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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2024/111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der letzte Entwurf einer entsprechenden Richtlinie wurde nicht in Kraft gesetzt. Das Land hat mitgeteilt, dass im Rahmen der Anhörung des Entwurfs dieser Richtlinie und nach Lage des Landeshaushalts 2024 ff. festzustellen ist, dass sich das gesetzte Ziel eines flächendeckenden Sirenennetzes für eine Warnung der Bevölkerung mit den vorhandenen Haushaltsmitteln nicht realisieren lässt.

Das Land plant derzeit eine neue Richtlinie zu erarbeiten, in der eine Zuweisung der Mittel über einen Verteilschlüssel an die Kreise / kreisfreien Städte, erfolgen soll. Die seinerzeit geplanten Zuweisungen werden nicht in der geplanten Höhe und in den bisher gedachten Zeiträumen zufließen. Die Haushaltsplanung ist anzupassen. Mit den geplanten Mitteln in Höhe von 972.000 € aus dem Haushalt 2024 soll in diesem Jahr noch eine Ertüchtigung aller Bestandssirenen erfolgen.

 

Sachverhalt:

Das Land hat für 10 Jahre (bis 2030) jährlich 2,9 Mio. € für die Förderung von Sirenen in die Haushaltsplanung aufgenommen. Die Mittel aus den Vorjahren (ca. 3,8 Mio. €) müssen bis 31.12.2024 aus dem Haushalt des Landes abfließen (Maßnahmenabschluss), da es sich um Notkreditmittel handelt. Es entsteht daher nun ein gewisser Zeitdruck bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 wurden folgende Haushaltsmittel aufgenommen (vgl. DrS/2023/196):

 

Teilplan 128 / Abrechnungsobjekt 1281150

Konto

Bezeichnung

2024

2025

2026

2027

5221000000

Wartung & Reparatur

26.000 €

26.000 €

26.000 €

26.000 €

5431610000

Sachverständigenkosten

50.000 €

0 €

0 €

0 €

6811000000

Zuweisungen vom Land

810.00 €

1.571.000 €

1.000.000 €

0 €

7831200000

Investive Auszahlungen

972.000 €

1.885.000 €

1.200.000 €

0 €

 

Inkl. einer Verpflichtungsermächtigung in 2024 für 2025 in Höhe von 685.000 € (Konto: 783120000).

Die in der o.g. Drucksache genannte Richtlinie des Landes wurde nun doch nicht in Kraft gesetzt, sondern soll komplett neu aufgebaut werden. Das Land hat mitgeteilt, dass im Rahmen der Anhörung des Entwurfs dieser Richtlinie und nach Lage des Landeshaushalts 2024 ff. festzustellen ist, dass sich die gesetzten Ziele eines zugleich flächendeckenden, digital anzusteuernden und notstromgepufferten Sirenennetzes für eine Warnung der Bevölkerung als Teil des Zivilschutzes mit den vorhandenen Haushaltsmitteln nicht realisieren lassen.

Das Land plant derzeit eine neue Richtlinie zu erarbeiten, die nicht mehr eine Festbetragsförderung pro einzelner Sirene, sondern eine Zuweisung der Gesamtmittel an die Kreise und kreisfreien Städte durch einen Verteilschlüssel, welcher u.a. die Gefährdungsflächen, Gefahrstoffbetriebe und Siedlungsflächen der jeweiligen Gebietskörperschaft berücksichtigt, erfolgen soll. Es ist davon auszugehen, dass der Kreis Segeberg (als Binnengebiet und ohne größere Ansammlung von Gefahrstoffbetrieben) eine geringere Zuweisung erhält. Des Weiteren soll die Laufzeit nun doch wieder bis 2030 erweitert werden (der alte Entwurf sah einen Zeitraum von 2024 bis 2026 vor).

Die seinerzeit geplanten Zuweisungen vom Land (Konto: 6811000000) werden somit nicht in der geplanten Höhe und in den bisher gedachten Zeiträumen zufließen. Die Haushaltsplanung ist anzupassen (näheres siehe unten).

