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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Fortsetzung der  Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring e.V. für die Jahre 2025-2026 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den neuen Vertrag mit folgenden Beträgen auszufertigen:

106.200 EUR für die Verwaltung von Fördergeldern und

022.100 EUR als Sach-/Verwaltungskostenzuschuss, d.h. mit einem Gesamtumfang von 128.300 EUR jährlich.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Schon seit Ende der 90er Jahre werden Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) erledigt. Einzelheiten wurden zuletzt in den Vorla­gen DrS/2021/093 und 093-01 dargestellt und beraten. Der KJR möchte die Aufgaben auch in den kommenden drei Jahren wahrnehmen.

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 25.05.2024 (siehe Anlage 1) beantragt der KJR die weitere Aufgaben­übertragung. Der aktuelle Vertrag wurde mit Vorlagen DrS/2021/093 und 093-1 am 23.09.2021 beschlossen. Aufgrund von Beschlüssen des Kreistages vom 01.12.2022 über die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Richtlinien für die Ge­währung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen wurde der Vertrag noch einmal angepasst und ist so bis 31.12.2024 gültig. Er umfasst

 

Aufgabe

Vertrag

Antrag 2025-27

1 Ferienpass

16.300 EUR

16.300 EUR

2 Juleica-Entschädigungen

26.400 EUR

26.400 EUR

3 Förderung Jugendarbeit gem. Richtlinie

41.500 EUR

41.500 EUR

gegenseitig deckungsfähige Förderungen

84.200 EUR

84.200 EUR

 

 

 

4 Jugendferienwerk (JFW) Land

11.000 EUR

11.000 EUR

5 Jugendferienwerk (JFW) Kreis

11.000 EUR

17.000 EUR

nur Mittel für Jugendferienwerkskinder

22.000 EUR

28.000 EUR

 

 

 

Zwischensumme Fördermittel

106.200 EUR

112.200 EUR

 

 

 

6 Verdienstausfall

0 EUR

0 EUR

7 Ausstellung und Verlängerung Juleica

0 EUR

0 EUR

 

 

 

8 Verwaltungskostenzuschuss

13.100 EUR

22.100 EUR

 

 

 

Gesamtvolumen Aufgabenübertragung

119.300 EUR

134.300 EUR

ohne Mittelerhöhung für JFW-Kinder

119.300 EUR

128.300 EUR

(Hinweis: Angabe 2025-2028 im Antrag u. Tabelle ist ein Schreibfehler)

 

Zu 1: Ferienpass:

Es wird auf den Bericht des KJR DrS/2019/144 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.09.2019 sowie auf den Bericht der Verwaltung DrS/2020/023 zur Sitzung am 20.02.2020 verwiesen. Dort wurde eine Digitalisierung gewünscht, die vom KJR mit den beteiligten Kommunen erörtert und durch Einsatz der Software „Feripro“ umgesetzt wurde.

 

Der KJR hatte im Rahmen der letzten Vertragsberatung erläutert, dass sich ein personeller Mehraufwand ergeben habe. Da der Vertrag wieder für drei Jahre geschlossen werden sollte, hielt die Verwaltung es seinerzeit für vertretbar, diesen Mehrbedarf bis zum Abschluss der  Einführungs- und Evaluationspha­se anzuerkennen bis der Aufwand neu beurteilt werden könne.

 

Der KJR schreibt nun, dass die Organisation und Abrechnung des Ferienpasses trotz der Anhebung der Personalkosten unzureichend gedeckt seien (siehe auch Erläuterung zu 8). Die Arbeit des Kreisjugendrings umfasst eine direkte Beratung und Betreuung der Stadt-, Gemeinde- und Amtsverwaltungen im Rahmen der Erstellung des Ferienpasses. Dieser Beratungsaufwand ist durch eine hohe Fluktuation von Mitarbeitenden oder wech­selnden Zuständigkeiten in den Verwaltungen deutlich gestiegen.

 

Zu 2 und 3: RiLi Jugendförderung und Juleica-Entschädigung:

Die Änderung der Richtlinien wurden ab 01.01.2023 im Vertrag berücksichtigt und können so auch für die Folgejahre übernommen werden.

 

Zu 4 und 5: Jugendferienwerk:

Die Grundlage hierfür bildet die Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - JFW) des Landes Schleswig-Holstein. Von der dort festgesetzten Kreiszuweisung in Höhe von 19.310 EUR werden von der Kreisverwaltung 8.310 EUR für die Förderung von Familienurlauben verwendet. 11.000 EUR erhält der KJR zur Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendliche an Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. Gemäß der vorgenannten Richtlinie stellt der Kreis auch diesen Betrag zur Verfügung.

 

Da die Mittel im Jahr 2023 aufgrund der Antragslage nicht auskömmlich schienen, wurde mit Vorlage DrS/2023/015-01 entschieden, in den Jahren 2024 und 2025 jeweils zusätzlich 6.000 EUR bereitzustellen. 2023 gingen letztendlich doch nicht so viele Anträge ein, wie angekün­digt. Die Mittel i.H.v. 11.000 EUR waren auskömmlich. In diesem Jahr (Bedarf zeichnet sich wieder ab ) und im Folgejahr könnte der KJR bei entsprechender Antragslage zusätzliche Mittel anfordern. Der Vertrag wurde deshalb nicht angepasst und sollte auch jetzt nicht angepasst werden, zumal er länger läuft als die Landesrichtlinie (nur bis 2025).

