Bericht der Verwaltung - DrS/2024/028-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht der Klimaschutzleitstelle 3-2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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25.09.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Klimaschutzleitstelle berichtet über die laufenden und abgeschlossenen Projekte zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Radverkehr und Ladeinfrastruktur.
Sachverhalt:
Übersicht:
Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Segeberg
Landesweites Pilotvorhaben zur Nutzung der GovShare-Plattform:
Bevölkerung für Klimaschutzthemen sensibilisieren:
Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein:
Kreisklimarat
Förderung von Ladeinfrastruktur
Förderung von Radverkehrsinfrastruktur
Radverkehrsrat und Radverkehrsbeauftragte/r
Fortschreibung des Kreis-Radverkehrskonzeptes
Stadtradeln
Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Segeberg
Das neue integrierte Klimaschutzkonzept sowie dessen Umsetzung wurde am 06.12.2023 von Kreistag beschlossen.
Der Oberpunkt „Als Verwaltung bei Klimaschutz vorangehen“ umfasst die Maßnahmen V1 - Verwaltungsinterne Strukturen für den Klimaschutz ausbauen, V2 - Klimaschutzverständnis und Klimawirkungsprüfung etablieren und V3 - Bewusstsein für Klimaschutzpotenziale fördern.
Nach einigen hausinternen Abstimmungsgesprächen wurde das ursprünglich eigenständige Projekt durch die Verwaltungsspitze als Teilprojekt in ein größeres Vorhaben integriert. Dies ist erforderlich, um keine Parallelstrukturen zu schaffen, geht jedoch zu Lasten der Umsetzungsgeschwindigkeit. Sobald neue Ergebnisse vorliegen, wird in den entsprechenden Gremien berichtet.
Maßnahme „U4 – Kommunen bei der Wärmeplanung unterstützen“:
Die bewilligte Personalstelle für Klimaschutz wurde ausgeschrieben und konnte auch besetzt werden. Herr Florian Garske wird die Klimaschutzleitstelle ab dem 01.10.2024 unterstützen und wird sich dem Gremium ggf. auch schon in dieser Sitzung persönlich vorstellen. Neben weiteren Aufgaben wird sich Herr Garske auch um die Kommunikation mit und zwischen den Gemeinden kümmern.
Um den Kommunen eine weitere Orientierung bei Fragen zur verpflichtenden Wärmeplanung nach §4 und §14 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG - vom 20.12.2023) oder dem §7 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein zu geben, wurde eine kreise-übergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Anforderungen an die Karten und die damit verbundene Datenbereitstellung zu spezifizieren. Die bereitgestellten Daten sollen den Gemeinden möglichst auch gleich als Grundlage für eine vereinfachte Wärmeplanung nach §22 WPG dienen. Leistungsverzeichnisse wurden erarbeitet und Ausschreibungsunterlagen vorbereitet.
Zwischenzeitlich hat das Land SH jedoch die Erweiterung des Wärmeatlas Nord angekündigt. Details zu Inhalt und Umfang sind nach wie vor nicht bekannt gegeben worden. Nach Aussage des LKT sei es jedoch das Hauptziel, die schon bestehende Wärmebedarfskarte bis Ende des Jahres weiter zu verfeinern, so dass daraus ersichtlich sein soll, für welche Gemeinden sich ein verkürztes Verfahren aufdrängt. Ggf. soll noch ein Abgleich mit den aktuellen Zensus-Daten erfolgen.
Weiter soll es demnächst eine Kurzbeschreibung des Vorhabens mit weiteren Details sowie einen Ansprechpartner für die Kommunen beim MEKUN geben.
Der Zeitpunkt ist auch hier noch nicht genannt worden.
Um eine Doppelstruktur und damit unnötige Kosten (diese würden sich bei der erweiterten Datenbereitstellung durch den Kreis Segeberg auf ca. 50.000,-€ belaufen) zu vermeiden, wurde das Projekt rechtzeitig vor Veröffentlichung der Ausschreibung pausiert.
Landesweites Pilotvorhaben zur Nutzung der GovShare-Plattform:
In den letzten Monaten kamen vermehrt Impulse aus den Gemeinden, den Gemeinden Best Practices zur Nachahmung zur Verfügung zu stellen. Auch in der Sitzung des Kreisklimarates am 22.05.2024 wurde dieser Wunsch geäußert.
