Drucksache - DrS/2024/064
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst- und Kulturpreis und Förderpreis Kunst und Kultur des Kreises Segeberg - Festlegung der Kategorie 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Christine Künzel
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Künzel, Christine
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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11.06.2024
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Beschlussvorschlag
Die erste Preisverleihung auf Grundlage der Neufassung der Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg erfolgt im Jahr 2025 mit allen vorbereitenden Beschlüssen im Jahr 2024. Als Kategorie wird festgelegt:
_________________________________________________________ .
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kunst- und Kulturpreis des Kreises Segeberg wurde erstmals 1981 verliehen. Die Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg ist seit 01.01.2015 in Kraft. Seither wurden Preise vergeben in den Kategorien Musik, Schauspiel, Comedy, Zauberei (2015), Literatur (2018), Musik (2021) und Bildende Künste (2023).
Sachverhalt:
Bisher gab es seit 1981 die Preisvergaben in folgenden Kategorien, wobei das Jahr 2015 mit „Musik, Schauspiel, Comedy, Zauberei“ und das Jahr 2023 mit „Bildende Künste“ zweifach bei der Ermittlung der Anzahl berücksichtigt wurde:
7x Musik > 1983, 1987, 1989, 1994, 2003, 2015, 2021
3x Theater, Laienspiel, Comedy, Zauberei > 1991, 2007, 2015
3x Bildende Kunst, Bildhauerei/Steinmetze > 1981, 1997, 2023
2x Literatur > 2000, 2018
2x Bildende Kunst, Malerei > 1981, 2023
1x Persönlichkeiten > 1985
Daraus abgeleitet, wäre es sinnvoll, einen Bereich aus der Kategorie „Darstellende Kunst“ zu wählen. Bei den letzten Preisvergaben, insb. bzgl. der gleichzeitigen Berücksichtigung verschiedener Genres wie „Musik, Schauspiel, Comedy, Zauberei“ hat sich gezeigt, wie schwer es ist, unterschiedliche Sparten in einer Kategorie zu vergleichen. In der jeweiligen Ausschreibung sollten daher Konkretisierungen oder Einschränkungen vorgenommen werden.
Da die Kategorie „Tanz“, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat (auch im Kreis Segeberg), bisher noch gar nicht berücksichtigt wurde, schlägt die Verwaltung vor, den Kunst- und Kulturpreis und den Förderpreis Kunst und Kultur des Kreises Segeberg 2025 in der Kategorie „Tanz“ auszuschreiben.
Alternativ kämen die Kategorien „Theater“, „Film“ und „Literatur“ in Frage.
Hinweis:
Die Vorbereitungen für die Vergabe des Kunst- und Kulturpreises 2025 gemäß der gültigen Richtlinie durch die Verwaltung müssen jetzt beginnen. Sie haben bis Jahresende 2024 keine finanziellen Auswirkungen.
Gemäß Richtlinie ist der KuK Preis alle 2 Jahre zu vergeben, somit wieder in 2025. Die vorbereitenden Arbeiten brauchen mindestens ein 1/2 Jahr, so dass jetzt durch Beschluss die Kategorie festzulegen ist. Sollte dies erst im Herbst/ Winter stattfinden, wäre eine Durchführung nicht mehr möglich. Die Haushaltskonsolidierung bleibt davon unberührt.
Die letzte Preisvergabe 2023 hat gezeigt, dass einige Regelungen der Richtlinie nicht sinnvoll bzw. praktikabel sind. Deshalb werden mit Vorlage DrS/2024/063 Änderungsvorschläge unterbreitet. Außer der Entscheidung über die von der Politk angeregten jährlichen Preisvergabe sind die Änderungen bereits für 2025 erforderlich.
Auch, wenn jetzt über die Preiskategorie entschieden wird, steht die endgültige Durchführung der Preisvergabe im Jahr 2025 unter dem Vorbehalt der Beratungen im Zuge der Haushaltskonsolidierung. Selbst wenn Vorbereitungen getroffen wurden, kann das Verfahren insgesamt immer noch beendet werden.
Finanz. Auswirkung
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
X |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
X |
Ja: |
