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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt die Wiedervernässung der zentralen Flächen des Heidmoores unter Verwendung naturschutzrechtlicher Ersatzgelder durch die UNB.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Das Heidmoor ist ein Naturschutzgebiet im Kreis Segeberg. Es ist Teil eines FFH-Schutzgebietes sowie eines praktisch deckungsgleichen Europäischen Vogelschutzgebietes.
Es liegt eine Planung für den zentralen Bereich des Heidmoores vor, durch welche Flächen im Eigentum des Kreises Segeberg sowie der Gemeinde Seedorf wiedervernässt werden sollen.
Die Wiedervernässung wird sich als Maßnahme des biologischen Klimaschutzes positiv auf die Erreichung der Klimaziele auswirken, die Biodiversität wird gestützt und gefördert und sie bietet die Möglichkeit, naturschutzrechtliche Ersatzgelder im Kreisgebiet zweckgebunden und zielführend zu verwenden. Sie dient der Erreichung des Strategischen Ziels Nr. 7 des Kreises Segeberg: „Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter“. Sie zahlt ein auf das operative Ziel Nr. 41: „Alle eingehenden naturschutzrechtlichen Ersatzgelder wurden innerhalb der gesetzlichen Bereitstellungsfrist von 3 Jahren unter anderem für Maßnahmen des biologischen Klimaschutzes im Kreis verwendet.“

 

Sachverhalt:

Die Heidmoorniederung liegt im nordöstlichen Bereich des Kreises Segeberg in den Gemeinden Seedorf und Glasau sowie im angrenzenden Kreis Ostholstein.

Die Heidmoorniederung ist FFH-Schutzgebiet (DE 1929-351 Heidmoor-Niederung) und Europäisches Vogelschutzgebiet (DE 1929-401 Heidmoor-Niederung), der zentrale Bereich ist darüber hinaus als Naturschutzgebiet Nr. 38, Heidmoor, auf einer Fläche von 69 ha unter Schutz gestellt (vgl. Anlage 1).
Im Zentrum des Gebiets befindet sich ein mit Birkenwald bestockter Hochmoorrest von etwa zwölf Hektar Größe mit zahlreichen wertgebenden Pflanzenarten, der von ausgedehnten Niedermoorflächen umgeben ist. Die Moorflächen sind durch Nutzung und umfassende Entwässerungsmaßnahmen stark degeneriert, weisen jedoch noch immer charakteristische Elemente typischer Flora und Fauna auf. Unter anderem gibt es einen großen Bestand des Sumpfporstes, welcher in Schleswig-Holstein unter der Rote-Liste-Kategorie 1 mit dem Hinweis „extrem selten“ geführt wird.

Das etwa 340 Hektar große Gebiet liegt innerhalb des schleswig-holsteinischen Hügellandes und umfasst einen Teil des Travetals. Die dazugehörigen Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Seedorf, des Kreises Segeberg sowie der Stiftung Naturschutz.
Der Managementplan sieht unter anderem als weitergehende Entwicklungsmaßnahmen die Vernässung der zentralen Moorflächen vor, die sich im Eigentum der Gemeinde Seedorf sowie des Kreises Segeberg befinden.

Durch eine Vernässung der Flächen wird die zurzeit stattfindende Mineralisierung der anstehenden Torfe gestoppt, was sich als Maßnahme des biologischen Klimaschutzes praktisch sofort in einer deutlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes niederschlagen wird. Mittelfristig, bei Wiedereinsetzung der Torfbildung, wird das Gebiet dann als Kohlendioxid-Senke fungieren.
Gleichzeitig wird durch die Wiedervernässung für verschiedene hoch- und niedermoortypische Tier- und Pflanzenarten Lebensraum erhalten und wiederhergestellt, was sich positiv auf die Entwicklung der Biodiversität auswirken wird.

Der Kreis Segeberg hat 2017 und 2018 bodenkundlich-hydrologische Untersuchungen im NSG Heidmoor durchführen lassen, welche als Grundlage für eine Wiedervernässungsplanung dienten.
Aufgrund eines Führungswechsels mit Vakanz und wegen unzureichender Personalkapazitäten in der UNB ist die Wiedervernässung des Heidmoores zunächst nicht weiterverfolgt worden.
Mit Bewilligung der „Biodiversitäts-Stelle“ für die UNB durch den Kreis Ende 2022 und Besetzung der Stelle ab Januar 2024 soll die Wiedervernässung des Heidmoores nun jedoch vorangetrieben werden.

Die Wiedervernässung von Mooren ist als hoch wirksame Maßnahme des biologischen Klimaschutzes zur Reduktion des Kohlendioxid-Ausstoßes zwingendes Mittel zur Erreichung der Landes-Klimaziele – damit politisch gewünscht und von gesamtgesellschaftlich großem, um nicht zu sagen überragendem Interesse.

Die Kosten für die Heidmoor-Wiedervernässung werden aktuell auf Grundlage der vorliegenden Planung auf gut 750.000 Euro geschätzt. Hierfür ist die Verwendung von naturschutzrechtlichen Ersatzgeldern vorgesehen, die in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und durch die geplante Maßnahme zweckgebunden und zielführend im Kreis Segeberg verwendet werden können.

Insgesamt lässt die Wiedervernässung des Heidmoores durch den Kreis Segeberg mehrere positive Effekte erwarten:

  1. Reduktion des Kohlendioxid-Ausstoßes degenerierter Moorböden durch Herstellung eines standorttypischen Wasserstandes und Unterbindung der weiteren Remineralisierung der Torfe.
  2. Perspektivisch Bindung und Festlegung von Kohlendioxid durch erneute Torfbildung.
  3. Erhalt und Stärkung der Biodiversität durch Optimierung und Vergrößerung des Lebensraumes hochangepasster Tier- und Pflanzenarten der Hoch- und Niedermoore.
    Darüber hinaus Stärkung der Schwerpunktraumkulisse des landesweiten Biotopverbundsystems mit weiteren positiven Effekten für die Biodiversität.
  4. Verwendung von Ersatzgeldern aus Eingriffen im Kreisgebiet für Maßnahmen des Naturschutzes im Kreisgebiet.
    Ersatzgelder können durch den Kreis ausschließlich für nicht-pflichtige Naturschutzmaßnahmen innerhalb des Kreisgebietes verwendet werden; gelingt dies nicht innerhalb einer Dreijahres-Frist, fließen die Mittel an das Land.

Da die Wiedervernässung im Managementplan nicht unter den notwendigen, sondern unter den weitergehenden Entwicklungsmaßnahmen geführt wird, können hierfür Ersatzgelder Verwendung finden.

Die Wiedervernässung des Heidmoores dient der Erreichung des Strategischen Ziels Nr. 7 des Kreises Segeberg: „Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter“. Sie ist Teil des operativen Ziels: „Alle eingehenden naturschutzrechtlichen Ersatzgelder wurden innerhalb der gesetzlichen Bereitstellungsfrist von 3 Jahren unter anderem für Maßnahmen des biologischen Klimaschutzes im Kreis verwendet.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

X

Ja:

 750.000 Euro
 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 554

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 448704

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 527127

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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