Die Plattform GovShare als deutschlandweite Lösungsplattform für kommunalen Klimaschutz bietet hier umfangreiche Möglichkeiten. Gegen eine Nutzungsgebühr werden über 200 Kommunen aus aktuell neun Bundesländern bewährte Lösungen und Maßnahmen aus anderen Kommunen redaktionell aufbereitet zur Verfügung gestellt. Zu den Inhalten gehören unter anderem Projektbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse sowie eine Reihe dazugehöriger Werkzeuge, um den Aufwand und entsprechend die Personalkapazitäten zur Umsetzung dieser Maßnahmen in den Kommunen gering zu halten.
Das Projekt wurde im Rahmen eines Austauschtermines des Kreis-Klimaschutz-Netzwerkes vorgestellt und ein möglicher Mehrwert diskutiert. Einige Kommunen wie Henstedt-Ulzburg oder Bad Bramstedt haben hier direkt Interesse gezeigt.
Der FD 61.00 sieht ebenfalls einen Mehrwert und hat daher geplant, den Zugang für unsere Kommunen zum Ende dieses Jahres für vorerst ein Jahr zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hätten in diesem Fall regulär 6929,-€ betragen.
Durch die Teilnahme an einem Schleswig-Holstein weiten 12-monatigen Pilotvorhaben besteht die Möglichkeit, zusätzlich von einer begleitenden Evaluation zu profitieren. Diese soll die Nutzungserfahrungen, Erfolgsfaktoren und Herausforderungen bei der Implementierung der Plattform durch die beteiligten Kommunen systematisch analysieren und auswerten. Beteiligte Kommunen sind neben dem Kreis Segeberg die Stadt Flensburg, die Gemeinde Halstenbeck, die Stadt Pinneberg, die Stadt Quickborn, die Stadt Rendsburg sowie das Amt Trittau.
Das Pilotprojekt soll mit 75% durch die EKSH (Gesellschaft für Energie und Klima-schutz Schleswig-Holstein) gefördert werden, dadurch wäre die oben genannte Leistung für 2078,70,-€ zu bekommen.
Der Kreis Segeberg wird als federführende Kommune Träger und stellvertretend für die Kooperationspartner einen entsprechenden Förderantrag stellen, die finanzielle Abwicklung sicherstellen und den abschließenden Verwendungsnachweis ausfertigen.
Bevölkerung für Klimaschutzthemen sensibilisieren:
Ziel des neuen Klimaschutzkonzeptes ist auch, das Klimaschutzverständnis und das Bewusstsein für Klimaschutzpotentiale zu stärken und zu fördern.
Der Kreis Segeberg wird hierzu in 2025 an dem Schleswig-Holstein-weiten Klimathon teilnehmen, einer Kampagne, die der Bevölkerung niedrigschwellige Mini-Challenges zu diversen Klimaschutzthemen bietet. Diese Challenges zielen überwiegend auf Alltagsthemen wie Ernährung, Mobilität und Konsum ab und werden komfortabel über eine Smartphone-App verwaltet.
Die Kampagne wird als Gemeinschaftsaktion aller Kreisen des Landes (außer NF) zeitgleich durchgeführt und mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit begleitet. So entsteht ein lockerer Wettbewerb, welcher viele Teilnehmende zusätzlich motiviert.
Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein:
Der von der Landesregierung am 18.6.2024 beschlossene Gesetzesentwurf zur Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetztes SH soll zum 01.01.2025 in Kraft treten und definiert neben dem Klimaschutz erstmalig auch die Klimaanpassung als Pflichtaufgabe. Gemeinden und Kreise bekommen eine Reihe an zusätzlichen Vorgaben beispielsweise im Bereich des ÖPNV oder der Energieversorgung der eigenen Gebäude. Auch kommt zusätzlicher Berichts- und Verwaltungsaufwand auf die Kreise und Gemeinden zu, für den es nur teilweise einen Ausgleich vom Land geben soll.
Der Kreis hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben.
In der Sitzung am 22.5.2024 beschäftigte sich der Kreisklimarat mit der Maßnahme Q3 „Kreisklimarat fortführen“.
Neben Sachstandsberichten waren die Neuwahl der/des Vorsitzenden sowie die künftige Zusammensetzung des Gremiums die Leitthemen der Sitzung.
Die Sitzung brachte folgende Neuerungen:
- Herr Birnbaum übernimmt den Vorsitz (neutral, ohne Stimmrecht)
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Die Stimmberechtigungen wurden mit dem Ziel, ein Gleichgewicht zwischen Politik und Verwaltung zu wahren, wie folgt festgelegt:
- 6 Stimmen für die Kreistagsfraktionen
- 5 Stimmen für die hauptamtlichen Klimaschutzmanagenden aus dem Kreis SE
- 1 Stimme für den SHGT
- Der Zeitpunkt der Sitzungen soll angepasst werden, um Vorlagen noch mit ausreichend Vorlauf in die folgende UNK-Sitzung einbringen zu können.
