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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2024/028-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Klimaschutzleitstelle berichtet über die laufenden und abgeschlossenen Projekte zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Radverkehr und Ladeinfrastruktur.

 

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Die Klimaschutzleitstelle berichtet über die laufenden und abgeschlossenen Projekte zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Radverkehr und Ladeinfrastruktur.

 

Sachverhalt:

Übersicht:

Kommunale Beratung

Neufassung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Segeberg

Kreisklimarat

Förderung von Ladeinfrastruktur

Förderung von Radverkehrsinfrastruktur

Radverkehrsbeirat und Radverkehrsbeauftragte/r

Stadtradeln

 

Kommunale Beratung

Mit Beschluss des UNK vom 15.11.2023 wurde die Kreisverwaltung beauftragt, im I. Quartal 2024 eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Zukünftige Wärme-/Energieversorgung im Kreis Segeberg“ durchzuführen.
Die regionalen Versorgungsunternehmen (Gas, Strom, Nah- und Fernwärme) wurden gebeten, dem Kreis, Städten und Gemeinden ihre Zukunftsvision sowie ihre bereits vorhandenen Pläne zur Wärme-/Energieversorgung im Kreis Segeberg vorzustellen. Ziel war es, alle Möglichkeiten der Wärme- und Stromerzeugung aus regenerativen Energien optimal zur Versorgung zu nutzen.“

 

Die Veranstaltung fand am 13.3. mit ca. 50 Teilnehmenden statt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich bereits alle Energieversorgungsunternehmen intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben und erste, sowie auch weitere Schritte unternommen haben. So wurden beispielsweise bestehende Anlagen umgerüstet oder Potentiale für Neubau und Erweiterungen von Wärmenetzen ermittelt. Wo sich keine Wärmenetze wirtschaftlich errichten und lassen, werden in der Regel (Groß-)Wärmepumpen zu Einsatz kommen. Gasnetze werden bestehen bleiben und auch weiter betrieben werden, jedoch werden Wärmepumpen und andere Energieträger nach und nach den Markt bestimmen.

Wasserstoff ist hingegen kein Thema für die Wärmeerzeugung. Dieses edle Gas kann zwar beigemischt werden, ist jedoch für andere Anwendungen besser zu nutzen.

Die Kommunen sind nach dem Energiewende und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie dem Wärmeplanungsgesetz zu eigenen Kälte- und Wärmeplanungen verpflichtet. Eine kleine Orientierung hierzu befindet sich im Anhang.

 

Neufassung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Segeberg

Das neue integrierte Klimaschutzkonzept sowie dessen Umsetzung wurde am 06.12.2023 von Kreistag beschlossen. Einer der wichtigsten Oberpunkte, „Als Verwaltung bei Klimaschutz voran(zu)gehen“ und die verwaltungsinternen Strukturen für den Klimaschutz auszubauen wurde bereits begonnen. Konkret betrifft dies die Maßnahmen V1 - Verwaltungsinterne Strukturen für den Klima-schutz ausbauen, V2 - Klimaschutzverständnis und Klimawirkungsprüfung etablieren, und V3 - Bewusstsein für Klimaschutzpotenziale fördern.

Um diesen umfangreichen Prozess in der Verwaltung anzustoßen, bedarf es einer intensiven Abstimmung zwischen Verwaltungsspitze, Personalabteilung und dem Fachbereich IV. In den vergangenen Wochen fanden diverse Arbeitstreffen statt.

Maßnahme „U4 – Kommunen bei der Wärmeplanung unterstützen“:

Im Zuge der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wurden sogenannte Wärmedichtekarte für das Kreisgebiet erstellt. Diese Karten wurden und werden noch aufbereitet, um sie den Gemeinden über das Geoinformationssystem-Tool GMSC zur Verfügung zu stellen.

 

Die Arbeitsplatzkarteien für die bewilligten Personalstellen für die Klimaschutzleitstelle wurden erstellt und die Ausschreibungen vorbereitet.

Die Projektstelle für Klimaschutz ist aktuell ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 02.Juni 2024.

 

Wie bereits berichtet liegt der Verwaltung ein Angebot vor, den Kommunen ein Instrument für die eigene Wärmeplanung in Form von kreisweiten, detaillierten Wärmeliniendichtekarten ebenfalls über das GMSC zur Verfügung stellen zu können.

