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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der von der Autokraft GmbH für den Verkehrsvertrag über die Teilnetze SE3-9 in den Jahren 2022/2023 nachgewiesene finanzielle Aufwand für Inflationsausgleichsprämien von insgesamt 296.745,73 € wird ausgeglichen.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von steuerfreien Inflationsausgleichsprämien geschaffen. Im Rahmen des Verkehrsvertrages über das Teilnetz SE3-9 hat die Autokraft hiervon Gebrauch gemacht, für die Jahre 2022/2023 einen entsprechenden Aufwand von 296.745,73 € nachgewiesen und bittet den Kreis Segeberg um die separate Übernahme dieser Kosten, da diese von der verkehrsvertraglichen Finanzierungssystematik/ Preisgleitungsmechanismus nicht erfasst werden. Nach umfassender Prüfung durch hvv/NAH.SH und landesweiter Abstimmung unter den ÖPNV-Aufgabenträgern sind Verwaltung/SVG zu der Einschätzung gekommen, die Übernahme dieser außerplanmäßigen Kosten zu befürworten, die durch außerplanmäßige Erträge haushaltsneutral gedeckt werden können.

 

 

Sachverhalt:

Verkehrsverträge zwischen ÖPNV-Aufgabenträgern (AT) wie dem Kreis Segeberg und Verkehrsunternehmen (VU) regeln die Qualität, die Quantität und die Finanzierung des ÖPNV-Leistungsangebots. Inflationsbedingte Veränderungen der Produktionskosten werden über Preisgleitungsmechanismen abgebildet, denen Indizes des Statistischen Bundesamtes für die Treibstoff- und Lohnkostenentwicklung zugrunde liegen.

Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von (bis 3.000 € p.P.) steuerfreien Inflationsausgleichsprämien geschaffen. Hiervon haben die VU in Schleswig-Holstein im Sinne des Fahrpersonals und der Personalbindung auf einem immer enger werden Arbeitsmarkt („Arbeitnehmermarkt“) Gebrauch gemacht. Diese Sonderzahlungen sind nicht Bestandteil von regulären Tarifverträgen, gehen als „atypische“ Lohnkosten nicht in den ÖPNV-Lohnkostenindex des Statistischen Bundesamtes ein, werden von der Preisgleitung nicht erfasst und werden insofern verkehrsvertraglich nicht wirksam. Deshalb haben sich landesweit verschiedene VUs mit der Bitte um Unterstützung an die ATs sowie die Verkehrsverbünde hvv und NAH.SH gewandt. Auf Bitte der ATs haben hvv/NAH.SH den Sachverhalt fachlich und juristisch analysiert, bewertet und im Ergebnis festgestellt, dass eine freiwillige Übernahme dieser „atypischen Sonderzahlungen“ vertretbar und plausibel wäre. Die ATs kamen auf dieser Basis zu der fachlichen Einschätzung, dass damit die Grundlage gegeben sei, sich konstruktiv mit den VUs über diese wirtschaftlichen Sondereffekte zu verständigen, die verkehrsvertraglich nicht wirksam werden. Zumal insbesondere die Personalbindung im Sinne der ATs ist, um Fahrtausfälle zu vermeiden oder mindestens zu begrenzen.

Als Voraussetzungen für derartige Kostenübernahmen wurde festgehalten, dass entsprechende Aufwände durch Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern nachzuweisen sind sowie, dass auf Subunternehmer (deren Einsatz verkehrsvertraglich zulässig ist) entfallende Anteile vollständig an diese weiterzureichen sind.

Im Rahmen des Verkehrsvertrags über die Teilnetze SE3-9 hat die Autokraft für die Jahre 2022/2023 insofern Inflationsausgleichsprämien von insgesamt 296.745,73 € nachgewiesen (inklusive Subunternehmer) und bittet den Kreis Segeberg um die Übernahme dieser Kosten (Anlagen 1 bis 4).

Da diese „atypischen Sonderzahlungen“ zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation (Ende 2019/Anfang 2020) weder bekannt noch absehbar waren, konnten diese von der Autokraft auch dort nicht berücksichtigt werden. In der Gesamtbetrachtung befürworten Verwaltung/SVG daher einen Ausgleich dieser außerplanmäßigen Kosten durch den Kreis Segeberg. Die Finanzierung kann durch außerplanmäßige Erträge haushaltsneutral gedeckt werden können (Erhöhung der ÖPNV-Landesmittel gemäß ÖPNV-Finanzierungsverordnung).

Andere VUs (VHH/Teilnetz SE1-2, VKP/Teilnetz SE10) haben keine entsprechenden Forderungen geltend gemacht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dies in näherer Zukunft ändert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

296.745,73 € in 2024

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5313200000

 

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

296.745,73

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

x

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

x

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

4141110000 - Regionalisierungsmittel Land

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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