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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2024/172

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Nach der Umsteuerung der Projektmittel des Projektes „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Kreis Segeberg“ empfiehlt die Verwaltung die Verstetigung des Weiterbildungsverbundes durch den Fachdienst Gesundheit des Kreises mit perspektivischer Einbindung in eine zukünftige Gesundheitsregion Segeberg sowie die Weiterführung des Arbeitgeberzuschusses als Anreiz für den Anstieg an Ausbildung für die Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPa) ab 2025.

 

Sachverhalt:

Das vom Kreis Segeberg etablierte Projekt zur „Sicherstellung der Hausärztlichen Versorgung im Kreis Segeberg“ wurde nach der Anpassung (DrS/2023/183) mit den beschlossenen Maßnahmen weitergeführt. Vor der Umsteuerung geschlossene laufende Förderverträge werden noch erfüllt.

Die Förderung der Niederlassung von neuen Hausärzt*innen im Kreis Segeberg durch den im Rahmen des Projektes 2022 gegründeten Weiterbildungsverbund (WBV) ist auch zukünftig ein wichtiges Anliegen zur Unterstützung der Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Seit Gründung des Verbundes ist die Zahl der Mitglieder von 8 auf 47 Ärzt*innen aus inzwischen 28 Haus –und Facharztpraxen gestiegen, über 20 Ärzt*innen in Weiterbildung machen zurzeit ihre Fachärzt*innen-Ausbildung in einer der Praxen oder Kliniken des WBV.

Durch die Verstetigung des WBV ab 2025 soll die Attraktivität des Kreises für angehende Hausärzt*innen auch in Zukunft erhöht werden. Dafür sollen die potentiellen zukünftigen Hausärzt*innen weiterhin gezielt angesprochen werden und eine zentrale Ansprechpartner*in im Fachdienst Gesundheit des Kreises haben. Die Betreuung der Zielgruppe soll in allen Phasen der Ausbildung auf dem Weg zur Niederlassung als Hausärzt*in und im Kontakt mit den Stakeholdern wie z.B. Universitäten (inkl. Instituten für Allgemeinmedizin und den Kompetenzzentren für Weiterbildung) sowie mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein stattfinden.

Nach Überprüfung der bisherigen Maßnahmen (DrS/2023/183) vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen schlägt die Verwaltung ein neu differenziertes und deutlich effizienteres Maßnahmenpaket zur Verstetigung des WBV ab 2025 vor:

Maßnahmenpaket

Maßnahme 1: Förderung der NäPa-Ausbildung

  •          Förderung der Arztpraxen bei Abschluss der NäPa-Ausbildung
  •          Beratung der Arztpraxen zur NäPa-Ausbildung

 

Der für die Praxisinhaber*innen entstehende Arbeitsausfall der Praxismitarbeiter*in während der Ausbildung zur qualifizierten NäPa wird durch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 1.000,00€ für zehn NäPas pro Jahr gefördert.

Die vom OVG-Ausschuss am 29.08.2022 (DrS/2022/089-1) beschlossene Förderung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung von jeweils zehn NäPa´s mit einem Arbeitgeberzuschuss von je 1.000,00 € in 2023 und 2024 konnte nicht vollständig genutzt werden. Wie die Ärztegenossenschaft Nord ihrem Sachstandsbericht vom 30.04.2024 (Anlage 2 - DrS/2024/112) berichtete, ist der Grund dafür eine verlängerte Fortbildungszeit bei der Ärztekammer. Im Jahr 2023 haben zwei NäPas ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Zurzeit ist eine NäPa für den Kurs in 2024 angemeldet.

Eine qualifizierte NäPa kann mit den an sie delegierten Tätigkeiten die Hausärzt*innen entlasten und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung leisten. Aus diesem Grund wird die Fortführung der NäPa-Förderung als Maßnahme über 2024 hinaus von der Verwaltung als sinnvoll erachtet.