 

Die Kommunen sollen somit eine weitere Orientierung bei Fragen zur Verpflichtung zur Wärmeplanung nach §4 und §14 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG - vom 20.12.2023) oder dem §7 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein erhalten.
 

Aktuell laufen Abstimmungen mit den Nachbarkreisen, um gemeinsam ein Leistungsverzeichnis zu erarbeiten. Die bereitgestellten Daten sollen den Gemeinden jedoch möglichst auch gleich als Grundlage für eine vereinfachte Wärmeplanung (§22 WPG) dienen.

Das Land Schleswig-Holstein hat kürzlich mit dem Wärmeatlas ein ähnliches Tool in Aussicht gestellt, weitere Details dazu allerdings noch nicht bekannt gegeben.

Mit dem in den nächsten Wochen erwarteten Entwurf der Novellierung des Energiewende und Klimaschutzgesetzes (EWKG-SH) sollen allerdings einige offene Fragen geklärt werden. Dies werden die Kreise abwarten, um keine Doppelstrukturen zu schaffen. Der Nutzen für die Gemeinde steht hier klar im Vordergrund.

 

Kreisklimarat

In der Sitzung am 22.5.2024 beschäftigte sich der Kreisklimarat mit der Maßnahme Q3 „Kreisklimarat fortführen“.
Neben Sachstandsberichten waren Neuwahl der/des Vorsitzenden sowie die künftige Zusammensetzung des Gremiums die Leitthemen der Sitzung.

Aufgrund des Redaktionsschlusses weiteres hierzu ggf. mündlich.

 

Förderung von Ladeinfrastruktur

Die Förderung wurde mit KT-Beschluss vom 12.10.2023 für die Jahre 2024 bis 2026 mit einem Jahresbudget von 300.000,-€ verlängert. Eine Antragstellung war im Hinblick auf die vorläufige Haushaltssperre jedoch erst wieder ab dem 01.4.2024 möglich. Wie erwartet war die Nachfrage extrem hoch. Es sind ca. 200 Anträge eingegangen, die Fördermittel bereits nahezu ausgeschöpft.

Förderung von Radverkehrsinfrastruktur

Das Programm zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg läuft mit Ende des Jahres 2024 aus.

Über eine Fortführung des Förderprogrammes auch über das Jahr 2024 hinaus ist im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen zu entscheiden. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt für diese Sitzung vor (DrS/2019/021-3).

Das Förderprogramm hat sich etabliert und wird nach wie vor gut nachgefragt. Die Kommunen können einen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur oft nicht aus eigenen Mitteln bewerkstelligen und sind auf Unterstützung angewiesen. Die Förderung endet jedoch mit diesem Jahr, die Fördermittel für 2024 sind bereits zu ca. 60% vergeben.

Die vom Kreis Segeberg erarbeitete Förderrichtlinie zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur trat am 07.12.2017 in Kraft und wurde am 14.3.2019 inhaltlich angepasst. Mit Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 wurden weitere Mittel in Höhe von 8 Mio. € zur Fortführung der Förderung bis Ende 2024 zur Verfügung gestellt.

 

Radverkehrsbeirat und Radverkehrsbeauftragte/r

Die letzte Sitzung des Radverkehrsbeirates fand am 14.02.2024 statt. Themen waren unter anderem der mögliche Radweg auf der Kleinbahntrasse zwischen Bad Segeberg und Blunk sowie ein Bericht zu Mängeln an Fernradwegen.

Weiter wurde sich über die Zukunft des Radverkehrsbeirates abgestimmt.
(s. Niederschrift im ALLRIS)

Stadtradeln

Das Stadtradeln findet 2024 in den drei Wochen vom 09.6. bis 29.6. im Kreis Segeberg statt. Aktiv teilnehmen werden neben dem Kreis Segeberg auch Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Norderstedt, die Gemeinde Winsen, Kaltenkirchen, die Gemeinde Sülfeld, das Amt Bad Bramstedt-Land, die Gemeinde Neversdorf und Ellerau.

Eine Übernahme der Teilnahmegebühren würde beim Land Schleswig-Holstein über Rad.SH beantragt und bewilligt.

 

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Anlagen

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