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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Entwurf der Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung dazu werden zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus werden keine weiteren Anregungen vorgetragen.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Durch die Teilfortschreibung soll die Regelung des Landesentwicklungsplans zur reduzierten Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, weiter reduziert werden. Aus fachlicher Sicht werden seitens der Verwaltung keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Sachverhalt:

Im Zeitraum vom 25. Juni 2024 bis zum 27. August 2024 erfolgte das Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein.

 

Durch die Teilfortschreibung soll die Regelung des Landesentwicklungsplans zur reduzierten Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, weiter reduziert werden. Konkret ist vorgesehen, Wohnungen, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, statt zu zwei Drittel zukünftig nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen anzurechnen. Dies soll auch für andere kleine Wohneinheiten mit einer Richtgröße von bis zu 50 Quadratmetern Wohnfläche pro eigenständiger Wohneinheit gelten, die in flächensparender Bauweise entstehen. Dadurch wird vermieden, dass der Entwicklungsrahmen der nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden durch solche bedarfsgerechten Entwicklungen eingeschränkt wird.

 

Aus fachlicher Sicht ist diese Änderung daher zu begrüßen.

 

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Finanz. Auswirkung

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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