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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2024/091

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V. fördert die Unterhaltung und den Ausbau der Naherholungsanlagen und -einrichtungen im Hamburger Umland. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen der Kreise und der Freien und Hansestadt Hamburg. Um der Fördertätigkeit und damit dem Vereinszweck auch zukünftig angemessen Rechnung tragen zu können, regt der Vereinsvorstand eine Beitragserhöhung an. Die Vorlage dient einer ersten Information zu einer möglichen Beitragserhöhung ab 2027. Eine entsprechende Entscheidungsvorlage folgt im Herbst.

 

Sachverhalt:

Der Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V. hat in erster Linie die Aufgabe dabei zu helfen, den Fortbestand der Naherholungsanlagen und -einrichtungen im Hamburger Umland langfristig zu sichern.

Darüber hinaus fördert er Neu- und Ergänzungsinvestitionen. Damit wird ein Beitrag geleistet, die Naherholungsmöglichkeiten künftigen Wünschen und Bedürfnissen seiner Nutzerinnen und Nutzer anzupassen.

 

Der Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V. besteht seit 1972. Er wurde als Ergänzung zu den Investitionsfonds der Gemeinsamen Landesplanungen Hamburg / Schleswig-Holstein und Niedersachsen gegründet. Seine Mitglieder sind seit 1991: Freie und Hansestadt Hamburg, Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn sowie die Landkreise Harburg, Lüneburg, Stade und Ludwigslust-Parchim.

 

Der Verein finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen.

Seit 2011 beträgt der Mitgliedsbeitrag 0,11 Euro pro Einwohner (gem. Satzung des Vereins).

Durch die allgemeinen Preisentwicklungen (Inflation) reduziert sich die reale Finanzkraft des Vereins laufend.

Eine Kompensation der Preissteigerungen gegenüber der unveränderten Einnahme-Situation war in der Vergangenheit nur durch konsequente Absenkung der Förderungsquoten, eine Begrenzung der förderungsfähigen Kosten, der Festlegung von maximalen Förderungsbeträgen, der verstärkten Prioritätensetzungen usw. möglich.

 

Um der Fördertätigkeit und damit dem Vereinszweck auch zukünftig angemessen Rechnung tragen zu können, schlägt der Vorstand eine Beitragserhöhung um 5 Cent / Einwohner auf 16 Cent / Einwohner ab 2027 vor. Dies entspricht einer Erhöhung der Mitgliedseinnahmen um etwa 44,7 %.

 

Sofern die Mitglieder keine Betragserhöhung um 5 Cent je Einwohner in 2027 ermöglichen können, wird alternativ die Prüfung der Beitragserhöhung um mindestens 3 Cent / Einwohner auf 14 Cent / Einwohner vorgeschlagen. Dies entspricht einer Erhöhung von etwa 27,3 % ab 2027 und wäre nach Ansicht des Vorstandes die kleinste Anpassungsstufe, damit der Verein auch künftig seinen Zweck angemessen ausfüllen kann.

 

Weitere Ausführungen und Argumentationen sind dem beigefügten Dokument zu entnehmen.

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Anlagen

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