Drucksache - DrS/2024/095
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang mit reduzierten Fördermittelansatz durch das Land SH im Teilplan 542 ab dem Haushaltsjahr 2024 ff
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisstraßen, Radwege, Brücken
- Bearbeitung:
- Matthias Blumhagen
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; Büro des FB I; Finanzen und Finanzcontrolling; Büro FB IV
- Verfasser 1:
- Blumhagen, Matthias
- Ziele:
- 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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12.06.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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19.06.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag zum Abschnitt b.) Ausblick auf folgende Haushaltsjahre:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur, der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt für Maßnahmen des FD 66.00:
- Förderanträge werden nur noch für neue Maßnahmen bis 1,25 Mio. € brutto Gesamtkosten gestellt, um Mitarbeiter zu entlasten und weiterhin effektiv und sinnvoll zu arbeiten. Die entsprechenden Fördermittel hierfür werden in den Haushalt eingestellt. Sofern Fördermittel nicht genehmigt werden, entscheidet der FD/FB in eigener Zuständigkeit darüber welche Maßnahmen verschoben werden müssen, um weiterhin dem genehmigten Haushalt zu entsprechen. Gegebenenfalls müssen eventuell verringerte Einnahmen im Nachtragshaushalt am Ende des Jahres berücksichtigt werden.
- Für neue, größere Maßnahmen > 1,25 Mio. € brutto wird jeweils in den Budgetberatungen mit dem FD Finanzen und der Verwaltungsleitung entschieden, ob und für welche Maßnahmen Förderanträge zu stellen und Einnahmen zu veranschlagen sind.
- Für die Erreichung des Zieles 4 werden für Straßen- und Brückenbauvorhaben ausgabenseitig Mittel in Höhe von 8 bis 18 Mio. € brutto pro Jahr in den Haushalt eingestellt.
- Für die Erreichung des Zieles 7 werden für Radwegemaßnahmen aus-gabenseitig Mittel in Höhe von 5 bis 7 Mio. € brutto pro Jahr in den Haushalt eingestellt.
- Sofern zukünftig eine Verbesserung bei der Gewährung von Fördermitteln durch das Land SH absehbar sein sollte, gelten, auch ohne politischen Beschluss, wieder die ursprünglichen Herangehensweisen = Ausnutzung von Fördermöglichkeiten durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Abschnitt a.) Auswirkungen für das HHJ 2024
Aufgrund der angespannten Haushaltslage werden im Haushaltsjahr 2024 weniger Einnahmen aus Fördermittel als ursprünglich geplant eingenommen. Mehrere Maßnahmen des FD 66.00 wurden vom Land SH nicht ins Förderprogramm für 2024 mit aufgenommen. Im FD 66.00 führt das zu einer Aufhebung einer bereits ausgeschriebenen Maßnahme (K45). Verwaltungsintern wurde sich dazu entschieden, die beiden dringlichsten, investiven Maßnahmen (K73, K111) auch ohne Fördermittel in 2024 umzusetzen, da neben der hohen Priorität die geringeren Einnahmen durch geringere Ausgaben kompensiert werden können und somit keine Veränderungen der genehmigten Gesamtmittel des Teilplans 542 eintreten werden. Die politischen Gremien erhalten diese Informationen zur Kenntnisnahme.
Abschnitt b.) Ausblick auf folgende Haushaltsjahre
Für eine zielgerichtete und planbare Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen ist eine gute Vorbereitung und Planung der Maßnahmen unerlässlich. Durch den zukünftigen Wegfall eines Großteils der Fördermittel könnten diese Vorarbeiten immer erst nach Aufnahme in das Förderprogramm erfolgen. Dies führt zu zeitlichen Umsetzungsschwierigkeiten und gefährdet die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen (mit Bund, Land oder Kommunen), da Planungs- und Kostensicherheit in vielen Fällen schon mehrere Jahre vor dem eigentlichen Baubeginn erforderlich sein müssen. Ein zeitlich nach hinten versetzter Maßnahmenbeginn verschlechtert den Zustand der Straßen und erfordert kurz- bis mittelfristig verkehrliche Beschränkungen. Beispielsweise wären entsprechende Hinweisschilder auf die Straßenschäden, Durchfahrtsbeschränkungen sowie Geschwindigkeitsreduzierungen außerhalb der geschlossenen Ortschaft erforderlich. Diese Maßnahmen würden zu ungewünschten, aber auch verständlichen Reaktionen von Seiten der Bürger und Presse führen.
