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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fachstellungnahme der Verwaltung als Träger öffentlicher Belange zum  Entwurf der Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans wird bestätigt.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Zum Entwurf der Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans wird eine Stellungnahme abgegeben.

 

Sachverhalt:

Am 17.6.2024 wurde das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans eingeleitet. Wesentlicher Anlass für die Teilfortschreibung ist die Verpflichtung der Bundesländer aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, die dort festgesetzten Flächenziele fristgemäß zu erreichen. Mit der Teilfortschreibung sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung an Land neu festgelegt werden.

 

Das Beteiligungsverfahren endete mit Ablauf des 9.9.2024. Da die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen nach § 23 Satz 1 Nr. 4 KrO eine dem Kreistag vorbehaltene Aufgabe ist, ist eine etwaige Stellungnahme des Kreises zu dem Entwurf durch den Kreistag zu beschließen. Zur Fristwahrung hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Ältestenrat bereits ihre Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange als vorläufige Stellungnahme abgegeben (Anlagen 1 und 2). Diese ist nunmehr durch den Kreistag zu bestätigen und kann durch eine weitere politische Stellungnahme ergänzt werden.

Auch die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise hat eine Stellungnahme abgegeben (Anlage 3).

 

Auf der Grundlage der neu festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung erfolgt die Auswahl konkreter Windenergiegebiete im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans III in einem separaten Planungs- und Beteiligungsprozess in 2025.

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Finanz. Auswirkung

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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