 

Ob diese zusätzlichen Mittel 2025 tatsächlich in den Haushalt eingestellt werden können, steht außerdem unter dem Vorbehalt der Haushaltskonsolidierung. Insofern wurden im Be­schlussvorschlag zunächst lediglich 11.000 EUR berücksichtigt.

 

Zu 6: Erstattung Verdienstausfall:

Die Mittel für die Erstattung von Verdienstausfall werden nach der Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (Freistellungsverordnung – FreiStVO) vom Land aufgrund des Ergebnisses des Vorjahres an den Kreis gezahlt. Der KJR kann die Mittel nach Antragslage beim Kreis abfordern. Ist der Bedarf höher, werden die zu­sätzlich notwendigen Mittel vom Kreis beim Land beantragt und dann auch weitergeleitet. Es sind hierfür keine Kreismittel einzusetzen.

 

Der KJR weist darauf hin, dass sich das Antragsvolumen seit Übernahme der Aufgabe im Jahr 2015 bis zum Jahr 2023 um 144,44 % erhöht hat. Der erhöhte Verwaltungsaufwand lässt sich mit den bestehenden Personalressourcen nicht decken (siehe Erläuterung zu 8).

 

Zu 7: Juleica:

Der KJR betreut das Online-Antragsverfahren für die Jugendleiter*innen-Cards (Juleica). Nach Freigabe durch den KJR erfolgt der Druck und Versand der Karten an die Antragsstel­lenden. Die Kosten trägt der Kreis und bezahlt die Rechnungen des Bundesjugendringes ­nach Vorprüfung durch den KJR direkt an die Juleica GmbH.

 

Zu 8: Sach- und Personalkosten:

Wenn der KJR die vorgenannten Aufgaben nicht übernehmen würde, müsste in der Kreis­verwaltung Personal dafür vorgehalten werden. Die Aufgaben der Verwaltungskraft (Mini-Job), die zur Aufgabenerfüllung im Auftrag des Kreises vom KJR eingesetzt wird, sind im Vertrag zur institutionellen Förderung nicht berücksichtigt. Dort wurden die Sach-/Verwaltungskosten (Bürobedarf, Miete) ab 01.01.2023 mit Beschluss über DrS/2022/181 auf 5.050 EUR angehoben. Da diese Kosten jeweils zur Hälfte in den beiden Verträgen abgerechnet werden, muss auch hier eine Anpassung erfolgen.

 

Der KJR beantragt im Vertrag über die Aufgabenübertragung, den bisherigen Verwaltungs­kostenzuschuss (Sach- und Personalkosten) von 13.100 EUR auf 22.100 EUR zu erhöhen. Wenn 5.050 EUR für Sachkosten berücksichtigt werden, verbleiben 17.050 EUR für Perso­nalkosten.

 

Der KJR erläutert, dass es einen personellen Mehrbedarf gibt aufgrund der

 

  • Steigerung des Antragsvolumens zur Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit,
     
  • Steigerung des Antragsvolumens zur Erstattung von Verdienstausfall i.V.m. neuen und mehr Juleica-Anträgen/-Cards und
     
  • Mehraufwand zur Organisation und Abrechnung des Ferienpasses (siehe 1)

 

Ebenso verhält es sich bei der Bearbeitung von Anträgen und der Erstellung des Ferienpas­ses, wo ebenfalls ein erhöhter Aufwand gegeben ist. Dieser Mehraufwand konnte zuletzt nur durch Überstunden, interne Aufgabenübernahme und Unterstützung durch den ehren­amtlichen Vorstand abgebildet werden.

 

Laufzeit

Laut dem Anschreiben und der Spalte 5 des Antrages wird dieser für die Jahre 2025-2028 gestellt. Das wären vier Jahre. Seit 2006 erfolgte die Aufgabenübertragung zunächst im 2-Jahres-Rhythmus seit 2016 jeweils im 3-Jahres-Rhythmus.

 

Eine Rücksprache mit dem KJR ergab, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, d.h. der Vertragsabschluss für die Jahre 2025-2027, also wieder für 3 Jahre beantragt wird.
Aufgrund des bestehenden Konsolidierungsdruck und der nicht hinreichend gegebenen Vorhersehbarkeit der weiteren Entwicklung in Bezug auf einzelne Teilpläne der Verwaltung, hier des FB V, wird vorgeschlagen, den Vertrag zunächst für zwei Jahre mit einjähriger Verlängerungsoption fortzusetzen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

128.300 EUR gesamt, davon

106.200 EUR Inhaltszuschuss, Fördergelder

022.100 EUR Sach-/Verwaltungskosten für übertragene Aufgaben

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 362 - Jugendarbeit

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531716 außerschulische Jugendbildung

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen u. ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

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Anlagen

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