Bericht der Verwaltung - DrS/2024/190
Grunddaten
- Betreff:
-
Angebote „Frühe Hilfen im Kreis Segeberg“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- Allgemeine Soziale Dienste; Kita, Jugend, Schule, Kultur; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Barbara Lüneburg-Prieß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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19.09.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Höhe der Zuwendungen aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen, dem Landesförderprogramm Schutzengel, sowie die Kreisfördermittel für Frühe Hilfen und für Willkommensbesuche sind über Jahre relativ gleichbleibend bei Kostensteigerungen für Personal- (Tariferhöhungen), Gemein- und auch Sachausgaben, z.B. als Folge der Energiekrise und durch Inflation.
Die Träger der Frühen Hilfen im Kreis Segeberg beurteilen die zur Verfügungen stehenden Mittel zur Erbringung Früher Hilfen als zunehmend nicht auskömmlich bzw. mindestens gestaltungseinschränkend.
Das Diakonische Werk Altholstein GmbH hat angekündigt, für das kommende Jahr 2025 keine Anträge auf Zuwendungen für Frühe Hilfen zu stellen bzw. ab Jahresende 2024 keine Frühen Hilfen mehr im Kreis Segeberg zu erbringen.
Sachverhalt:
- Allgemeines
Die Frühen Hilfen im Kreis Segeberg setzen sich zusammen aus
- Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen,
- aus dem Landesförderprogramm Schutzengel und
- aus der Kreisförderung Frühe Hilfen beziehungsweise den ergänzenden Kreismitteln für ‚Willkommensbesuche‘.
Die Zuwendung aus der Bundesstiftung stellt eine antragsbezogene Festbetragsförderung (Förderquote: 100 %) dar.
Der Gesamtzuwendungsbescheid der Bundesstiftung Frühe Hilfen an das Kreisjugendamt Segeberg belief sich sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 auf je 99.910,00 Euro. Dabei umfassten die Fördersummen in beiden Jahren einen Zuschlag i.H.v. 15.260,00 Euro zu der eigentlich gemäß Verteilungsschlüssel zu erwartenden Zuwendung. Dieser ergibt sich aus nicht abgerufenen Mitteln anderer Jugendämter.
Verteilungsschlüssel |
2023 |
2024 |
Plan 2025 ff. |
Bundesstiftung Frühe Hilfen |
99.910,00 € Incl. Aufstockungsbetrag |
84.650,00 €
+ 15.260 € = 99.910,00 € |
84.650,00 € + Aufstockung? |
Gefördert werden Maßnahmen zur Netzwerkförderung incl. Personalkosten zur Koordinierung der Hilfen und zur Qualitätssicherung sowie im Wesentlichen der aufsuchende Einsatz durch Gesundheitsfachkräfte (FGKiKP), die beratend in Familien mit Kindern unter 3 Jahren beziehungsweise bei Schwangeren tätig werden (Förderbereiche 1 und 2). In der Region Ost beantragte der dort tätige Träger bis 2023 die Verwendung eines Teils der Fördersumme für Wellcome (Förderbereich 3).
Der zuwendungsberechtigte örtliche Träger ist gemäß Richtlinie zum Vorhalten einer Personalstelle zur Koordinierung mit mind. ½ Stelle eines VZÄ im öff. Dienst verpflichtet.
Die Kreisförderung ergänzt die Bundesstiftung: Es werden u. a. fachlich notwendige Ausgabenanteile gefördert, die nicht durch die Richtlinien der Bundesstiftung abgedeckt sind. Die Kreisförderung umfasst jährlich 60.000,00 Euro, ergänzend werden jährlich 20.000 Euro für Willkommensbesuche (Sachausgaben) bereitgestellt.
Mit dem Landesförderprogramm „Schutzengel“ ergänzt das Land Schleswig-Holstein die Fördermöglichkeiten der Bundesstiftung um ambulante sozialraumbezogene, auch pädagogisch ausgerichtete, Angebotsmöglichkeiten. Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß Richtlinie mit einer Förderquote von 80 % bei 20 % Eigenmitteleinbringung durch den örtlichen JH-Träger.
Zuwendungsgrundlage ist eine einzelprojektbezogene Antragsstellung.
