Drucksache - DrS/2024/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung von Ersatzräumen an der Schule am Hasenstieg während der Bauphase des Erweiterungsbaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Torben Wenzel
- Beteiligt:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; Liegenschaften und Bauprojekte; Finanzen und Finanzcontrolling; Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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11.06.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.06.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Schulverein des Förderzentrums am Hasenstieg e.V. das Einfamilienhaus westlich der Schule in der Zeit der Bauphase für einen symbolischen Betrag von 1 Euro pro Monat zu vermieten. Zweck ist dabei die Bereitstellung zusätzlicher Raumkapazitäten durch den Schulverein an Therapeut*innen, um so eine räumliche Entlastung im Haupthaus während der Bauphase zu erzielen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im BKS vom 23.04.2024 wurde der Bedarf an der Schule am Hasenstieg in Norderstedt für einen Klassenraum und drei Differenzierungsräume während der Bauphase des Erweiterungsbaus festgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, weitere Planungen für die Bereitstellung dieser Räume vorzunehmen und entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen. Dies umfasst ausdrücklich auch die Nutzung des kreiseigenen Nachbargebäudes. Die Bedarfsfeststellung steht weiterhin unter dem Vorbehalt der finanziellen Umsetzbarkeit.
Sachverhalt:
Im BKS wurde am 23.04.2024 der oben genannte Bedarf an Räumen in der Bauphase festgestellt.
Das Einfamilienhaus direkt neben der Schule wurde jüngst durch den Kreis erworben, um auf der vorhandenen Fläche etwaige Schulerweiterungen zu ermöglichen.
Hierzu war bislang der zeitnahe Abriss des Gebäudes beabsichtigt. Die entsprechende Ausschreibung zur Vergabe ist jedoch noch nicht veröffentlicht und angesichts des dargestellten Vorhabens zunächst gestoppt worden.
Die momentane Bauphase ist aufgrund erforderlicher Abrisse von z.B. Bestandsräumen mit erheblichen Auswirkungen auf das Schulleben verbunden. Daher wurde die Verwaltung beauftragt, Planungen für eine mögliche Entlastung der Schule voranzutreiben.
Das Gebäude ist im gegenwärtigen Zustand nicht für Schulzwecke o.ä. brauchbar. Der Kreis müsste vielmehr eine komplette Umplanung und Kosten für weitere Umbauten in Kauf nehmen, um eine schulische Nutzung zu ermöglichen. Dies steht in nicht nur in keinem Kosten-/ Nutzen Verhältnis, sondern wäre zudem zeitnah auch nicht zu realisieren.
In Gesprächen zwischen Bauverwaltung, Schulleitung, Elternvertretung und FB V konnte eine Lösung erarbeitet werden, mit der keine finanziellen Verluste für den Kreis einhergehen, aber sofortig beziehungsweise zeitnah eine Entlastung für die Schule bringen kann:
Der Kreis Segeberg vermietet bis zum Ende der Bauphase für einen monatlich symbolischen Wert von 1 Euro das Einfamilienhaus an den Schulverein des Förderzentrums am Hasensteig e.V. in der Absicht, dort Therapeut*innen, die zuvor im Schulgebäude untergebracht waren, eine Nutzung zu ermöglichen.
Durch die Vermietung hat der Kreis keinerlei Nutzungs- Planungs- oder andere Kosten.
Der symbolische Preis von 1€ deckt nicht die Betriebs- und Nebenkosten. Hierzu zählen Gas, Wasser, Strom, Telefon, Abwasser, Schornsteinfeger, Wartung, Instandhaltung, Außenanlagenpflege, Reinigung, Versicherung sowie die intern erforderlichen Personalressourcen hierfür.
Der zukünftige Mieter kann diese Räume ohne weitere Schwierigkeiten kurzfristig nutzen.
In der Vergangenheit war regelhaft gewünscht, die Familien unserer Schüler*innen nicht mit Zusatzkosten für z.B. Mietkosten von Therapeut*innen zu belasten. Ein Wettbewerbs- oder finanzieller Vorteil für diese Dienstleister*innen besteht dabei nicht.
Die Schüler*innen erhalten zukünftig ihre therapeutischen Einheiten außerhalb des Schulgebäudes. Die somit frei gewordenen Therapeutenräume dienen der Entlastung des Schulhauses.
Dieses Procedere wurde mit allen o.g. Personen abgestimmt und als einstimmig gewinnbringend bewertet.
Die Verwaltung erhält nunmehr von der Politik den Auftrag, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung o.g. Vorgehens einzuleiten.
Sobald die Bauphase beendet ist, wird auch diese Zwischenlösung aufgelöst. Grundsätzliches Ziel bleibt der Abriss des Einfamilienhauses, um der eigentlichen Zielsetzung, nämlich Erweiterungsmöglichkeiten für das Schulgelände zu erhalten, nachzukommen.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
Betriebs- und Nebenkosten
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
X |
Ja: |
Schulgebäude in Bauphase deutlich zu klein
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
X |
Ja: |
Entlastung des Schulgebäudes
