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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss beschließt, der Antrag der Stadt Norderstedt vom 04.04.2024 auf Förderung des Hempels Gebrauchtwarenhauses wird abgelehnt.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Stadt Norderstedt beantragt eine Förderung für das stadteigene Hempels Gebrauchtwarenhaus in Höhe von insgesamt 60.000,00 Euro aufgeteilt auf drei Jahre, beginnend ab dem 01.01.2025. Die Förderung soll das Defizit ausgleichen, das durch die geplante Erhöhung des Preisnachlasses für sozial bedürftige Menschen und der daraus voraussichtlich zunächst folgenden Minderung des Umsatzes entstehen wird.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.04.2024 beantragt die Stadt Norderstedt eine Förderung für das stadteigene Hempels Gebrauchtwarenhaus in Höhe von 60.000,00 Euro aufgeteilt auf drei Jahre, beginnend ab dem 01.01.2025. In der Anlage 1 sind die Antragsunterlagen dargestellt.

 

Das Hempels Gebrauchtwarenhaus gehört als Fachbereich zum Betriebsamt der Stadt Norderstedt. Eine Aufgabe des Betriebsamtes ist die öffentliche Entsorgung mit dem Ziel, die Sperrmüllmengen gering zu halten. Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das die Entsorgung von Abfällen regelt und am 1. Juni 2012 in Kraft trat. Zur Umsetzung dieses Gesetzes wurde am 30. Juli 2012 das Hempels Gebrauchtwarenhaus Norderstedt eröffnet (vgl. Internetauftritt des Hempels Gebrauchtwarenhauses Norderstedt – Anlage 2).

 

Ziel des Gebrauchtwarenhauses ist die nachhaltige Wiederverwendung noch gebrauchsfähiger Gegenstände des täglichen Lebens. Im Hempels können alle Menschen gut erhaltene gebrauchte Produkte zu angemessenen Preisen käuflich erwerben und nicht mehr benötigte Dinge abgeben. Diesbezüglich betont die Stadt Norderstedt auf der Internetseite des Gebrauchtwarenhauses ausdrücklich, dass das Hempels kein Sozialkaufhaus sei. Das Gebrauchtwarenhaus sei eine Initiative der Stadt Norderstedt zur Verwirklichung nachhaltiger Ziele (vgl. o.g. Internetauftritt a.a.O.).

 

Nachdem die Stadt Norderstedt Kenntnis davon erlangt hat, dass der Kreistag den Sozialkaufhäusern in Bad Segeberg und Bad Bramstedt jeweils unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von 60.000,00 Euro als freiwillige Leistung gewährt hat (vgl. Beschluss vom 07.12.2023, DrS/2023/192-01), hat sie ihrerseits einen Antrag auf Förderung gestellt. In der Betreffzeile des Antrags heißt es „Antrag auf Förderung des Sozial- und Gebrauchtwarenkaufhauses Hempels in Norderstedt“. Diese Bezeichnung steht bereits im Widerspruch zu dem dargestellten Selbstverständnis des Hempels Gebrauchtwarenhauses. In der folgenden Begründung des Antrags wird auch nicht ein Sozialkaufhaus dargestellt.

 

Die Stadt Norderstedt beantragt die Förderung in Höhe von 60.000,00 Euro aufgeteilt auf drei Jahre. Die Förderung soll das Defizit ausgleichen, das durch die geplante Erhöhung des Preisnachlasses für sozial bedürftige Menschen und der daraus voraussichtlich zunächst folgenden Minderung des Umsatzes entstehen wird. Langfristig wird eine Erhöhung des Umsatzes durch einen höheren Abverkauf an Sozialpassinhaber*innen aufgrund weiter steigender Bekanntheit des Gebrauchtwarenhauses erwartet, so dass das durch den Preisnachlass entstandene Defizit vollständig ausgeglichen werden würde.