Verteilungsschlüssel |
2023 |
2024 |
Plan 2025 ff. |
Landesförder-
Die tatsächlich ausgeschüttete Summe ist abhängig vom zwingend einzubringenden Eigenanteil. |
67.000,00 €
(bewilligte Ausgaben: 67.000,00 € verbrauchte Mittel gemäß VN:
Gesamt: |
65.160,00 €
(beantragt/bewilligt: 64.824,00 € |
65.160,00 € |
Gefördert werden für die Zielgruppe der Frühen Hilfen Personal- und Sachausgaben mit dem Ziel besserer Übergänge an Schnittstellen und bei Systemübergängen, für Lotsensysteme für Eltern, für Angebote, die als Türöffner für „Frühe Hilfen“ dienen und für die (interdisziplinäre) Vermittlung in Angebote der „Frühen Hilfen“ zur Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz von Eltern mit Kindern bis zum Alter von 3 Jahren. Fördervoraussetzung ist die Einbindung der Angebote in das Netzwerk Frühe Hilfen, ein niedrigschwelliger Zugang zu den Angeboten und der Einsatz von geeigneten Fachkräften.
- Inhaltliche Konkretisierung:
Im Jahr 2023 haben drei Träger Leistungen der Frühen Hilfen erbracht:
- Region Nord: Diakonie Altholstein
- Region West: Tausendfüßler Stiftung Kaltenkirchen
- Region Ost: Evangelisches Bildungswerk, Kirchenkreis Plön-Segeberg
Die Träger haben jeweils einen Zuwendungsanteil Bundesstiftung in Höhe von 29.400,00 Euro zugesagt bekommen, ergänzt durch einen Kreisförderungsanteil in Höhe von je 20.000 Euro sowie projektbezogene Förderbeträge Schutzengel (Diakonie: insgesamt 17.823 Euro, Tausendfüßler: insgesamt 15.824 Euro, Bildungswerk: insgesamt 30.553 Euro).
Der Einsatz der Zuwendungen und die Inhalte der Leistungserbringung bzgl. der Bundesstiftung der drei Träger unterscheiden sich regional und sind jeweils antragsabhängig. Z.B. Wellcome gibt es nur im Bereich Ost.
Für das Jahr 2024 hat die Diakonie Altholstein erklärt,
- keine Anträge auf Zuwendungen aus dem Landesförderprogramm Schutzengel stellen zu wollen und
- den Bereich Nord-Ost (Trappenkamp und Umgegend) nicht weiter mit Angeboten der Frühen Hilfen versorgen zu können.
Das Ev. Bildungswerk, Kirchenkreis Plön-Segeberg hat zusätzlich im Bereich Nord-Ost die aufsuchende Versorgung übernommen und bietet dort auch Schutzengel-Angebote an.
Die Lebenshilfe Bad Bramstedt hat sich bereit erklärt, ein Schutzengel-Angebot in Boostedt zu übernehmen und einen entsprechenden Förderantrag gestellt.
Daraus ergeben sich für das laufende Jahr unterschiedliche Zuwendungszusagen:
|
Ev. Bildungswerk, |
Tausendfüßler Stiftung |
Diakonie |
Lebenshilfe |
Bundesstiftung |
43.626,00 € |
30.000,00 € |
16.547,67 € |
./. |
Kreisförderung |
28.999,66 € |
20.000,00 € |
11.000,00 € |
./. |
Schutzengel |
71.063,00 € |
12.922,00 € |
./. |
4742,00 € |
Entwicklung Personaleinsatz aufsuchende Frühe Hilfen (freie Träger)
2023 |
Koordinierung: 0,25 Std./Wo.
FGKiKPs:
19,1 Std./Wo. |
Koordinierung: 6 Std./Wo.
FGKiKPs: 20,8 Std./Wo. durch 2 FKe |
Koordinierung: 2 Std./Wo.
FGKiKPs: 19,1 Std./Wo. durch 3 FKe |
2024 |
Koordinierung: 0 Std/Wo
FGKiKPs: 10,75 Std./Wo. durch 1 FK |
Koordinierung: 4 Std./Wo.
FGKiKPs: 15,5 Std./Wo. durch 2 FKe |
Koordinierung: 3 Std./Wo. + Welcome-Koord.
FGKiKPs: 28,2 Std./Wo. durch 4 FKe |
Der Einsatz der Zuwendungen und die Inhalte der Leistungserbringung bzgl. der Bundesstiftung der drei Träger unterscheiden sich regional und sind jeweils antragsabhängig.
