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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Ausschreibung der Fachberatungsleistungen in der Kindertagespflege 2025 – 2026 für alle vier Regionen für das Jahr 2025 in Höhe von 188.181,01 € und für das Jahr 2026 in Höhe von 193.826,44 €.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 Die Aufgaben der Fachberatung, Vermittlung und Eignungsüberprüfung der Kindertagespflegepersonen sowie der Beratung der Kindeseltern sind per Vertrag an freie Träger übertragen.

Die Verträge aller vier Regionen laufen zum 31.12.2024 aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf und sind neu auszuschreiben.

Hier wird nun die Fortsetzung für die Jahre 2025 sowie 2026 angestrebt, so dass eine Ausschreibung zu erfolgen hat.

 

Sachverhalt:

 Die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Eignungsüberprüfung von Kindertagespflegepersonen sowie die Beratung der Kindeseltern sind per Dienstleistungsvertrag an freie Träger übertragen.

Die Aufgabenübertragung wird in vier Regionen unterteilt:

- Region Nord:                  Stadt Bad Bramstedt, Amt Bad Bramstedt-Land, Amt Boostedt-Rickling, Amt Bornhöved                                          

                                           Derzeitiger Vertragspartner: Diakonisches Werk Altholstein in Neumünster

- Region Ost:                     Stadt Bad Segeberg, Stadt Wahlstedt, Amt Leezen, Amt Trave-Land

                                           Derzeitiger Vertragspartner: Ev. Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg in Bad Segeberg

- Region West:                   Stadt Kaltenkirchen, Amt Auenland Südholstein, Amt Kisdorf

                                           Derzeitiger Vertragspartner: Tausendfüßler Stiftung in Kaltenkirchen

- Region Süd:                     Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Gemeinde Ellerau, Amt Itzstedt

                                            Derzeitiger Vertragspartner: Tausendfüßler Stiftung in Kaltenkirchen

Die Wahrnehmung der Aufgaben durch die freien Träger erfolgt bereits seit 2010. Die Aufgabenübertragung hat sich über die Jahre bewährt und sollte daher fortgeführt werden.

Bei der Kalkulation der Kosten werden wie bereits in der Vorlage DrS/2022/121 folgende Faktoren zu jeweils 1/3 der Kalkulationsbasis einbezogen:

- Anzahl der Kindertagespflegepersonen

- Anzahl der betreuten Kinder

- Einwohnerzahl

Die Ausschreibung erfolgt wiederum für eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Bei der Kalkulation für die Jahre 2023-2024 wurde eine jährliche Preissteigerung in Höhe von 3 % für Personalkosten und Sachaufwendungen einkalkuliert.

Die tatsächliche Entwicklung wich davon – bedingt durch verschiedene Krisen – erheblich ab. Die Inflation lag im Jahr 2022 bei 7,9 % und im Jahr 2023 bei 5,9 %.

Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage des Kreises Segeberg ist für den neu auszuschreibenden Vertragszeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026 lediglich eine Preissteigerung in Höhe von 1,5 % pro Jahr eingepreist. Diese basierte auf den einkalkulierten Inflationswerten 2023 und 2024. Die Prognosen für die Inflation liegen für 2024 bei 3,5 % und für 2025 bei 2,5 %.

Die Kalkulation erfolgt unter Einbeziehung folgender Faktoren:

- Anzahl der Kindertagespflegepersonen einschließlich derer Vertretungskräfte zum Stichtag 01.03.2024 (1/3 der Kalkulationsbasis)

- Anzahl der betreuten Kinder zum Stichtag 01.03.2024 (1/3 der Kalkulationsbasis)

- Einwohnerzahl Stand 4. Quartal 2023 (1/3 der Kalkulationsbasis)

Die Kindertagespflege ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung insbesondere im U3-Bereich. Die Anforderungen an die Kindertagespflege hinsichtlich der Qualität der Betreuung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, so dass auch weiterhin ein hoher Bedarf an einer qualifizierten Fachberatung besteht.

Im Kreis Segeberg besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen, der die Gewinnung und das Halten von Fachkräften in der Kindertagespflege und die qualifizierte Vermittlungstätigkeit von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege erforderlich macht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Nein

 

X 

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

2025: 188.181,04 €

2026: 193.826,44 €

 

X 

Mittelbereitstellung

X 

Teilplan:361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:53310015 (Vertragl Leistg FB-Stellen KTP)

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X 

Ja:

 

 

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