Drucksache - DrS/2024/110
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse des „Forum Frauenhaus“ vom 26.03.2024 (Aufruf zur Erhöhung der FAG-Mittel)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Brandt, Anne-Christin
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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27.06.2024
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.07.2024
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Geplant
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Kreis Segeberg erkennt die Erforderlichkeit und Notwendigkeit weiterer Frauenhausplätze und Schutzwohnungen an. Keinesfalls darf es durch die mögliche Erhöhung der Mittel in einem Bereich zu Kürzungen in einem anderen Bereich kommen. Deshalb appellieren die politischen Fraktionen und der Landrat gemeinsam an die Landespolitik, bei den anstehenden Verhandlungen zur Verteilung der Mittel aus dem FAG einen insgesamt höheren Anteil für Frauenhäuser und Schutzwohnungen zu vereinbaren.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Am 26.03.2024 fand das „Forum Frauenhaus“ statt, an dem neben den Mitgliedern des ehemaligen AK Frauenhaus auch Vertreter*innen der Landespolitik und des Ministeriums teilnahmen. Als ein Ergebnis soll der Aufruf zur Erhöhung der FAG-Mittel erfolgen. Die weiteren Ergebnisse sind anliegend zusammengefasst.
Sachverhalt:
Am „Forum Frauenhaus“ des Kreises Segeberg am 26.03.2024 nahmen neben Vertreter*innen der Kreispolitik, der Frauenberatungsstellen, der Frauenhäuser in Norderstedt, Lübeck und Ostholstein, des Diakonischen Werkes Hamburg-West/ Südholstein, der Diakonisches Werk Altholstein GmbH, der Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH, des Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Segeberg e.V., des Forums für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt, des Projektes Frauen_Wohnen vom Paritätischen sowie die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises und der Kommunen auch Vertreterinnen der Landespolitik und des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holsteins teil.
Im ersten Teil der Veranstaltung gaben zunächst die Vertreterinnen des Ministeriums und der Landespolitik ihre Statements zur Arbeit für und zur Finanzierung von Frauenhäusern sowie zur angedachten Definition der Aufnahme von Schutzwohnungen in das FAG ab. Im zweiten Teil wurden sodann umzusetzende Maßnahmen bzgl. der Errichtung eines weiteren Frauenhauses bzw. von weiteren Schutzwohnungen im Kreisgebiet erörtert (s. Protokoll des Forums Frauenhaus – Anlage 1).
Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass das Land Schleswig-Holstein die Finanzierung von Frauenhausplätzen nicht erweitern wird. Allenfalls langfristig könnte sich durch ein Bundesgesetz am Finanzierungsmodell etwas ändern. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass ein mögliches Bundesgesetz nicht zum Nachteil von Schleswig-Holstein ausfällt. Die Finanzierung von Frauenhausplätzen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Das Ministerium wird keine weiteren Frauenhäuser oder Schutzwohnungen finanzieren, da die Mittel des FAG bereits gebunden seien. Im Übrigen sei es Aufgabe der Kommunen, für die Unterbringung von Gewalt bedrohten Frauen und deren Kindern zu sorgen.
Der Kreis Segeberg (Politik und Verwaltung) wurde von Seiten der Landespolitik aufgefordert, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Verteilung der Mittel des FAG beim SHLKT dafür einzusetzen, dass zur Finanzierung der Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ein höherer Anteil festgelegt wird.
Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass ein Beschluss gefasst wird, dass sich der Kreis Segeberg für einen höheren Anteil der Mittel des FAG zur Finanzierung von Frauenhausplätzen bzw. Schutzwohnungen einsetzt.
Nachfolgend hat die Kreisverwaltung vom SHLKT die Mitteilung erhalten, dass das Land beabsichtigt, Schutzwohnungen in die Richtlinien zur Förderung von Frauenhausplätzen aufzunehmen, allerdings ohne dass ein Anspruch auf Förderung bestehen soll (Anlage 2). Die Kreisverwaltung hat dazu eine entsprechende Stellungnahme abgegeben (Anlage 3).
Finanz. Auswirkung
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Nein |
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Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
x |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
x |
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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141,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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745,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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8
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(wie Dokument)
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128 kB
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9
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(wie Dokument)
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627,5 kB
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