 

Aktuell erhalten Sozialpassinhaber*innen einen Preisnachlass in Höhe von 10 %. Der Preisnachlass soll auf 30 % für Sozialpassinhaber*innen und darüber hinaus auf 50 % bei Nachweis einer besonderen Bedürftigkeit erhöht werden. Der erwartete Umsatzrückgang soll im ersten Jahr mit einer Förderung in Höhe von 30.000,00 Euro, im zweiten Jahr mit einer Förderung in Höhe von 20.000,00 Euro und im dritten Jahr mit einer Förderung in Höhe von 10.000,00 Euro ausgeglichen werden. Wie es zu dieser Kalkulation kommt, ist aus dem Antrag nicht ersichtlich.

 

Die Gewährung der Förderung wird als nicht angebracht angesehen. Die Verantwortlichkeit wird vielmehr bei der Stadt Norderstedt selbst gesehen. Seit Eröffnung des Hempels Gebrauchtwarenhauses ergibt sich ein jährliches Defizit, welches von der Stadt ausgeglichen wird. Im Jahr 2022 betrug das Defizit 408.268,00 Euro. In dem davorliegenden Jahr 2021 war das Defizit mit 640.680,00 Euro sogar noch höher.

 

Es ist nicht zu ergründen, weshalb der Kreis die angedachten Veränderungen bezüglich der Preisgestaltung mitfinanzieren sollte. In der Sache handelt es sich bei dem Hempels Gebrauchtwarenhaus um eine Einrichtung der Stadt Norderstedt zur Erfüllung der kommunalen Aufgabe der öffentlichen Entsorgung in Form der Reduzierung der Abfallmengen durch Weiterverwendung von Gegenständen des täglichen Lebens.

 

Die Ausgangslage ist auch nicht mit der Situation der Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt vergleichbar. Dort war der Bestand der Sozialkaufhäuser nach der Kürzung der Mittel durch das Jobcenter (bzw. den Bund) in Gefahr. Es geht dort um den Erhalt der Sozialkaufhäuser als sozialer Infrastruktur und damit um die soziale Daseinsvorsorge aller Menschen im Kreis.

 

Der Fortbestand des Hempels Gebrauchtwarenhauses ist jedoch keinesfalls gefährdet. Vielmehr wird mit der geplanten Veränderung des Preisnachlasses in Form einer Erhöhung die gewünschte Förderung begründet. Wie die 60.000,00 Euro zustande kommen, ist im Einzelnen nicht ersichtlich.

 

Bei den Sozialkaufhäusern in Bad Segeberg und Bad Bramstedt ist es so, dass sie sich in einem Transformationsprozess befinden, zu dem auch beträchtliche Einsparungen auf der Ausgabenseite (u.a. Reduzierung der Personalkosten, Ausbau des Ehrenamtes) sowie die Eröffnung neuer Möglichkeiten auf der Einnahmenseite (u.a. Café, Beratungen, Vermietung der Räumlichkeiten) gehören. Des Weiteren ist der o.g. Beschluss an die Bedingung geknüpft, dass eine vollständige Defizitabdeckung erfolgt, wovon der Kreis nur dann einen Teil trägt, wenn „übrige Mittel“ nachgewiesen werden. Diesbezüglich hatte der Träger des Sozialkaufhauses in Bad Bramstedt ermittelt, dass 60 % der Menschen, die im Sozialkaufhaus einkaufen aus Bad Bramstedt und 40% aus dem Umland kommen. Dementsprechend beteiligt sich der Kreis an dem Gesamtdefizit des Sozialkaufhauses in Bad Bramstedt in Höhe von 150.000,00 Euro mit einem Betrag in Höhe von 60.000,00 Euro, nachdem die übrigen Mittel in Höhe von 90.000,00 Euro nachgewiesen wurden. Da im vorliegenden Fall die Ausgangslage bereits eine andere ist, erübrigen sich Überlegungen, zu welchen Prozentanteilen die Menschen, die im Hempels Gebrauchtwarenhaus einkaufen aus Norderstedt, Hamburg oder dem Umland kommen.

 

Die Gewährung einer Förderung an die Stadt Norderstedt zur Unterstützung des Hempels Gebrauchtwarenhauses wäre eine freiwillige Leistung. Wenn sich der Kreis Segeberg entgegen des Beschlussvorschlages dazu entschließen sollte, die Förderung zu gewähren, müssten Mittel in den Haushalten 2025 bis 2027 bereitgestellt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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