Realisierung der Radroute Plus Bad Bramstedt – Hamburg vorgelegt (Anlage 1). Mit DrS/2022/149-04 wurde hierzu berichtet. Eine erste schriftliche Anhörung der betroffenen Gemeinden zu diesem neuen Entwurf ergab lediglich aus Norderstedt und Bad Bramstedt keine ablehnenden Rückmeldungen. Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Lentföhrden sehen sich dagegen weder personell noch finanziell zu einer Umsetzung der Maßnahmen in der vorgesehenen Form in der Lage. Nützen lehnt einen Radschnellweg entlang seiner Gemeindestraßen aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

 

Am 10.10.2024 fand ein ergänzendes Abstimmungsgespräch mit den Gemeinde- und Stadtverwaltungen zum weiteren Umgang mit dem aktuell vorliegenden LoI-Entwurf des Landes statt. Dabei wurde seitens der Gemeinden (außer Nützen) deutlich gemacht, dass eine qualitativ hochwertige überregionale Radwegeverbindung im Verlauf der Siedlungsachse Bad Bramstedt-Norderstedt weiterhin für sinnvoll und erforderlich gehalten wird.

 

Weitere Abstriche im Ausbaustandard, die z.B. im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Kreis-Radverkehrskonzepzes konkretisiert werden könnten, werden nicht für zielführend erachtet, da sie zu Lasten der Attraktivität der Verbindung gehen würden. Aufgrund der herausgehobenen verkehrlichen Bedeutung und der überregionalen Linienführung sehen die Gemeinden die Umsetzungsverantwortung weiterhin beim Land Schleswig-Holstein. Die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen der Gemeinden lassen eine Umsetzung durch die Gemeinden nicht zu. Insofern unterstützen die Gemeinde- und Stadtverwaltungen weiterhin den vorherigen Umsetzungsvorschlag des Landes vom Februar 2023 (DrS/2022/149-01, Anlage 2). Die Niederschrift zu dem Abstimmungstermin befindet sich bei Vorlagenerstellung noch in der Abstimmung und wird zur Sitzung nachgereicht.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Position der Gemeinden nachvollziehbar und wird dem Grunde nach unterstützt. Es wird daher vorgeschlagen, eine mit den Gemeinden abgestimmte, entsprechend begründete Rückmeldung an das Land S-H zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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