Drucksache - DrS/2024/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des Restvermögens der aufgelösten Stiftung Feierabendwohnheime im Kreis Segeberg e.V. i.L.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Susanne Stürwohldt (FD 50.00), Nadja Steinkühler (FD 53.55)
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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27.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss stimmt der Verwendung von 9.500 € für die Beschaffung von funktionalen Informationsartikeln zum Zwecke der Hitzeprävention aus den Mitteln der aufgelösten Stiftung Feierabendwohnheime zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, über die konkrete Auswahl von Art und Menge zu entscheiden.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit dieser Vorlage soll über eine mögliche Verwendung von 9.500 € des dem Kreis Segeberg ausgezahlten Restvermögens der Stiftung Feierabendwohnheime informiert und sodann beschlossen werden.
Sachverhalt:
Die Stiftung Feierabendwohnheime wurde 2022/2023 entsprechend des Abstimmungsergebnisses der Mitgliederversammlung aufgelöst. Die Mitgliederversammlung beschloss u.a., dass das Restvermögen auf den Kreis Segeberg übertragen wurde. Zu den näheren Hintergründen wird auf die DrS/2021/215 verwiesen. Der Kreistag stimmte dem Vorgehen zu und nahm damit auch die Bedingung, das Restvermögen ausschließlich zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken der Altenhilfe und der sozialen Betreuung von alten, oder bedürftigen Menschen zu verwenden, an. Daher ist die alleinige Zuständigkeit des Sozialausschusses über die Entscheidung der Verwendung der Mittel gegeben.
Im Zuge des weiteren Auflösungsprozesses wurde dem Kreis Segeberg im Februar/März 2023 in zwei Raten ein Restvermögen i.H.v. 19.070,21 € ausgezahlt. Der Liquidator informierte, dass die Verwendung der Mittel bis zum 31.12.2025 zu erfolgen hat. Rechenschaft über die konkrete Verwendung muss gegenüber dem Liquidator nicht abgelegt werden.
Für eine zweckentsprechende Verwendung wird eine Verknüpfung mit der Gesundheitsförderungskonferenz im Kreis Segeberg „Lebensqualität 60 Plus: Hitze und Sonneneinstrahlung“ gesehen.
Im Sinne des Grundverständnisses von Public Health im Kreis Segeberg sollen alle Einwohner*innen die Chance haben, gesund aufzuwachsen und gesund älter zu werden. Durch das strategische Instrument der Gesundheitsförderungs-konferenz (GeföKo) möchte der Kreis Segeberg das Ziel der gesunden Region von der Theorie in die Praxis umsetzen.
Der Fachdienst „Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung“ befasst sich im Rahmen der aktuellen Gesundheitsförderungskonferenz[1] mit dem Thema Lebensqualität 60 Plus: Hitze und Sonneneinstrahlung. Dabei agiert der Kreis zusammen mit verschiedenen Akteur*innen u. a. aus den Bereichen Politik, Sozial- und Gesundheitswesen. Gemeinsames Ziel ist es, die Menschen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitzewellen zu informieren und bei einem gesundheitsförderlichen Verhalten zu unterstützen. Der Fokus liegt auf der Zielgruppe der älteren Menschen, denn besonders für diese Altersgruppe bringen die immer heißer werdenden Sommer ernstzunehmende Gesundheitsrisiken mit sich.
Unter dem Slogan „Cool bleiben, wenn’s heiß wird – Aktion für Hitzeprävention im Kreis Segeberg“ soll den Einwohner*innen über 60 Jahren ein gesunder Umgang sowie ein gesundes Umfeld bei Hitze und UV-Strahlung ermöglicht werden. Ziel ist es, den Kreis Segeberg zu einer Hitze-resilienten Kommune zu entwickeln.
Im Rahmen fachdienstübergreifenden Bearbeitung des Themas ist die Idee entstanden, die Zielerreichung mit funktionalen Informationsartikeln zu unterstützen. Zur Finanzierung dieser Artikel könnten die Stiftungsgelder verwendet werden.
Die aktuellen Maßnahmen der Hitzeprävention beinhalten vor allem die Verbreitung von Informationen zum Thema Hitze und UV-Strahlung. So soll insbesondere bei der Zielgruppe der älteren und hochaltrigen Menschen ein Bewusstsein für hitzebedingte Gesundheitsrisiken geschaffen werden.
Als aktuelles Zwischenergebnis kann Folgendes berichtet werden:
- Basierend auf den Ergebnissen der GeföKo wurde ein Hitze-Portal als zentrale Informationsmöglichkeit entwickelt, das seit Ende April 2024 für die Einwohner*innen auf der Kreis-Seite zur Verfügung steht.
- Im Rahmen der GeföKo-Arbeitsgruppe 1 „Netzwerke und Multiplikator*innen“ sollen Akteur*innen[2], die mit der Zielgruppe in Kontakt stehen, für das Thema Hitze und Gesundheit sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck wird Informationsmaterial verbreitet und zudem ist eine Schulung für Multiplikator*innen angedacht.
- Um gesundheitsförderliche Verhältnisse in den Städten und Gemeinden des Kreises zu schaffen, regt die GeföKo-Arbeitsgruppe 2 „Öffentlicher Raum“ ein kostenloses und möglichst flächendeckendes Angebot an Trinkwasser („Trinkstationen“) und Toiletten im öffentlichen Raum an.
