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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/023-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des der Vorlage beigefügten Grobkonzepts zur Gründung eines IT-Verbundes der Kreise Segeberg und Herzogtum Lauenburg und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, auf dieser Basis die weiteren Schritte zur Gründung einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.01.2025 vorzubereiten, insbesondere Einbindung der Kommunalaufsicht, Vorbereitung der Gründungsbeschlüsse der Kreistage und Feinkonzeptionierung des Zusammenschlusses.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 28.02.2023 erging der Auftrag an den Landrat, die Gründung eines gemeinsamen IT-Verbundes mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg sowie dem ITV-Stormarn zu prüfen (DrS/2023/023). Das Ergebnis des Prüfauftrags liegt nunmehr vor.

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, den Landrat zu bitten, die Gründung eines gemeinsamen IT-Verbundes mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg und dem ITV Stormarn zu prüfen. Dem Ausschuss wurde mehrfach über Zwischenstände dieser Prüfung berichtet, insbesondere in einer E-Mail am 19.04.2024, dass von einer konkreten Zusammenarbeit mit dem ITV Stormarn zunächst abgesehen und in einem ersten Schritt die Gründung eines gemeinsamen IT-Verbundes mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg angestrebt wird.

 

Als Ergebnis des o. g. Prüfauftrages wird das als Anlage beigefügte finale Grobkonzept vorgelegt. Hieraus ergibt sich obiger Beschlussvorschlag.

 

Vertreter des beauftragten externen Beraters (PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH) werden bei der Sitzung anwesend sein, die Ergebnisse zusammengefasst vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Es werden sich aufgrund des Zusammenschlusses in dieser neuen Gesellschaftsform zunächst einmalige und auch laufenden Mehrkosten für die Bereitstellung der Informationstechnik für die Verwaltung ergeben. Diese sind in Hinblick auf eine angestrebte Steigerung bei Qualität und Informationssicherheit folgerichtig und würden sich in Teilen auch bei weiterhin eigenständiger Aufgabenerledigung ergeben. Mittelfristig sind aber durch Synergie- und Skaleneffekte sowie aufgrund von Konsolidierungsbestrebungen Einsparungen zu erwarten

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

X

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt im Rahmen der weiteren Detailprüfung bis zum Wirtschaftsplan.

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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