Der FD 66.00 schlägt daher bis auf Weiteres folgendes vor:
- Förderanträge werden nur noch für neue Maßnahmen bis 1,25 Mio. € brutto Gesamtkosten gestellt, um Mitarbeiter zu entlasten und weiterhin effektiv und sinnvoll zu arbeiten. Die entsprechenden Fördermittel hierfür werden in den Haushalt eingestellt. Sofern Fördermittel nicht genehmigt werden, entscheidet der FD/FB in eigener Zuständigkeit darüber welche Maßnahmen verschoben werden müssen, um weiterhin dem genehmigten Haushalt zu entsprechen. Gegebenenfalls müssen eventuell verringerte Einnahmen im Nachtragshaushalt am Ende des Jahres berücksichtigt werden.
- Für neue, größere Maßnahmen > 1,25 Mio. € brutto wird jeweils in den Budgetberatungen mit dem FD Finanzen und der Verwaltungsleitung entschieden, ob und für welche Maßnahmen Förderanträge zu stellen und Einnahmen zu veranschlagen sind.
- Für die Erreichung des Zieles 4, werden für Straßen- und Brückenbau-vorhaben ausgabenseitig Mittel in Höhe von 8 bis 18 Mio. € brutto pro Jahr in den Haushalt eingestellt.
- Für die Erreichung des Zieles 7, werden für Radwegemaßnahmen aus-gabenseitig Mittel in Höhe von 5 bis 7 Mio. € brutto pro Jahr in den Haushalt eingestellt.
- Sofern zukünftig eine Verbesserung bei der Gewährung von Fördermitteln durch das Land SH absehbar sein sollte, gelten, auch ohne politischen Beschluss, wieder die ursprünglichen Herangehensweisen = Ausnutzung von Fördermöglichkeiten durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Mit Bereitstellung der zuvor genannten Mittel, können auch aus mittel- bis langfristiger Sicht die Straßen, Radwege und Brücken entsprechend ihrer Bedeutung und im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs saniert, instandgesetzt, unterhalten oder erneuert werden. Ohne diese Mittel würde ein nicht gewollter und nur schwer wieder abbaubarer Sanierungsstau aufgebaut werden. Die sich dadurch immer weiterausbreitenden Schäden werden zwangsläufig zu den bereits genannten Verkehrsbeschränkungen und Reaktionen führen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind durch den Kreistag zu beschließen.
Sachverhalt:
Abschnitt a.) Auswirkungen für das HHJ 2024
Mit Wirkung des 11.03.24 hat das Land SH den Haushalt des Kreises Segeberg für das Jahr 2024 genehmigt. Mehrere Maßnahmen des Fachdienstes 66.00 wurden in der Folge ausgeschrieben. Hierzu zählen die investiven Maßnahmen K45 (Abrechnungsobjekt: 5422138), K111 (5425106), K73 (5422136) und die Unterhaltungsmaßnahme K72 (5421170). Für alle Maßnahmen wurden Fördermittel beim Land SH beantragt.
Am 18.03.24 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus den Kreisen das genehmigte Förderprogramm für 2024 per Email übermittelt (s. Anlage 1). Für den Kreis Segeberg wurden lediglich zwei der beantragten Maßnahmen ins Förderprogramm aufgenommen (K108-5422132 und K62-5422137). Bei diesen Maßnahmen handelt es sich zugleich um Maßnahmen mit den geringsten Förderansätzen. Die anderen Maßnahmen verbleiben zunächst auf der Vormerkliste und erhalten bis auf weiteres keine Förderzusage durch das Land SH.
Für die zuvor genannten, drei investiven Maßnahmen fallen im HHJ 24 rund 1,25 Mio. € (60% Ansatz) als Einnahmen durch Fördermittel weg.
