Drucksache - DrS/2024/137
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung des Kreises Segeberg an der TraveKom projects GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Informations- und Kommunikationsmanagement
- Bearbeitung:
- Dennis Stelling
- Beteiligt:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Gremien, Kommunikation, Controlling
- Verfasser 1:
- Stelling, Dennis
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister
Beschlussvorschlag
1. Der Beteiligung an der TraveKom projects GmbH & Co. KG zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
2. Zur Finanzierung der Maßnahme wird einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 50,- € in 2024 zugestimmt.
3. Der Kreis Segeberg entsendet Herrn Dennis Stelling, FDL 10.50, sowie Herrn Kristof Kuhlmann, FDL 11.00, als Stellvertreter in den Beirat der TraveKom projects GmbH & Co. KG.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle dazu erforderlichen Verträge mit der TraveKom projects GmbH & Co. KG abzuschließen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Um von den Leistungen der TraveKom via Inhousevergabe profitieren zu können, möchte der Kreis Segeberg der TraveKom projects GmbH & Co. KG als Kommanditistin beitreten.
Sachverhalt:
Die TraveKom projects GmbH & Co. KG (TraveKom) bietet Leistungen insbesondere im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung und digitalen Daseinsvorsorge an. Von diesen Leistungen kann der Kreis Segeberg im Kontext der digitalen Transformation und im Change-Management profitieren und die eigenen Ressourcen entsprechend unterstützen.
Die Kommanditgesellschaft ist als interkommunale Kooperation angelegt, die Leistungen im Bereich der digitalen Daseinsvorsorge vorwiegend für ihre kommunalen Gesellschafter erbringen soll.
Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe a) der Hauptsatzung des Kreises Segeberg ist - im Einklang mit § 23 Nr. 17.a) der KrO SH - abweichend davon der Hauptausschuss für die unmittelbare Beteiligung an Gesellschaften zuständig, die sich auf Gesellschaften beziehen, an denen der Kreis mit weniger als 75% beteiligt ist, was im Falle einer Beteiligung an der TraveKom projects GmbH & Co. KG zutrifft.
Nach § 57 der Kreisordnung (KrO) i. V. m. § 108 Abs. 1 GO ist eine wirtschaftliche Betätigung gegenüber der obersten Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) anzuzeigen; diese kann der wirtschaftlichen Betätigung innerhalb von 6 Wochen nach Anzeige widersprechen. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits mittelbar die Hansestadt Lübeck direkt an der TraveKom beteiligt ist, ist nicht davon auszugehen, dass das Land – auch angesichts der geringen Beteiligungshöhe von 2,5% – von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen könnte.
Sollte bis zur Sitzung des Hauptausschusses keine Rückmeldung der KAB vorliegen, wäre der Beschluss unter deren Vorbehalt zu treffen.
In Bezug auf die Abwägung der Vor- und Nachteile der Beteiligung an der TraveKom gem. § 102 Abs. 1 GO wird Folgendes ausgeführt:
Das Unternehmen TraveKom ist ein zu 100% von der Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (mittelbar Hansestadt Lübeck) öffentlich getragenes Digitalisierungsunternehmen, an dem sich auch kommunale Träger direkt beteiligen können. Eine derartige Beteiligung ist mit dem Vorteil verbunden, dass sog. „Inhouse“-Vergaben an die Travekom möglich sind. Die Travekom ist vorrangig für ihre Gesellschafter tätig.
Alleingesellschafter der TraveKom ist aktuell mit 100 % die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH, die widerum eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Hansestadt Lübeck ist.
Für die Beteiligung an der TraveKom liegen die kommunalrechtlichen Voraussetzungen gem. §§ 101 und 102 GO vor.
1. ein öffentlicher Zweck, dessen Erfüllung im Vordergrund der Unternehmung stehen muss
Gem. § 2 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag TraveKom: „Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung und der Vertrieb von Produkten und datenbasierten Geschäftsmodellen zur Entwicklung von nachhaltigen und vernetzten Kommunen insbesondere im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland, einschließlich aller damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten, die die digitale Befähigung und Transformation in diesen Kommunen beinhalten.“
2. die wirtschaftliche Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und des Unternehmens steht
Die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH hat in Aussicht gestellt, 2,5% seiner Beteiligung an der Kommanditgesellschaft an den Erwerber Kreis Segeberg zu veräußern, dies entspricht einem Kapitalanteil von 50,00 EUR. Die Haftung der kommunalen Gesellschafter ist auf den Einlagebetrag begrenzt. Der Gesellschaftsvertrag der TraveKom sieht keine Nachschusspflicht vor. Weitere laufende Kosten sind in Bezug auf die Finanzierung der Gesellschaft nicht zu erbringen.
3. der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erfüllt werden kann.
Überwiegende Motivation für eine Beteiligung an der TraveKom ist die Möglichkeit zur direkten und dabei verzögerungsfreien Vergabe von Leistungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung und digitalen Daseinsvorsorge, Stichwort „Inhouse“-Vergabe.
Die Möglichkeit der Direktvergabe sorgt für eine signifikante Entlastung der betroffenen Fachdienste sowie der zentralen Vergabestelle des Kreises.
In Bezug auf mögliche personalwirtschaftliche, mitbestimmungsrechtliche und gleichstellungsrechtliche Änderungen sind bei der Kreisverwaltung Segeberg keine unmittelbaren Auswirkungen zu erwarten. Die Beteiligung an der TraveKom eröffnet in erster Linie die Option einer Inhouse-Vergabe von Leistungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung und digitalen Daseinsvorsorge.
Die Beauftragung der TraveKom durch ihre Gesellschafter erfolgt jeweils auf individual-vertraglicher Basis.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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50 EUR |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: 1114 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto:1114100 / 7868300000 |
X |
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
50 |
Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X |
Nein |
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Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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760,3 kB
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