Drucksache - DrS/2024/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein: Stellungnahme zur Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beteiligt:
- FB Umwelt, Planen, Bauen; FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
- Ziele:
- 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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02.10.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.10.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.10.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Durch die Teilfortschreibung soll die Regelung des Landesentwicklungsplans zur reduzierten Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, weiter reduziert werden. Aus fachlicher Sicht werden seitens der Verwaltung keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Sachverhalt:
Im Zeitraum vom 25. Juni 2024 bis zum 27. August 2024 erfolgte das Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein.
Durch die Teilfortschreibung soll die Regelung des Landesentwicklungsplans zur reduzierten Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, weiter reduziert werden. Konkret ist vorgesehen, Wohnungen, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, statt zu zwei Drittel zukünftig nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen anzurechnen. Dies soll auch für andere kleine Wohneinheiten mit einer Richtgröße von bis zu 50 Quadratmetern Wohnfläche pro eigenständiger Wohneinheit gelten, die in flächensparender Bauweise entstehen. Dadurch wird vermieden, dass der Entwicklungsrahmen der nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden durch solche bedarfsgerechten Entwicklungen eingeschränkt wird.
Aus fachlicher Sicht ist diese Änderung daher zu begrüßen.
Finanz. Auswirkung
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
|
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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165,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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68,5 kB
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