Zusätzlich entfallen im HHJ 2024 für zwei weitere investive Maßnahmen (K18-5425165 und K15-5422139) rund 1,07 Mio. € (60% Ansatz) als Einnahmen durch Fördermittel. Maßgebliche Gründe für die Verschiebung sind hierfür eine überlappende Umleitungsstrecke mit einer Maßnahme eines anderen Straßenbaulastträger (K15) sowie verzögerte und komplexere Planungsleistungen (K18), so dass diese Maßnahmen in die Jahre 2025-26 verschoben werden mussten. Für beide Maßnahmen wurde Fördermittel beantragt, jedoch im Förderprogramm 2024 vom Land nicht berücksichtigt (Vormerkliste).
Einnahmenseitig stellt sich in 2024 im Teilplan 542 dadurch insgesamt eine Verschlechterung von rund 2,32 Mio. € (60% Ansatz) ein. Diese ist durch verminderte Ausgaben auszugleichen, um weiterhin dem genehmigten Haushaltsplan entsprechen zu können. Vom Gesamtmittelansatz für die Einnahmen in Höhe von 4,56 Mio. € verbleiben für das HHJ 24 für die bereits anerkannten und schon in Bau befindlichen Maßnahmen als fest eingeplante Mittel 2,24 Mio. € übrig.
Ausgabenseitig stellt sich durch den Entfall der zwei zuvor genannten, investiven Maßnahmen (K18, K15) eine Verbesserung von rund 1,74 Mio. € (60% Ansatz) ein.
Die Verschlechterung auf Seiten der Einnahmen kann durch eine Verbesserung auf Seiten der Ausgaben im HHJ 24 nicht ausgeglichen werden. Es verbleibt ein negativer Saldo in Höhe von 0,58 Mio. € (60% Ansatz).
Zum Ausgleich der Einnahmeverluste wurde am 27.03.24 mit dem Landrat, mit den FBL I und IV sowie mit FD Finanzen abgestimmt, die Ausschreibung der Maßnahme K45 (5422138) zu stoppen und auf 2025 zu verschieben. Ausgabenseitig führt dies zu einer Verbesserung um 0,70 Mio. € (60% Ansatz), womit der Saldo ausgeglichen werden konnte und sich der Teilplan 542 weiterhin innerhalb des genehmigten Gesamtmittelansatzes bewegt. Die K45 ist vom Zustand her zwar auch prioritär, jedoch ist eine Verschiebung in 2025 im Vergleich zu den anderen beiden, investiven Maßnahmen am unkritischsten.
Durch diese Regelung kann der Kreis Segeberg die dringlichsten, investiven Maßnahmen K73 (Wittenborn – Wahlstedt) und K111 (Boostedt – Neumünster) sowie die Unterhaltungsmaßnahme K72 (Seedorf – Glasau) auch ohne Fördermittel ausschreiben.
Gleichwohl verliert der Kreis durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn die Fördermöglichkeit für die investiven Maßnahmen K73 und K111. Bei der K72 wurden mögliche Fördermittel im Haushalt bisher noch nicht berücksichtigt, weshalb die Nichtgewährung von Fördermittel hier keinen negativen Einfluss auf den Haushalt 24 des Kreises hat. Die Finanzierung der K72 ist mit Unterhaltungsmitteln gesichert und kann folglich fortgeführt werden. Alle drei Maßnahmen werden in der Folge vom Land von der Vormerkliste gestrichen.
Seitens des Kreises wurde sich einvernehmlich für die Durchführung der beiden investiven Maßnahmen ausgesprochen. Beide Maßnahmen zeichnen sich durch eine hohe Komplexität aus, die im Weiteren erläutert wird:
Die K73 ist seit Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen und kann durch den Straßenbetriebsdienst mit normalen Aufwand nicht mehr unterhalten werden. Dies belegen auch die Ergebnisse des Straßenmanagementsystems, indem auf eine Überschreitung sowohl beim Warn- als auch beim Schwellenwert abgestellt wird. Dies entspricht daher den beiden schlechtesten Zustandsnoten beim Gesamtwert gem. der allgemein anerkannten und einheitlichen Methode zur Zustandserfassung- und bewertung von Straßen (ZEB).
