Drucksache - DrS/2014/208-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung des Dienstleistungsvertrags des ehrenamtlichen Partnerschaftsbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.07.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der ehrenamtliche Partnerschaftsbeauftragte hat den Wunsch geäußert, seine Aufgaben altersbedingt an eine Nachfolge abgeben zu können. Mit Kreistagsbeschluss vom 14.03.2024 wurde daraufhin ein Stellenanteil für die Partnerschaftspflege im Kreistagsbüro verortet. Der bestehende Dienstleistungsvertrag für die ehrenamtliche Tätigkeit ist zu kündigen.
Sachverhalt:
Mit Herrn Jankowski wurde aufgrund eines Beschlusses des Kreistags (DrS/2014/208) ein Dienstleistungsvertrag über die Betreuung und Pflege der Kreispartnerschaften mit den Kreisen Pölva in Estland und Drawsko Pomorski in Polen geschlossen. Als Vertragslaufzeit wurde der 06.03.2015 bis 29.02.2020 vereinbart mit einer automatischen Verlängerung um jeweils fünf Jahre, sofern nicht drei Monate vor Vertragsablauf eine schriftliche Kündigung erfolgt. Insofern endet die aktuelle Vertragslaufzeit zum 28.02.2025 und ist fristwahrend bis 30.11.2024 zu kündigen. Spätestens zum Vertragsablauf ist die ehrenamtliche Tätigkeit des Partnerschaftsbeauftragten für den Kreis Segeberg zu beenden.
Aufgrund des Wunsches von Herrn Jankowski, seine Aufgabe als ehrenamtlicher Partnerschaftsbeauftragter aus Altersgründen abzugeben, wurde verwaltungsintern eine Nachfolgeregelung gefunden, so dass die Tätigkeit künftig hauptamtlich im FD 10.20 fortgeführt wird. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Finanz. Auswirkung
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
|
Ja: |