Kalkulierte Kosten jährlich: 10.000,00€ brutto (10 x 1.000€)

 

Maßnahme 2: Förderung der Anschaffung eines wissenschaftlichen

       Online-Tools für Praxen des WBV mit ÄiW

                       (Anschubunterstützung)

 

  •          Online-Tool „Hausarztwissen online/ auf einen Klick“ für engagierte Praxen
  •          Modernisierungsunterstützung/ Attraktivierung der Praxen attraktiv für Praxen und ÄiW

Zur Unterstützung der Ausbildung in der ambulanten Praxis fördert der Kreis die Anschaffung eines wissenschaftlichen Online-Tools Hausarztwissen auf einen Klick. Entsprechend den Ausbildungsabschnitten in den Kliniken soll den angehenden Hausärzt*innen der gleiche evidenzbasierte und praxisorientierte Wissenszugang wie in den Kliniken und während des Studiums geboten werden. Interessierte und engagierte Praxen erhalten jeweils einmalig die Jahresgebühr vom Kreis bezahlt. Nachfolgende Kosten sind selbst zu tragen.

 

Kalkulierte Kosten jährlich: 5.000,00€ brutto (lt. Marktrecherche verschiedener Anbieter)

 

Maßnahme 3: Kontakt und Pflege der Zusammenarbeit mit allen

                       Partnern (Stakeholdern) der hausärztlichen Versorgung

  •          Gewinnung Weiterbildungsbefugten (WBB) & Lehrpraxen
  •          Vermittlung Angebot – Nachfrage der Ausbildungsplätze
  •          Fortbildung (evtl. in Kooperation)  „Fit für die Zukunft“
  •          Vernetzung ÄiW und Ärzt*innen, die ihre Praxis in den nächsten 10 Jahren abgeben möchten (bspw. „Come Together“)

 

Der persönliche Kontakt zu den Stakeholdern der hausärztlichen Versorgung im Kreis wird weiterhin gepflegt. Die Koordination der Vermittlung der Ausbildungsplätze soll durch den kontinuierlichen Austausch über Angebot und Nachfrage stattfinden. Zusätzlich wird die Möglichkeit der „Praxissuche“ auf der Homepage des WBV angeboten.

Über den WBV sollte zukünftig auch auf die Notwendigkeit der rechtzeitigen Planung der Übergabe aufmerksam machen. Es wäre sinnvoll, dass der WBV für Praxen, die in den nächsten 10 Jahre eine Übergabe planen, ein Angebot macht, wie diese sich frühzeitig „Fit für die Zukunft“ und attraktiv für die Übernahme der nächsten Generation machen können. Dies könnte z.B. in Form einer Fortbildung, evtl. auch in Kooperation mit anderen Stakeholdern, stattfinden. Denkbar wäre auch ein „Come Together“ von Ärzt*innen in Weiterbildung und zukünftigen Praxisabgebenden für ein Kennenlernen und den frühen Austausch.

 

Kalkulierte Kosten jährlich: 6.000,00€ brutto (Veranstaltungskosten für Raummiete, Redner, Catering etc.; personelle Ressourcen stellt der FD Gesundheit)

 

 

Maßnahme 4: Einheitlicher Ansprechpartner (One StopAgency) für

                       Ärzt*innen in Weiterbildung & Kontakt zur Ziel-

                       gruppe der angehenden Ärzt*innen

 

  •          Ansprechpartner*in im FD 53.10 für ÄiW & Studierende 
  •          Willkommenskultur bei Praktika und Weiterbildung im Kreis
  •          Teilnahme an PJ-Tagen & Infotagen der UNIs/Institute etc. durch FD 53.10

 

Für die Ärzt*innen in Weiterbildung und die Studierenden soll es auch zukünftig eine Ansprechpartner*in im Kreis geben. Der persönliche Kontakt zu der Zielgruppe der zukünftigen Hausärzt*innen wird in allen praktischen Ausbildungsphasen im Kreis Segeberg - Blockpraktikum, Famulatur, Praktisches Jahr u. Weiterbildung zur Fachärzt*in Allgemeinmedizin – gepflegt.  Für die Sichtbarkeit des WBV für die Studierenden wird die Teilnahme des Kreises an Veranstaltungen der Universitäten, wie z.B. der PJ-Tag der Uni Lübeck, genutzt.