Im Zuge der Sperrung der K73 wird auch der unmittelbar angrenzende Kreisverkehr (K102/K73/K60) komplett saniert. Mit Fertigstellung der K73 und des Kreisverkehrs ist ab dem Jahr 2025 dann die Sanierung der K60 (Wahlstedt) geplant.
Unsere Maßnahmen sind mit der Stadt Wahlstedt abgestimmt und berücksichtigen zeitlich auch den geplanten Ausbau einer Gemeindestraße durch die Stadt Wahlstedt.
Eine Verschiebung der K73 würde somit zwangsläufig zu einer Verschiebung weiterer, bereits geplanter und abgestimmter Maßnahmen mit sich bringen. Aus Gründen der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch den zuständigen Straßenbaulastträger (Kreis Segeberg, FD 66.00), in Verbindung mit dem schlechten Zustand der K73, könnten kurz- bis mittelfristig verkehrliche Beschränkungen erforderlich werden. Beispielsweise wären entsprechende Hinweisschilder auf die Straßenschäden sowie Geschwindigkeitsreduzierungen außerhalb der geschlossenen Ortschaft erforderlich.
Die K111 ist in den letzten Jahren durch den Kreis Segeberg bereits von Bad Bramstedt bis nach Boostedt saniert worden. Als letztes fehlt noch der Abschnitt von Boostedt (Kreisverkehrsplatz) bis zur Kreisgrenze (Neumünster). Auch bei diesem Abschnitt weißt das Straßenmanagementsystem, sogar auf nahezu ganzer Strecke, eine Überschreitung des Schwellenwertes aus (= schlechteste Note). Eine Sanierung dieses Abschnittes erfordert aufgrund des anliegenden Industrie- Gewerbegebietes und weiterer, staatlicher sowie privater Einrichtungen (Bundeswehr, Flüchtlingsunterkunft, Einzelhandel) eine umfangreiche und frühzeitige Abstimmung mit allen Beteiligten. Nach intensiven Gesprächen mit allen Betroffenen bei der GMSH in Kiel, konnte eine Lösung im Sinne des Kreises Segeberg durch die Mitarbeiter des FD 66.00 erreicht werden. Eine Verschiebung der K111 würde folglich zu denselben verkehrlichen Maßnahmen wie bei der K73 führen.
Die Komplexität und Wichtigkeit beider Maßnahmen lässt sich auch an den Ergebnissen der Verkehrszählungen aus 2022 und den damit verbundenen Umleitungsverkehren für die Vollsperrungen ableiten. Bei der K111 beträgt die durchschnittliche, tägliche Verkehrsbelastung 9.944 Kfz/24h. Bei der K73 liegt sie bei 5.235 Kfz/24h. Der Schwerverkehrsanteil liegt zwischen 4 und 6 Prozent. Die Verkehrsmengen liegen deutlich über den Durchschnittswert der Kreisstraßen im Kreis Segeberg, welcher 2.706 Kfz/24h entspricht.
Eine in 2024 zeitliche Verschiebung beider Maßnahmen (späterer Beginn), ist aus bautechnischen Gründen nicht möglich. Eine Fertigstellung könnte in 2024 dann nicht mehr sichergestellt werden (aufgrund temperaturabhängiger Arbeiten). Ggf. könnten für dann erforderliche Provisorien (s. K102 Fahrenkrug) zusätzliche Kosten in nicht zu vernachlässigter Höhe anfallen. Denkbar wäre aber auch eine Fortführung der Maßnahmen im Frühling bei Aufrechterhaltung der Vollsperrung. Über die Wintermonate wären somit keine Bautätigkeiten möglich (= „Schlafbaustelle“). Anhand der bekannten Verkehrsmengen sollte dieser Ansatz jedoch nur theoretischer Natur sein.
Neben den baulichen und verkehrlichen Gründen, ist auch zu beachten, dass aus der vom Land SH verwendeten Vormerkliste keinerlei Ansprüche für die Kreise abgeleitet werden können. Im Anschreiben des Landes (Anlage 1) wird klar formuliert, dass zunächst die Förderung bereits genehmigter Maßnahmen im Fokus steht und neue Maßnahmen, wenn überhaupt, nur noch in einem deutlich geringeren Umfang gefördert werden können.