Um die Reichweite der bisherigen Aktivitäten zu erhöhen bzw. die Wissensvermittlung zu unterstützen und um darüber hinaus die älteren Einwohner*innen zu eigenverantwortlichem Handeln zu motivieren, sollen flankierend zu den bisherigen Tätigkeiten funktionale Informationsartikel in der Zielgruppe verbreitet werden. Diese Absicht passt zum Verwendungszweck der Stiftungsmittel, da
- Hitzeprävention ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck ist,
- hitzeangepasstes Verhalten die soziale Betreuung (Angebote müssen auch in großen Hitzeperioden nicht pausieren) unterstützt und
- mit der kostenlosen Verteilung an Alte oder bedürftigen Menschen diese unmittelbar erreicht werden.
In einem ersten Schritt sollen bis zu max. 9.500 € für die Beschaffung von funktionalen Informationsartikeln zum Zwecke der Hitzeprävention aus den Stiftungsmitteln verwendet werden. Über den Restbetrag soll zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Beschlussfassung durch den Sozialausschuss erfolgen.
Zu diesem Zweck wurden mehrere geeignete funktionale Informationsartikel geprüft, beispielsweise
- Faltbare Trinkbecher[3] aus Kunststoff: aufgrund ihrer Größe sind diese einfach zu transportieren und die Menschen werden dazu motiviert, auch unterwegs genug zu trinken. Durch die geplanten Trinkstationen gäbe es im öffentlichen Raum Möglichkeiten, die Becher aufzufüllen, was bereits zum Teil im Einzelhandel oder an ausgewählten Orten im Kreis der Fall ist. Auf dem Deckel der Becher soll gut lesbar eine Trinkempfehlung aufgedruckt werden.
- Es könnten Brillenputztücher[4] aus Mikrofaser mit aufgedruckten Informationen zum richtigen Verhalten bei Hitze ausgegeben werden. Da über 90 Prozent der Menschen ab 60 Jahren eine Brille tragen, kann von einem hohen Nutzwert eines solchen Tuches ausgegangen werden. Hier ist es wichtig, auf eine gute Lesbarkeit des Drucks zu achten.
- Zudem könnten praktische Handfächer[5] (ebenfalls bedruckt mit dem Kreislogo und ggf. mit Hitzeinformationen) ausgegeben werden, die an heißen Tagen durch den Luftstrom die Hautoberfläche leicht abkühlen und dadurch wohltuend bei Hitze wirken können.
- Als weitere Option kämen Pillendosen[6] (ebenfalls bedruckt mit dem Kreislogo und ggf. mit Hitzeinformationen) in Frage, da ein sehr großer Anteil von älteren Menschen täglich auf Medikamente angewiesen ist.
- Das Trinken könnte mit einem 3-in-1 Öffner[7] unterstützt werden. Dieser erleichtert u.a. das Öffnen von fest verschlossenen Flaschen, was ein häufiger Grund für das Nicht-Trinken ist.
Die konkrete Auswahl der Art und Menge der Informationsartikel erfolgt unter Beteiligung der Mitwirkenden der Gesundheitsförderungskonferenz. Eine erste Einbindung des Kreisseniorenbeirates hat stattgefunden und wird ggf. wiederholt.
Die geplanten funktionalen Informationsartikel sollen mithilfe von Multiplikator*innen (z. B. Mitarbeitende der Kreisverwaltung, Akteur*innen der GeföKo-Arbeitsgruppen, Seniorenbeiräte, Betreuungsvereine, Volkshochschulen) über unterschiedliche Wege an die Zielgruppe verteilt werden. Denkbar sind hierfür z. B. Veranstaltungen (z. B. Seniorentreffs, Aktionstage für und mit älteren Menschen, evtl. Verteilung über die Tafeln), die geplanten Trinkstationen für die kostenlose Wasserausgabe sowie die Gespräche der Hilfe zur Pflege und die präventiven Hausbesuche im Amt Bornhöved und Norderstedt.
Mithilfe der Informationsartikel werden die älteren Einwohner*innen des Kreises nicht nur über hitzeangepasstes Verhalten informiert, sondern können darüber hinaus auch dazu motiviert werden, an Hitzetagen eigenverantwortlich zu handeln (z. B. indem sie mehr trinken). Dies kann wiederum dazu beitragen, hitze- und UV-bedingte Erkrankungen und Todesfälle zu vermeiden.
[1] Die Gesundheitsförderungskonferenz ist ein Zusammenschluss von Akteur*innen u. a. aus dem Bereich Verwaltung, Politik, Gesundheit und Soziales, die gemeinsam an den Problemlagen im Kreis Segeberg ansetzen und Lösungen erarbeiten.
[2] Dies sind z. B. Mitarbeitende in Apotheken, Kirchengemeinden, Volkshochschulen und Wohlfahrtsverbänden.
[3] Beispielsweise würden sich die Kosten für 2.500 faltbare Becher auf ca. 3.200 € belaufen.
[4] Beispielsweise würden sich die Kosten für 2.500 Brillenputztücher auf ca. 3.800 € belaufen.
[5] Beispielsweise würden sich die Kosten für 1.000 Handfächer auf ca. 2.000 € belaufen.
[6] Beispielsweise würden sich die Kosten für 2.000 Pillendosen auf ca. 500 € belaufen.
[7] Beispielsweise würden sich die Kosten für 2.000 3-in-1 Öffner auf ca. 800 € belaufen.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
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Ja: |
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Gesamtsumme: 9.500 € (inklusive Mehrwertsteuer) |
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Mittelbereitstellung |
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x |
Teilplan: 315 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
x |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
x |
Ja: |