Die 219 Bestandssirenen im Kreisgebiet gehören den Kommunen und werden derzeit für die Alarmierung der Feuerwehren genutzt (Hinweis: Die Alarmierung erfolgt über ein eigenes Funknetz des Kreises, wofür spezielle Steuerempfänger bei den Kommunen benötigt werden, und die Warnung der Bevölkerung erfolgt über das Digitalfunknetz und benötigt ebenfalls einen eigenen Empfänger. Die Sirene wird dann als Signalgeber von beiden System genutzt und gibt das entsprechende Signal aus.). Aufgrund der Erneuerung des Alarmierungsnetzes im Kreis Segeberg müssen die Kommunen die vorhandenen Sirenensteuerempfänger für die Alarmierung der Feuerwehren in diesem Jahr austauschen. Nicht alle Kommunen im Kreis Segeberg sind mit entsprechenden Sirenen ausgestattet, da diese die Alarmierung der Feuerwehren über Meldeempfänger sicherstellen.

Die Verwaltung erstellt gerade eine Übersichtstabelle über die Bestandsdaten (Abfrage bei den Kommunen). Im nächsten Schritt soll durch das vorhandene Personal mithilfe eines Fachprogrammes der notwendige Bedarf an Standorten für eine flächendeckende Versorgung (SOLL) ermittelt werden. Dies ermöglicht auch eine spätere individuelle Anpassung.

Vorschlag der Verwaltung für das weitere Vorgehen:

  1. Aufgrund der großen Anzahl der Bestandssirenen im Kreisgebiet sowie den Nachteilen von unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen wird es im Kreisgebiet keine Sirenen im Eigentum des Kreises geben. Es wird keine Übernahme der Bestandssirenen erfolgen und neue Sirenen sollten durch die Kommunen errichtet werden.
  2. Der Kreis übernimmt eine koordinierende Rolle (u.a. Musterleistungsverzeichnisse, ggf. Sammelbeschaffungen über GMSH) und stellt entsprechende Mittel zur Verfügung (siehe unten). Die tatsächliche Umsetzung vor Ort sollte durch die Kommunen erfolgen.
  3. Die Verwaltung wird mit den im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel in 2024 eine Ertüchtigung der Bestandssirenen mit den entsprechenden Kommunen umsetzen, damit diese zukünftig für die Warnung der Bevölkerung genutzt werden können. Die Kostenverteilung sollte wie folgt aussehen:
    Der Kreis beschafft die Komponenten für die Warnung der Bevölkerung (Steuerempfänger „TETRA“, Funkgerät und Antenne) und die Kommunen die Komponenten für die Alarmierung der Feuerwehren (Steuerempfänger „POCSAG“ und Antenne). Diese Kosten trägt jeder für sich. Da die Kommune bereits die vorhandene Sirene kostenlos zur Verfügung stellt übernimmt der Kreis Segeberg den Einbau der Komponenten zu 100%. Die tatsächliche Umsetzung sollte durch die Kommune erfolgen, da dies je nach Standort / Zustand der vorhandenen Anlage individuell zu regeln ist.
  4. Die Verwaltung wird die Übernahme dieser Kosten über die noch zu erstellende Richtlinie mit dem Land Schleswig-Holstein abstimmen.
  5. Die Verwaltung ermittelt den Bedarf und die notwendigen Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2025 ff. für die Errichtung weiterer Sirenen im Kreisgebiet sowie einer Erneuerung der Bestandssirenen (zum einen sind diese teilweise über 60 Jahre alt und zum anderen haben die neuen Sirenen mehr Funktionen und können resistenter, u.a. Akkupufferung, aufgebaut werden). Hierbei werden dann auch die von Landesebene noch zu erstellende Richtlinie und die für den Kreis Segeberg zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigt.
  6. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag für die Kostenverteilung der Maßnahmen ab 2025 zwischen dem Kreis und den Kommunen. Hierbei ist bereits jetzt festzuhalten, dass die Kosten bei den Sirenen, die lediglich für die Warnung der Bevölkerung genutzt werden, beim Kreis und Land anzusiedeln sind.

Da die Bedarfsermittlung und die Abstimmungen / Vorgaben auf Landesebene noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, können die notwendigen Mittel erst in der 2. Jahreshälfte konkretisiert und anschließend über die Änderungsliste in den Haushalt 2025 ff. aufgenommen werden.

 

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