Drucksache - DrS/2024/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistungsvereinbarung zwischen Kreis und Kreisjägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bearbeitung:
- Ralf Borchers
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Ziele:
- 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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12.06.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.06.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Kreisjägerschaft (siehe DrS/2019/326-2) läuft nach nur zweijähriger praktischer Anwendung mit Datum 31.12.2024 aus. Ursprünglich war ein Geltungszeitraum von vier Jahren avisiert. Aufgrund der Corona-Krise konnte der Beschluss in der Jahreshauptversammlung der Kreisjägerschaft aber erst rund zwei Jahre später gefasst werden als geplant.
Der Kreis und die Kreisjägerschaft setzen sich gemeinsam für die nachhaltige Sicherung der biologischen Vielfalt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft im Sinne des Natur- und Tierschutzrechts ein.
Der Kreis stellt hierfür Fördermittel bereit. Die Höhe der Fördermittel orientiert sich am jährlichen Aufkommen aus der Jagdsteuer, soweit im Rahmen der Haushaltssatzung keine andere Verwendung vorgesehen ist.
Die Förderung soll über geeignete Maßnahmen der frei lebenden Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten, dem Biotopverbund mit Kernflächen, Verbindungs- und Vernetzungsstrukturen, dem Schutz und der naturnahen Entwicklung von Gewässern, dem weiteren Umweltschutz sowie dem Tierschutz im Kreis Segeberg zu Gute kommen.
Die Leistungsvereinbarung hat sich bewährt, dennoch soll gemeinsam mit der Kreisjägerschaft geprüft werden, inwieweit noch Optimierungen vorgenommen werden können. Hierzu bedarf es einiger Abstimmungen kreisintern und innerhalb der Jägerschaft sowie bilateral zwischen Kreis und Kreisjägerschaft.
Die internen Abstimmungsprozesse nehmen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch. Auf Seiten des Kreises muss über die aktualisierte Leistungsvereinbarung in den politischen Gremien beraten werden, auf Seiten der Kreisjägerschaft ist ebenso ein demokratischer Abstimmungsprozess erforderlich.
Zusammen mit der Kreisjägerschaft strebt die Kreisverwaltung daher eine Verlängerung der bestehenden Leistungsvereinbarung um ein Jahr bzw. bis zum 31.12.2025 an (vgl. Anlage 1).
Die neu verhandelte Leistungsvereinbarung kann dann durch die Gremien des Kreises laufen und auf Seiten der Kreisjägerschaft diskutiert und auf der nächsten Jahreshauptversammlung beschlossen werden, so dass in der Folge die fertiggestellte und abgestimmte Leistungsvereinbarung durch Kreisjägerschaft und den Landrat geschlossen werden kann.
Die Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit der Kreisjägerschaft dient der Erreichung des Strategischen Ziels Nr. 7 des Kreises Segeberg: „Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter“. Sie ist Zahlt auf das operative Ziel Nr. 42 ein: „Alle jährlich im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung der Kreisjägerschaft zur Verfügung stehenden Fördermittel für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Kreis Segeberg sind verwendet.“
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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40.000 Euro pro Jahr in TP 554 sowie 40.000 Euro pro Jahr in TP 561, in Anlehnung an die Höhe der Haushaltsansätze für Erträge aus der Jagdsteuer |
X |
Mittelbereitstellung |
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X |
Teilplan: 554 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: 78176 |
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X |
Teilplan: 561 |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: 78174 |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
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Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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622,8 kB
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