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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2024/184

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Bei sauberer Betrachtung des zur Verfügung stehenden Jahresbudgets und der ausgeführten Leistung kommt eine Überdeckung von € 52.070,53 zum Tragen. Gemäß der ab 01.01.2023 gültigen Vertragsunterlagen werden die einzelnen Ist-Kosten der „Unterhaltung“ und des „Winterdienstes“ ausgeglichen (Anlage 5: §4 – Abrechnung).

 

Sofern die Jahresabschlussprüfung 2023 durch die Wirtschaftsprüfer im Berichtszeitraum abgeschlossen ist und die WZV-Verbandsversammlung den Jahresabschluss genehmigt hat, würde sich folgende Zahlungen ergeben:

 

  1. Unterhaltung 2023:

WZV-Rückzahlung an den Kreis Segeberg € 259.383,17

  1. Winterdienst 2023:

WZV-Rechnungsstellung an den Kreis Segeberg € 207.312,64

 

Sachverhalt:

 

Gemäß des Öffentlich-Rechtlichen Vertrages vom 05.12.2011 nimmt die Verwaltungsgemeinschaft die Aufgabe des Straßenbetriebsdienstes, für die ihr übertragenen Straßen seit 2012 wahr. Die ausgeführten Arbeiten sowie der Verbrauch von Materialien werden nach §3 Absatz 2 dokumentiert und mit diesem vorläufigen Bericht vorgestellt.

 

Die Vorläufigkeit des Jahresabschlussberichtes bezieht sich darauf, dass die Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfer im Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen ist.

 

Analog des Halbjahresberichtes 2023 vom 28.07.2023 wurde der tatsächliche Jahresstand mit den geplanten Jahresbudgetzahlen abgeglichen und die Abweichung je Position ermittelt. Wie gewohnt stehen die Abweichungskennzahlen in Prozent und dem tatsächlichen Wert der einzelnen Dienstleistungen für Menge und dem E-Preis zur Verfügung. Bei jeweils signifikanten Änderungen sind diese mit Bemerkungen versehen.

 

Siehe hierzu Anlage 1:  Detailbericht - Vorläufiger Jahresbericht 2023

 

Im Weiteren wurden Budgetverschiebungen im laufenden Jahr 2023 von Leistungen innerhalb des Gesamtbudgets in Absprache mit dem Fachdienst 66.00 vorgenommen. Die Anträge der Budgetverschiebungen liegen dem Fachdienst 66.00 vor und wurden auch durch den Fachdienst 66.00 genehmigt.

 


 Siehe hierzu Anlage 2:  Budget Anpassung im Betriebsjahr 2023


Stellungnahme zu signifikanten Leistungen:

 

I. Eine positive Abweichung der E.-Preise (Senkung) von der Planzahl zu den Ist-Kosten basiert auf der gesteigerten Leistungsmenge und der Anschaffung von neuen, effizienteren Maschinen.

 

  1. In der Leistung 1091 (Bankette, Mulde reparieren) konnte die Effizienz durch die Beschaffung einer zusätzlichen Verteilschaufel deutlich gesteigert werden, welche sich positiv im E-Preis darstellt. Das Bankettmaterial wird so maschinell mittels Radlader und Verteilschaufel höhengerecht eingebaut. Auch der Bankettguteinbau, somit die Zeiten der Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer, wird im Vergleich zur bisherigen Arbeitsweise reduziert, welches zu geringeren Behinderungszeiten für den Verkehrsteilnehmer führt. Ferner ist die Belastung auf den Mitarbeiter durch den Einsatz der Maschinentechnik deutlich reduziert.
     
  2. In der Leistung 1092 (Bankette, Mulde fräsen) konnte die Leistung ebenfalls durch den Einsatz einer leistungsfähigen Bankettfräse am Unimog/Schlepper deutlich effizienter gestaltet werden, welches sich im E-Preis widerspiegelt. 

 

II. Die negative Abweichung der geplanten E.-Preise (Steigerung) zu den Planzahlen basiert teilweise auf Qualitätssteigerungen und Mehraufwendungen durch nicht beeinflussbare Randbedingungen (z. B. Pos. 7050 Ölunfälle). Exemplarisch seien hier genannt:

 

 

  1. In der Leistung 5041 (Winterdienst räumen/streuen) wurde das Budget überschritten, aufgrund von Mehraufwendungen. Dies lässt sich u. a. auf den in 2023 früh einsetzenden Winter zurückführen. Dementsprechend wurde bereits in den Monaten November und Dezember der Winterdienst, mit dem Schwerpunkt des Ausbringens von Taumittel, aufgrund der feuchten Wetterlage, in Verbindung mit morgendlichen Frosttemperaturen, durchgeführt.

 

 

  1. In der Leistung 7050 (Ölunfälle) ist ein deutlicher Anstieg der Kosten zu verzeichnen, da die meisten Ölunfälle aufwändig durch ein Fremdunternehmen gereinigt werden mussten. Wenn kein Verursacher für die Ölspur ausfindig gemacht werden konnte, sind die Kosten vom Straßenbaulastträger im Zuge der Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.

 

Gemäß der ab 01.01.2022 gültigen Vertragsunterlagen werden die einzelnen Ist-Kosten der „Unterhaltung“ und des „Winterdienstes“ ausgeglichen (Anlage 5: §4 – Abrechnung).

 

Sofern die Jahresabschlussprüfung 2023 durch die Wirtschaftsprüfer im Berichtszeitraum abgeschlossen ist und die WZV-Verbandsversammlung den Jahresabschluss genehmigt hat, würden sich folgende Zahlungen ergeben:

 

  1. Unterhaltung 2023:

WZV-Rückzahlung an den Kreis Segeberg  € 259.383,17€

 

  1. Winterdienst 2022:

WZV-Rechnungsstellung an den Kreis Segeberg € 207.312,64 €

 

 

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

 

Aufgrund der Datenmengen sind die Tabellen als PDF dieser Berichtsvorlage angehängt.

 

 

Verfasser Verantwortlich

Mario Soltau Jan Lawerentz

Abteilungsleiter Bereichsleiter

Straßenmanagement Kommunale Dienste

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Anlagen

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