- Vorlagen werden künftig durch die Verwaltung in den Fachausschuss eingebracht, nicht mehr wie bisher durch die Fraktionen
Weiteres ist dem Protokoll zur Sitzung zu entnehmen.
Förderung von Ladeinfrastruktur
Die Förderung wurde mit KT-Beschluss vom 12.10.2023 für die Jahre 2024 bis 2026 mit einem Jahresbudget von 300.000,-€ verlängert. Eine Antragstellung war ab dem 01.4.2024 möglich. Wie erwartet war die Nachfrage extrem hoch und es sind ca. 200 Anträge eingegangen. Die Fördermittel für 2024 waren innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft.
Nicht zum Zuge gekommene Antragstellende und Interessierte wurden und werden auf den 1.4.2025 als nächstes mögliches Antragsdatum verwiesen.
Sollte es im Zuge der Haushaltskonsolidierungen zu Budgetkürzungen kommen, empfiehlt die Klimaschutzleitstelle eine eventuelle Kürzung nur für den Bereich der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Nach wie vor werden über 80% der Ladevorgänge an privater Ladeinfrastruktur getätigt und so das öffentliche Ladenetz entlastet.
Zudem werden öffentlich zugängliche Ladestellen stark durch Bundesprogramme gefördert. Beispielsweise wurden mit dem „Deutschlandnetz“ gerade bundesweit Förderungen für 9000 Ladepunkte an 1000 Standorten an private Unternehmen vergeben, die bis Ende 2026 sogenannte weiße Flecken mit Schnellladeinfrastruktur versorgen werden.
Förderung von Radverkehrsinfrastruktur
Das Förderprogramm hat sich etabliert und wird nach wie vor gut nachgefragt. Die Kommunen können einen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur oft nicht aus eigenen Mitteln bewerkstelligen und sind auf Unterstützung angewiesen.
Die Förderung endet jedoch mit diesem Jahr, die Fördermittel für 2024 sind bereits zu ca. 60% vergeben.
Über eine Fortführung des Förderprogrammes auch über das Jahr 2024 hinaus ist im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen in den Herbstsitzungen zu entscheiden. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt vor (DrS/2019/021-3).
Radverkehrsrat und Radverkehrsbeauftragte/r
Die letzte Sitzung des Radverkehrsrates fand am 29.05.2024 statt.
Es wurde sich darauf verständigt, die Wahl des Vorsitzes sowie eines neuen Radverkehrsbeauftragten in der Sitzung am 11. September durchzuführen.
Weitere Themen waren unter anderem die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes, der mögliche Radweg auf der Kleinbahntrasse zwischen Bad Segeberg und Blunk sowie Berichte zum Radtourismuskonzept, Radschnellweg und Radverkehrsförderung aus FAG-Mitteln.
Näheres ist der Niederschrift im Allris zu entnehmen.
Fortschreibung des Kreis-Radverkehrskonzeptes
Die Ausschreibung der Leistung ist vollständig vorbereitet, die Erstellung des Leistungsverzeichnisses erfolgte unter Beteiligung des Ausschusses sowie des Radverkehrsrates. Beginn der Angebotsphase ist für September/Oktober geplant.
Das Stadtradeln fand in den drei Wochen vom 09.6. bis 29.6. 2024 im Kreis Segeberg statt. Die Zahl der aktiv Teilnehmenden ist auch in diesem Jahr wieder gestiegen, so das fast 2500 Registrierungen aus dem gesamten Kreisgebiet zu verzeichnen waren. Insgesamt 408.000km wurden in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Norderstedt, der Gemeinde Winsen, Kaltenkirchen, der Gemeinde Sülfeld, dem Amt Bad Bramstedt-Land, der Gemeinde Neversdorf, Ellerau und dem restlichen Kreisgebiet erradelt.
Die Siegerehrung für die für den Kreis Segeberg startenden Radler*innen und Teams sowie die Verleihung des Schulsonderpreises der Sparkassen erfolgt(e) gemeinsam mit Bad Segeberg am 8.9. im Rahmen des großes Segeberger See-Festes.
Die Teilnahmegebühren wurden auch in diesem Jahr wieder vom Land Schleswig-Holstein übernommen.