 

Kalkulierte Kosten jährlich: Personelle Ressourcen im Fachdienst Gesundheit

 

 

Maßnahme 5: Sichtbarkeit der Gesundheitskampagne und des

       Weiterbildungsverbundes

 

  •          Website mit neuem Logo Verbindung mit Homepage vom Kreis
  •          Social-Media-Management

Für die Sichtbarkeit des WBV und der Attraktivität des Kreises Segeberg für zukünftige Hausärzt*innen wird auch weiterhin die bisherige Website in Verbindung mit den Social-Media-Kanälen genutzt. Auf der Website wird das Logo erneuert und eine Anpassung an die Lebensphasen der Zielgruppe der zukünftigen Hausärzt*innen vorgenommen. Mittelfristig ist eine Überführung der heutigen Internetseite in das Onlineangebot des Kreises sinnvoll.

Kalkulierte Kosten jährlich: Personelle Ressourcen im Fachdienst Gesundheit

 

FAZIT:

Folglich konnte durch die Überprüfung und Neuplanung der Maßnahmen ab 2025 der Betrag der Gesamtkosten aktiv auf 21.000,00€ brutto pro Jahr reduziert werden. Alle bislang in dem Projekt beschlossenen Maßnahmen werden damit aufgehoben.

Die Maßnahmen sollen zukünftig durch den Fachdienst Gesundheit des Kreises durchgeführt werden. Hierfür werden personelle Ressourcen im Fachdienst eingeplant, so dass keine neuen Kosten für eine externe Vergabe entstehen. Die Verwaltung plant für das neue Maßnahmenpaket ab 2025 Kosten in Höhe von maximal 21.000,00€ brutto ein. Die Kosten für die Maßnahmen sind durch vom OVG-Ausschuss am 06.11.2023 (DrS/2023/183) beschlossenen Gesamtkosten von 101.215,00€ vollständig gedeckt. Bei positiver Beschlussfassung im November könnte der Haushaltsansatz 2025 über die Änderungsliste entsprechend reduziert werden.

Im Rahmen der Prüfungen zur Haushaltskonsolidierung 2025 hat die Verwaltung diese Leistung in einem Umfang von 270.600€ in 2025, 301.600€ in 2026 und 98.000€ in 2027 als „konsolidierungsfähig“ eingeordnet. Es wird auf die Ausführungen in Zeile 8 der Gesamtliste der Konsolidierungsunterlagen vom 18.07.2024 verwiesen.

Nach erneuter Überprüfung und geplanter verstärkter Einbindung der Ressourcen des Fachdienstes Gesundheit wird die Verwaltung im November empfehlen, doch einen Betrag von 21.000€ für das Maßnahmenpaket in den Haushalt 2025 einzustellen.

 

Perspektivisch kann der WBV in eine zukünftige Gesundheitsregion Kreis Segeberg eingefügt werden. Langfristig ist der Aufbau einer Gesundheitsregion mit gut vernetzten Strukturen für Gesundheitsakteur*innen vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels eine sinnvolle zukünftige Maßnahme, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Kreis Segeberg zu sichern.

Mit Blick auf die noch offenen bundespolitischen Beschlüsse zu dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und der Option auf die Wiederaufnahme der Gesundheitsregionen in dieses Gesetz schlägt die Verwaltung eindringlich vor, das Projekt „Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Kreis Segeberg“ mit dem neuen Maßnahmenpaket zur Verstetigung des Weiterbildungsverbundes über 2024 hinaus fortzuführen und perspektivisch in eine gut vernetzte Gesundheitsregion Segeberg einzubinden.

Die Verwaltung würde diesen Verwaltungsvorschlag als Beschlussvorlage am 18.11.2024 im OVG-Ausschuss auf die Tagesordnung setzen.

 

 

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