Etwaige Priorisierungen der Maßnahme aller Kreise durch das Land SH stehen weiterhin aus.
Seitens der Kreise kann, nach Rücksprache mit den zuständigen Verwaltungen, jedoch angenommen werden, dass die jährliche Fördersumme von eingangs ca. 43 Mio. € nun auf ca. 20 Mio. € pro Jahr, je nach finanziellem Spielraum des Landes SH, gekürzt werden wird.
Somit wird das Land nur noch kleinere Maßnahmen, möglichst gleichmäßig verteilt auf alle Kreise, fördern können. Aus diesen Gründen ist aus Sicht des Kreises Segeberg bei den komplexen / teureren Maßnahmen in den nächsten Jahren mit keiner Förderung zu rechnen. Die K73 und die K111 stellen diese komplexe Maßnahmen dar.
Der Bau von Infrastrukturmaßnahmen ohne Fördermittel ist beim Kreis Segeberg keine Seltenheit. So werden z.B. sämtliche Brückeninstandsetzungen aufgrund des Zustandes der Brücken auch ohne Fördermittel gebaut (z.B. im Zuge der K115 – Gesamtkosten zwischen 2021-2023 gleich rund 1,00 Mio. €). Aber auch bei der Straßenbaumaßnahme K95 Westerrade-Pronstorf, wurde mit der Anlage zum Gliederungspunkt 4.2 der DrS/2023/005 durch die Kreispolitik eine sinnvolle Sanierung eines Straßenteilabschnittes ohne Gewährung von Fördermitteln wohlwollend zur Kenntnis genommen (WRI vom 12.02.2023).
In Summe wurde sich am 27.03.24 verwaltungsintern dazu entschieden, die Ausschreibungen für die K73 und für die K111 nicht aufzuheben und die dadurch entfallenden Einnahmen aus Fördergelder durch Einsparungen bei den Ausgaben auszugleichen. Die Ausschreibung der K45 wurde am 09.04.2024 aufgehoben und bei der Haushaltsplanung 2025 wieder mitberücksichtigt.
Abschnitt b.) Ausblick auf folgende Haushaltsjahre
Durch die angespannte Haushaltslage beim Bund, Land und Kreis, stellt sich die Frage, wie bei zukünftigen Haushaltsplanungen vorzugehen ist (HHJ 2025 ff).
Aus Sicht des FD 66.00 ist auch in den Folgejahren eine zielgerichtete Investition in Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, da immer noch ein höherer Anteil an Straßen mit Überschreitung des Warn- als auch des Schwellenwertes im Kreisgebiet vorhanden (s. Anlage 2) und auch noch mehrere Brücken und Radwege zu erneuern oder aber instandzusetzen sind.
Für die Erreichung der strategischen Ziele Nr. 4 und 7 des Kreises sind gesicherte Investitionen unerlässlich.
Anhand nachstehender Zahlen kann die Entwicklung sowie das Erfordernis der Investitionstätigkeit seit Gründung des FD 66.00 nachvollzogen werden:
Haushaltsjahr |
verausgabte Mittel (investiv) |
2021 |
~ 4,70 Mio. € |
2022 |
~ 7,00 Mio. € |
2023 |
~ 15,00 Mio. € |
2024 |
~ 23,58 Mio. € * |
* entspricht 100% Mittelansatz der geplanten Ausgaben im laufenden HHJ
Die Entwicklung der Ausgaben ist weiterhin steigend und entspricht auch der Vorgehensweise des Bundes (s.https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/bundeshaushalt-2024.html#:~:text=Daf%C3%BCr%20stehen%20in%202024%20rund,in%20den%20Breitbandausbau%20bleiben%20unangetastet).
Trotz der herausfordernden Kassenlage wird, im Gegensatz zu anderen Resorts, bei den Infrastrukturmaßnahmen nicht gekürzt, da der wirtschaftliche Wohlstand des Landes nicht gefährdet werden und der Sanierungsstau nicht weiter ansteigen soll.
