Drucksache - DrS/2024/208
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungsgemeinschaft über die Wahrnehmung der Aufgabe der gemeinsamen Datenschutzbeauftragten - Fortführung unter redaktionellen Vertragsänderungen und Aufnahme neuer Vertragspartner
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Jan Engeler
- Beteiligt:
- Personalrat; Gemeinsame Datenschutzbeauftragte; Finanzen und Finanzcontrolling; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Verfasser 1:
- Engeler, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.10.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.10.2024
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Beschlussvorschlag
1) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt – unter Vorbehalt einer gleichlautenden Beschlussfassung der Ratsversammlung der Stadt Neumünster am 15.10.2024 – die Fortführung bzw. Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GKZ über die Wahrnehmung der Aufgabe der/des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gemäß Änderungsvertragsentwurf mit Wirkung zum 01.01.2025 und die Aufnahme der hierfür erforderlichen neuen Stellen im Umfang von bis zu 1,5 VZS in den Stellenplan 2025.
2) Die im Änderungsvertragsentwurf unter § 5 Abs. 7 vorgesehenen Stellen dürfen bereits im Vorwege ausgeschrieben und besetzt werden.
3) Der Landrat wird beauftragt, die notwendigen Verträge zu schließen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Sachverhalt: Mit Vertrag vom 01.01.2019 (DrS/2018/263) wurde die derzeitige Verwaltungsgemeinschaft über die Wahrnehmung der Aufgabe der gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37, 39 EU-Datenschutzgrundverordnung gebildet.
Der jetzige Vertrag dient - als redaktionell überarbeitete Neufassung des Vertragstexts und unter Einbeziehung der Umsatzsteuerpflicht - der Fortführung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft unter gleichzeitiger Aufnahme neuer Vertragspartner.
Hierbei zeichnet sich die bereits bestehende Verwaltungsgemeinschaft durch verschiedenste Vorteile der Zusammenarbeit auf allen Seiten aus. So profitieren sämtliche Vertragspartner von der Nutzung gemeinsamer Ressourcen wie der internen Wissensdatenbank, umfangreicher Vorlagen, der gemeinsamen Austauschplattform (Sharepoint) und dem Datenschutz-Infoportal.
Des Weiteren kann durch die Verwaltungsgemeinschaft ein größeres Team an Datenschutzbeauftragten gestellt und somit eine höhere Vertretungssicherheit gewährleistet werden, als es den jeweiligen Vertragspartnern eigenständig möglich wäre.
Durch dieses größere Team wird zudem eine sehr hohe Betreuungsqualität durch Bündelung von Kompetenzen und Spezialisierungen erreicht. Ebenfalls werden in der Verwaltungsgemeinschaft immense Synergieeffekte durch die Nachnutzung von Ausarbeitungen und Resultate erzielt; so kann auf die einmal erarbeitete Lösung einer neu aufgetretenen Problemstellung eines Vertragspartners zurückgegriffen werden, wenn sich die gleichen Probleme bei einem anderen Vertragspartner ergeben. Dies führt zu einer erheblich gesteigerten Wirtschaftlichkeit der Anfragenbearbeitung.
Aufgrund vorstehender Erwägungen beabsichtigt daher die kreisfreie Stadt Neumünster Teil der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft zu werden. Die dafür zusätzlich notwendigen 1,0 bzw. 1,5 VZS werden finanziell vollständig von der Stadt Neumünster getragen (siehe § 5 Abs. 7 S. 1 des anliegenden Vertragsentwurfs). Über die konkrete Anzahl der VZS wird die Ratsversammlung der Stadt Neumünster am 15.10.2024 beschließen.
Sollte die Ratsversammlung der Stadt Neumünster am 15.10.2024 hingegen keinen gleichlautenden Beschluss fassen, so erledigt sich auch der hiesige Beschluss. Die bestehende Verwaltungsgemeinschaft würde dann unter der bisherigen vertraglichen Regelung ungeändert weitergeführt werden. Die Verwaltung wird in diesem Fall jedoch zeitnah einen neuen Änderungsentwurf für die bestehenden Vertragspartner entwerfen, welcher die bereits im vorliegenden Entwurf vorgenommenen, redaktionellen Änderungen übernimmt und die Umsatzsteuerpflicht einfügt.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
Im Ergebnis jedoch kostenneutral, da die Kosten für die zusätzlichen Stellen vollständig durch die Stadt Neumünster getragen werden (s.o.).
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: 11.18 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
X |
Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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402,5 kB
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