Entwicklung der Angebote „Schutzengel“ 2023/2024 (siehe Anlage).
Perspektive:
Für das Jahr 2025 hat die Diakonie Altholstein erklärt, keine Angebote der Frühen Hilfen im Kreis Segeberg mehr anbieten zu wollen. Grund sei die unzureichende finanzielle Ausstattung der Frühen Hilfen (gleichbleibende Förderumfänge bei steigenden Personal- und Gemeinausgaben).
Handlungsnotwendigkeit:
Es ist erforderlich, dass kurzfristig eine Lösung gefunden wird, mit der weiterhin eine Versorgung des gesamten Kreisgebietes mit Angeboten der Frühen Hilfen sichergestellt ist bzw. sich Träger der freien Jugendhilfe in der Lage sehen, entsprechende Angebote unterbreiten zu können. Der FD 51 ist in der laufenden Bearbeitung dieser Problemstellung.
Die Wirksamkeit der Frühen Hilfen als präventives Leistungsangebot ist wissenschaftlich erwiesen. Die Bundesregierung hat aufgrund dessen eine Bundesstiftung eingerichtet. Grundlage der Bundesstiftung Frühe Hilfen ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Paragrafen 1-3, als Teil des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG). Details zur Umsetzung des darin festgelegten Fonds durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen, zu den Förderbereichen sowie zu den Aufgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) regeln Satzung, Verwaltungsvereinbarung und Leistungsleitlinien.
Die Landesregierung fördert gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 2007 (GVOBl Schl.-H. 2008 S. 2), demgemäß das Land frühe und rechtzeitige Hilfen und Leistungen für Eltern und Kinder fördert, die gemeinsam von Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Sozialhilfe erbracht werden.
In der Folge ergibt sich eine fachliche Notwendigkeit für das Kreisjugendamt zum Vorhalten von Frühen Hilfen.
Im Rahmen der Prüfungen zur Haushaltskonsolidierung 2025 stellt die Verwaltung fest, dass die Frühen Hilfen nicht in die Konsolidierungsliste aufgenommen sind, denn die Finanzierung der Frühen Hilfen erfolgt in erheblichem Umfang und zuvörderst durch Zuwendungen aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen und dem Landesförderprogramm Schutzengel. Auch Stellenanteile der Koordinierenden beim Kreis Segeberg werden aus diesen Zuwendungen finanziert.
Bei der Zuwendung des Bundes handelt es sich um eine 100%-Förderung aus einer gesetzlich festgeschriebenen Bundesstiftung, die zu Gunsten des örtl. / öff. JHT geht bzw. durch diesen an freie JHT weitergeleitet wird. Die ergänzenden Kreisförderungen dienen der Finanzierung von gem. Richtlinien der Bundesstiftung nicht abrechenbaren Bestandteilen, die aber fachlich notwendig zur Zielerreichung sind.
Die freiwillige Zuwendung des Landes aus dem Landesförderprogramm Schutzengel erfolgt als 80 %-Förderung. Damit ist die Höhe der möglichen Landesförderung (deren max. Höhe sich analog der Bundesstiftung aus dem Königsteiner Verteilungsschlüssel ergibt) abhängig von einem zu erbringenden Eigenanteil (20 %), d.h. das Absenken des Eigenanteils würde die Landes-Fördersumme um ein Vielfaches absenken und die präventiven Angebote im Kreis empfindlich schmälern.
Das SGB VIII / KJSG verpflichtet das JA zum Vorhalten insb. auch von niedrigschwelligen, sozialraumbezogenen bzw. bürgernahen Leistungen / präventiven Angeboten:
„Eines der Ziele des KJSG ist die Stärkung präventiver Leistungen vor Ort. Gemeint ist die Stärkung von ambulanten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, mit denen Bedarfen von Familien früh- bzw. rechtzeitig Rechnung getragen werden kann und durch deren Inanspruchnahme intensive und umfangreiche Hilfen zur Kindeswohlsicherung rechtzeitig verhindert werden können.“ (BT-Drs. 19/26107, 3)
Dies leisten insbesondere die Frühen Hilfen mit ihrer aufsuchenden und verpflichtend niedrigschwelligen Angebots- und Vermittlungsstruktur für Familien mit Kindern unter 3 Jahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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360,8 kB
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