Für eine zielgerichtete und planbare Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen ist eine gute Vorbereitung und Planung der Maßnahmen unerlässlich. Durch den zukünftigen Wegfall eines Großteils der Fördermittel könnten diese Vorarbeiten immer erst nach Aufnahme in das Förderprogramm erfolgen. Dies führt zu zeitlichen Umsetzungsschwierigkeiten und gefährdet die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen (mit Bund, Land oder Kommunen), da Planungs- und Kosten-sicherheit in vielen Fällen schon mehrere Jahre vor dem eigentlichen Baubeginn erforderlich sein müssen. Ein zeitlich nach hinten versetzter Maßnahmenbeginn verschlechtert den Zustand der Straßen und erfordert kurz- bis mittelfristig verkehrliche Beschränkungen. Beispielsweise wären entsprechende Hinweisschilder auf die Straßenschäden, Durchfahrtsbeschränkungen sowie Geschwindigkeitsreduzierungen außerhalb der geschlossenen Ortschaft erforderlich. Diese Maßnahmen würden zu ungewünschten, aber auch verständlichen Reaktionen von Seiten der Bürger und Presse führen.
Der FD 66.00 schlägt daher bis auf Weiteres folgendes vor:
- Förderanträge werden nur noch für neue Maßnahmen bis 1,25 Mio. € brutto Gesamtkosten gestellt, um Mitarbeiter zu entlasten und weiterhin effektiv und sinnvoll zu arbeiten. Die entsprechenden Fördermittel hierfür werden in den Haushalt eingestellt. Sofern Fördermittel nicht genehmigt werden, entscheidet der FD/FB in eigener Zuständigkeit darüber welche Maßnahmen verschoben werden müssen, um weiterhin dem genehmigten Haushalt zu entsprechen. Gegebenenfalls müssen eventuell verringerte Einnahmen im Nachtragshaushalt am Ende des Jahres berücksichtigt werden.
- Für neue, größere Maßnahmen > 1,25 Mio. € brutto wird jeweils in den Budgetberatungen mit dem FD Finanzen und der Verwaltungsleitung entschieden, ob und für welche Maßnahmen Förderanträge zu stellen und Einnahmen zu veranschlagen sind.
- Für die Erreichung des Zieles 4, werden für Straßen- und Brückenbau-vorhaben ausgabenseitig Mittel in Höhe von 8 bis 18 Mio. € brutto pro Jahr in den Haushalt eingestellt.
- Für die Erreichung des Zieles 7, werden für Radwegemaßnahmen aus-gabenseitig Mittel in Höhe von 5 bis 7 Mio. € brutto pro Jahr in den Haushalt eingestellt.
- Sofern zukünftig eine Verbesserung bei der Gewährung von Fördermitteln durch das Land SH absehbar sein sollte, gelten, auch ohne politischen Beschluss, wieder die ursprünglichen Herangehensweisen = Ausnutzung von Fördermöglichkeiten durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Mit Bereitstellung der zuvor genannten Mittel, können auch aus mittel- bis langfristiger Sicht die Straßen, Radwege und Brücken entsprechend ihrer Bedeutung und im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs saniert, instandgesetzt, unterhalten oder erneuert werden. Ohne diese Mittel würde ein nicht gewollter und nur schwer wieder abbaubarer Sanierungsstau aufgebaut werden. Die sich dadurch immer weiterausbreitenden Schäden werden zwangsläufig zu den bereits genannten Verkehrsbeschränkungen und Reaktionen führen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind durch den Kreistag zu beschließen.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Für das HHJ 2024 können die Kosten im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und durch die Aufhebung der K45 gedeckt werden. Für das HHJ 2025 ff. können die Kosten erst mit Aufstellung des Haushaltsentwurfes und mit Fortschreitung der laufenden Planungen abschließend abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass in 2025 einnahmenseitig zwischen 2 und 5 Millionen € weniger anfallen werden. |
X |
Mittelbereitstellung |
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X |
Teilplan:542 |
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In der Ergebnisrechnung - |
Produktkonto: -
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In der Finanzrechnung investiv X |
Produktkonto: 68110 / 78520 - 78521 |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist für das HHJ 24 gesichert durch |
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X |
Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
78520 - 78521 |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
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Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
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Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
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Nein |
|
Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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