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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2024/196

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Das Wirtschaftsministerium (MWATT) hat die Förderkriterien für das Arbeitsmarktprogramm „FRAU & BERUF“ verändert. Dies hat zur Folge, dass die WKS sich nach vielen Jahren der Trägerschaft nun nicht mehr sinnvoll bewerben kann. Die Trägerschaft endet deshalb zum Jahreswechsel 2024-2025.

 

Sachverhalt:

Die WKS betreibt seit vielen Jahren die Beratungsstelle „FRAU & BERUF“, die mit 90% der Personalkosten hauptsächlich durch Fördergelder des Landes und der EU finanziert wird. Ziel dieses Beratungsangebotes ist es, die Erwerbsbeteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

 

Nachdem sich der Schleswig-Holsteinische Landtag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit der Neuausschreibung des Arbeitsmarktprogramms FRAU & BERUF beschäftigt hatte, wurden Anfang August die Förderkriterien für die Jahre 2025-26 veröffentlicht.

 

Wie überraschend in der Trägerkonferenz des Wirtschaftsministeriums (MWVATT) Ende Juni angekündigt, sieht die neue Ausschreibung eine Reduktion von bisher sieben auf vier Beratungsregionen in Schleswig-Holstein vor. Der Kreis Segeberg wurde dabei einer Beratungsregion III mit den Kreisen Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen zugeschlagen.

 

Auf Drängen aus unterschiedlichen politischen Lagern, wurde in den vorliegenden Ausschreibungsbedingungen die theoretische Möglichkeit von Träger-kooperationen innerhalb der Regionen eingeräumt. Jedoch wurde bei der Formulierung der Ausschreibung von Seiten des MWVATT die Einschränkung gemacht, dass es nur genau einen Zuwendungsempfänger pro Beratungsregion geben darf. Dieser allein sei dem Ministerium gegenüber für die ordnungsgemäße Durchführung und Einhaltung aller Vorgaben der Förderrichtlinien in der gesamten Region verantwortlich.

 

Eine enge Kooperation gleichberechtigter Partner auf Augenhöhe, wie von den beteiligten Wirtschaftsförderungen favorisiert, ist explizit nicht erwünscht.

 

In den letzten Wochen hat die WKS intensive Gespräche und Beratungen mit den anderen heutigen Trägern der neuen Beratungsregion III geführt. Gemeinsam mit Frau Hummel-Manzau, Geschäftsführerin der EG-Westholstein (Kreise Steinburg und Dithmarschen) und Herrn Schröers, Geschäftsführer die WEP (Kreis Pinneberg), wurde nach Wegen gesucht, über eine Trägerkooperation die bestehenden jeweiligen Beratungsstrukturen erhalten zu können.

 

Alle drei Beteiligten waren bereit, sich dazu in einer derartigen Kooperation gleichermaßen zu engagieren, auch wenn zur Erfüllung der neuen Förderkriterien  im Vergleich zu heute ein deutlich höherer interner Verwaltungsaufwand in Kauf genommen werden müsste.

 

Leider hat die tiefgehende Prüfung (insbesondere auch die Expertise des Rechtsamtes des Kreises Segeberg) eindeutig gezeigt, dass eine Trägerkooperation nach den Vorgaben des Ministeriums für die WKS aus gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Gründen hoch problematisch ist.

 

Der Ausschluss von gleichgestellten Trägerkooperationen führt dazu, dass zwischen dem jeweiligen „Hauptträger“ und den anderen beiden Trägerorganisationen ein steuerfreies Durchleiten der Fördergelder nicht möglich ist. Die daraus entstehende steuerliche Relevanz kostet dabei nicht nur Geld, sondern gefährdet bei der WKS die heutige Gesellschaftsform als steuerbefreite, gemeinnützige GmbH.

 

Das Rechtsamt verweist deshalb als einzig rechtssichere Möglichkeit auf die Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft der vier beteiligten Kreise. Diese Möglichkeit ist allein schon aus zeitlichen Gründen unrealistisch (Bewerbungsschluss 26. September) und würde den Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand nochmals dramatisch erhöhen.

 

Die WKS kommt deshalb zu dem Schluss, dass sie unter den neuen Bedingungen von einer erneuten Bewerbung um die Trägerschaft von FRAU & BERUF absehen muss. Dies bedauert die WKS sehr, zumal Frauen die größte sog. „stille Reserve“ für den Arbeitsmarkt ausmachen. Die Unterstützung von Frauen auf dem Weg in den hiesigen Arbeitsmarkt ist aus Sicht der WKS eines der wirksamsten Mittel bei der aktiven Bekämpfung des Fach- und Arbeitskräftemangels. 

 

Die im Kreis Segeberg in den letzten Jahren ständig wachsende Nachfrage nach diesem Beratungsangebot, hängt aus Sicht der WKS insbesondere mit der hohen Qualität der Beratungen zusammen, was zu vielen Weiterempfehlungen führt. 

Die über die Jahre aufgebaute, gute Vernetzung mit diversen Einrichtungen, das Wissen um die regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarktes und die, durch die Verankerung in die WKS bestehende, enge Verbindung zur örtlichen Wirtschaft, sind Vorteile, die nun zum Jahreswechsel leider nicht mehr greifen.

 

Warum das Ministerium, dessen Kopf sich die Themen „Fachkräfte“ und „Entbürokratisierung“ auf die Fahne geschrieben hat, mit den neuen Förderrichtlinien wissentlich bisher gut funktionierende Beratungsstrukturen aufgibt, wird aus Sicht der WKS nicht nachvollziehbar begründet.

 

Inwieweit ein künftiger Träger in der Lage sein wird, für die beratungssuchenden Frauen im Kreis Segeberg ein vergleichbar hochwertiges Angebot anzubieten, bleibt abzuwarten.

 

Dass die heutigen zwei Beraterinnen zu einem neuen Träger wechseln und damit dem Projekt FRAU & BERUF im Kreis erhalten bleiben, ist sehr unwahrscheinlich.

 

Die Förderrichtlinien erlauben den Trägerorganisationen mit weniger qualifizierten, deutlich schlechter bezahlten Beraterinnen zu arbeiten. Insbesondere die, in anderen Regionen bereits aktiven, stark kommerziell ausgerichteten Trägerorganisationen machen von dieser Möglichkeit schon heute Gebrauch.

 

Die WKS dankt allen, die in den letzten Jahren das Beratungsangebot „FRAU & BERUF“ in der Trägerschaft der WKS unterstützt haben.

 

 

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Anlagen

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